Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich arbeite seit 14 Jahren als Pflegehilfskraft in einem Altenheim. Nun hat mir jemand erzählt, dass man nach 10 Jahre seinen ausgeübten Beruf anerkennen lassen kann.
Nun meine Frage, kann ich mich als ex. Altenpflegehelferin durch eine Prüfung anerkennen lassen?
Falls ja, wo kann man sich informieren?
ich habe eine Frage. Ich arbeite seit 14 Jahren als Pflegehilfskraft in einem Altenheim. Nun hat mir jemand erzählt, dass man nach 10 Jahre seinen ausgeübten Beruf anerkennen lassen kann.
Nun meine Frage, kann ich mich als ex. Altenpflegehelferin durch eine Prüfung anerkennen lassen?
Falls ja, wo kann man sich informieren?
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Nein, kann man nicht, dazu mußt du den Beruf nach den gesetzlichen Vorgaben gelernt haben. Du hast auch keinen Beruf ausgeübt, sondern eine Hilfstätigkeit,
Kannst du ja auch nicht, weil du diesen Beruf nicht gelernt hast.
Kannst du ja auch nicht, weil du diesen Beruf nicht gelernt hast.
- Griesuh
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Mit viel Glück wird dir evtl. die verkürzte Ausbildungszeit mit 2 Jahren zum 3 jährigen Examen bewilligt.
Aber einfach so anerkennen lassen das wäre toll. Dann bräuchte keiner mehr einen Beruf erlernen.
Aber einfach so anerkennen lassen das wäre toll. Dann bräuchte keiner mehr einen Beruf erlernen.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Moin
Ganz abwegig war der Gedanke ja nicht, im Handwerk z.B. gibt es das: http://www.perspektive-berufsabschluss.de/de/501.php
Ich glaub gewisse Berufe sind schon wegen der rechtlichen Seite davon ausgeschlossen. Die Frage ist, ob man sich mit so einer externen Prüfung wirklich einen Gefallen täte. Wenn ich an meinen ersten Beruf zurück denke - so ohne Berufsschule und das darin theoretisch vermittelte Wissen hätte ich die Prüfung nicht machen wollen.... Mühsam, sich diese Kenntniss in Eigenregie anzueignen...
LG
Jenny
Ganz abwegig war der Gedanke ja nicht, im Handwerk z.B. gibt es das: http://www.perspektive-berufsabschluss.de/de/501.php
Ich glaub gewisse Berufe sind schon wegen der rechtlichen Seite davon ausgeschlossen. Die Frage ist, ob man sich mit so einer externen Prüfung wirklich einen Gefallen täte. Wenn ich an meinen ersten Beruf zurück denke - so ohne Berufsschule und das darin theoretisch vermittelte Wissen hätte ich die Prüfung nicht machen wollen.... Mühsam, sich diese Kenntniss in Eigenregie anzueignen...
LG
Jenny
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Guten Morgen an Alle,
eine Kollegin hat dies mir erzählt. Sie meinte, wenn man 10 Jahre an einem Stück in der Pflege gearbeitet hat, kann man dies anerkennen lassen. Dadurch das ich 14 Jahre als ungelernte Pflegehelferin arbeite, würde mich deshalb interessieren, ob ich mit einer Prüfung dann zur ex. Pflegehelferin benannt werden kann. Dadurch das wir momentan extremen Pflegenotstand haben, kann ich mir das schon sehr gut vorstellen.
Weiß allerdings nicht, wo man sich darüber informieren kann.
Mir ist schon klar, dass ich auch durch eine Prüfung nicht direkt ex. staatl. Altenpflegerin bin.
eine Kollegin hat dies mir erzählt. Sie meinte, wenn man 10 Jahre an einem Stück in der Pflege gearbeitet hat, kann man dies anerkennen lassen. Dadurch das ich 14 Jahre als ungelernte Pflegehelferin arbeite, würde mich deshalb interessieren, ob ich mit einer Prüfung dann zur ex. Pflegehelferin benannt werden kann. Dadurch das wir momentan extremen Pflegenotstand haben, kann ich mir das schon sehr gut vorstellen.
Weiß allerdings nicht, wo man sich darüber informieren kann.
Mir ist schon klar, dass ich auch durch eine Prüfung nicht direkt ex. staatl. Altenpflegerin bin.
Zuletzt geändert von kali am Di 22. Apr 2014, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
nein kannst du nicht, da der Gesetzgeber eine bestimmten Ausbildungsgang für APH/KPH vorschreibt der zwar verkürzt, aber nicht komplett umgangen werden kann.
Als Pflegehelferin findest du vielleicht einen privaten Ausb.träger bei dem du nur noch die Prüfung zu machen brauchst, natürlich gegen cash, aber Pflegehelferinnen sind weder anerkannt noch geschützt noch sonstwas.
Pflegehelferin kann sich JEDER nennen der mag, mit oder ohne Zertifikat.
Als Pflegehelferin findest du vielleicht einen privaten Ausb.träger bei dem du nur noch die Prüfung zu machen brauchst, natürlich gegen cash, aber Pflegehelferinnen sind weder anerkannt noch geschützt noch sonstwas.
Pflegehelferin kann sich JEDER nennen der mag, mit oder ohne Zertifikat.
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Also.... in Rheinland Pfakz und Niedersachen gab es bis August letzten Jahres ein Projekt, das sich Nachqualifizierung in der Altenpflege nannt. In diesem Projekt hättest du tatsächlich mit vergleichsweise geringem Aufwand dein Examen zur Altenpflegerin machen können - wenn ich das richtig gelesen habe, hättest du in minimal einem Jahr das Examen haben können.
Ich habe aber nichts gesehen, was darauf hindeutet, dass diese Projekt derzeit in irgendeiner Weise Einfluss auf eine mögliche Verkürzung der Ausbildung hat.
Nachfragen könntest du bei der Bezirksregierung oder bei Altenpflegeschulen was derzeit für Möglichkeiten in RP bestehen.
Ich habe aber nichts gesehen, was darauf hindeutet, dass diese Projekt derzeit in irgendeiner Weise Einfluss auf eine mögliche Verkürzung der Ausbildung hat.
Nachfragen könntest du bei der Bezirksregierung oder bei Altenpflegeschulen was derzeit für Möglichkeiten in RP bestehen.
- Griesuh
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Schaut mal hier zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleghelfer
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... npflVHEpP1
Ganz unten am Schluss des hessischen Gesetztes findet ihr die:
Urkunde
über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
Der Beruf Altenpflegehelfer ist in vielen Bundesländern (Diese Reglung zur Führung einer Berufsbezeichnung Altenpfleghelfer ist Ländersache)
eine geschützte Berufsbezeichnung, genauso wie Altenpflegefachkraft und darf nur benutzt werden wenn ein Staatsexamen mit Erfolg erstanden wurde.
Somit dürfen sich nur Personen als Altenpflegehelfer bezeichnen die ein
1 jähriges Staatsexamen haben.
Alles andere sind Helfer in der Pflege, Pflegehelfer oder sogenannte sonstige geeignete Personen zu Neudeutsch: Pflegeassistenten
Wobei dieser Beruf Pflegeassistent auch eine geschützte Berufsbezeichnung hat und fälschlicher weise auch für Helfer in der Pflege genutzt wird, da es sich besser anhört als Pflegehilfskraft oder Helfer in der Pflege.
Wie ich darauf komme?
Da immer wieder behauptet wird Altenpflegehelfer sei keine geschützte Berufsbezeichnung und sich viele, die KEINE Ausbildung haben als Altenpflegehelfer oder gar als Altenpfleger bezeichnen
Sa-Biene, das was du meinst ist die Verkürzung der Ausbildungsdauer von 3 auf 2 Jahre in der Altenpflegausbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Es geht aber nicht darum nach x ungelernten Berufsjahren einen Berufstittel (Berufsbezeichnung) einfach so verabreicht zu bekommen
Schaut hier:
http://www.nachqualifizierung-altenpfle ... flege.html
Dort steht:
Was ist das Besondere an der Nachqualifizierung?
Praktische Erfahrung und bereits erworbene Kompetenzen, die eine Hilfskraft durch mehrjährige Beschäftigung bei einem ambulanten Dienst oder einer (teil-)stationären Pflegeeinrichtung erworben hat, werden berücksichtigt. Dadurch kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden.
An wen richten sich die Nachqualifizierungsangebote?
Für die Kurse zur Nachqualifizierung können sich alle Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen pflegerischen Ausbildung bewerben sowie Personen, die zuvor eine andere Ausbildung abgeschlossen haben oder seit mindestens zwei Jahren als Hilfskraft in der Pflege (Vollzeit) arbeiten.
Aber lest selbst.
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... npflVHEpP1
Ganz unten am Schluss des hessischen Gesetztes findet ihr die:
Urkunde
über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
Der Beruf Altenpflegehelfer ist in vielen Bundesländern (Diese Reglung zur Führung einer Berufsbezeichnung Altenpfleghelfer ist Ländersache)
eine geschützte Berufsbezeichnung, genauso wie Altenpflegefachkraft und darf nur benutzt werden wenn ein Staatsexamen mit Erfolg erstanden wurde.
Somit dürfen sich nur Personen als Altenpflegehelfer bezeichnen die ein
1 jähriges Staatsexamen haben.
Alles andere sind Helfer in der Pflege, Pflegehelfer oder sogenannte sonstige geeignete Personen zu Neudeutsch: Pflegeassistenten
Wobei dieser Beruf Pflegeassistent auch eine geschützte Berufsbezeichnung hat und fälschlicher weise auch für Helfer in der Pflege genutzt wird, da es sich besser anhört als Pflegehilfskraft oder Helfer in der Pflege.
Wie ich darauf komme?
Da immer wieder behauptet wird Altenpflegehelfer sei keine geschützte Berufsbezeichnung und sich viele, die KEINE Ausbildung haben als Altenpflegehelfer oder gar als Altenpfleger bezeichnen
Sa-Biene, das was du meinst ist die Verkürzung der Ausbildungsdauer von 3 auf 2 Jahre in der Altenpflegausbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Es geht aber nicht darum nach x ungelernten Berufsjahren einen Berufstittel (Berufsbezeichnung) einfach so verabreicht zu bekommen
Schaut hier:
http://www.nachqualifizierung-altenpfle ... flege.html
Dort steht:
Was ist das Besondere an der Nachqualifizierung?
Praktische Erfahrung und bereits erworbene Kompetenzen, die eine Hilfskraft durch mehrjährige Beschäftigung bei einem ambulanten Dienst oder einer (teil-)stationären Pflegeeinrichtung erworben hat, werden berücksichtigt. Dadurch kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden.
An wen richten sich die Nachqualifizierungsangebote?
Für die Kurse zur Nachqualifizierung können sich alle Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen pflegerischen Ausbildung bewerben sowie Personen, die zuvor eine andere Ausbildung abgeschlossen haben oder seit mindestens zwei Jahren als Hilfskraft in der Pflege (Vollzeit) arbeiten.
Aber lest selbst.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 22. Apr 2014, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Nachtrag zum Pflegeassistent eingetragen
Grund: Nachtrag zum Pflegeassistent eingetragen
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Hallo Griesuh:
Pflegeassistenten haben sogar eine 2jährige Ausbildung
guckst du
http://www.fachschulzentrum.de/pflegeassistent_in
sonst 100%ige Zustimmung.
Pflegeassistenten haben sogar eine 2jährige Ausbildung
guckst du
http://www.fachschulzentrum.de/pflegeassistent_in
sonst 100%ige Zustimmung.
- Griesuh
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Jo hast recht. Deshalb ist dieser Beruf Pflegeassistent ja auch eine geschützte Berufsbezeichnung und wird fälschlicher weise auch für Helfer in der Pflege genutzt, da es sich besser anhört als Pflegehilfskraft oder Helfer in der Pflege.
Das hätte ich besser noch dazugeschrieben. Werde es noch nachholen.
Das hätte ich besser noch dazugeschrieben. Werde es noch nachholen.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
[quote=""Griesuh""]
Sa-Biene, das was du meinst ist die Verkürzung der Ausbildungsdauer von 3 auf 2 Jahre in der Altenpflegausbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Es geht aber nicht darum nach x ungelernten Berufsjahren einen Berufstittel (Berufsbezeichnung) einfach so verabreicht zu bekommen
[/quote]
Griesuh, nix für ungut, aber ich schrieb doch von Verkürzung! Man hätte im Rahmen des Projektes sogar bis auf ein Jahr verkürzen können, wenn jemand bereits eine abgeschlossene Ausbildung mit pflegerelevanten Inhalte hatte.
Das Projekt ist jedoch eben nicht mehr aktuell und da steht nirgendwo, ob die dort gesammelten Erfahrungen in irgendeiner Form umgesetzt werden.
----
So, noch bissel geforscht:
Das Altenpflegegesetz ist entsprechend geändert worden. Da steht das jetzt auch alles drin.
Das einzige, was ich immer nochn icht weiß: was sind Nicht-Schüler, die gibts nämlich im Altenpflegehilfegesetz von Rheinland Pfalz.
Sa-Biene, das was du meinst ist die Verkürzung der Ausbildungsdauer von 3 auf 2 Jahre in der Altenpflegausbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Es geht aber nicht darum nach x ungelernten Berufsjahren einen Berufstittel (Berufsbezeichnung) einfach so verabreicht zu bekommen
[/quote]
Griesuh, nix für ungut, aber ich schrieb doch von Verkürzung! Man hätte im Rahmen des Projektes sogar bis auf ein Jahr verkürzen können, wenn jemand bereits eine abgeschlossene Ausbildung mit pflegerelevanten Inhalte hatte.
Das Projekt ist jedoch eben nicht mehr aktuell und da steht nirgendwo, ob die dort gesammelten Erfahrungen in irgendeiner Form umgesetzt werden.
----
So, noch bissel geforscht:
Das Altenpflegegesetz ist entsprechend geändert worden. Da steht das jetzt auch alles drin.
Das einzige, was ich immer nochn icht weiß: was sind Nicht-Schüler, die gibts nämlich im Altenpflegehilfegesetz von Rheinland Pfalz.
- Griesuh
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Sa-Biene schrieb
Zur 3 jährigen AP Ausbildung kannst du laut diesem Projekt ein Jahr, unter bestimmten Voraussetzungen, die ich schon aufgezeigt hatte, erlassen bekommen.
Aber du kannst nicht nach einem Jahr Ausbildung das 3 jährige Examen erhalten.
zum Thema Nicht Schüler schaue hier:
http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/deta ... .100792.de
oder hier
http://www.i-w-k.de/cms/beitrag/10003379/1565503/
oder dort
https://www.dekra-akademie.de/akademie/ ... d,100.html
Wenn du die einjährige machst, dann hast du die Pfleghelfer Ausbildung.In diesem Projekt hättest du tatsächlich mit vergleichsweise geringem Aufwand dein Examen zur Altenpflegerin machen können - wenn ich das richtig gelesen habe, hättest du in minimal einem Jahr das Examen haben können.
Zur 3 jährigen AP Ausbildung kannst du laut diesem Projekt ein Jahr, unter bestimmten Voraussetzungen, die ich schon aufgezeigt hatte, erlassen bekommen.
Aber du kannst nicht nach einem Jahr Ausbildung das 3 jährige Examen erhalten.
zum Thema Nicht Schüler schaue hier:
http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/deta ... .100792.de
oder hier
http://www.i-w-k.de/cms/beitrag/10003379/1565503/
oder dort
https://www.dekra-akademie.de/akademie/ ... d,100.html
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 22. Apr 2014, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
[quote=""Griesuh""]Sa-Biene schrieb
Zur 3 jährigen AP Ausbildung kannst du laut diesem Projekt ein Jahr, unter bestimmten Voraussetzungen, die ich schon aufgezeigt hatte, erlassen bekommen.
Aber du kannst nicht nach einem Jahr Ausbildung das 3 jährige Examen erhalten.
[/quote]
http://www.nachqualifizierung-altenpfle ... Regelungen :
Abschnitt 2 §7 Absatz 2
Griesuh, im Zweifelsfall kannst du davon ausgehen, dass ich tatsächlich genau nachlese, bevor ich etwas behaupte.
Wenn du die einjährige machst, dann hast du die Pfleghelfer Ausbildung.In diesem Projekt hättest du tatsächlich mit vergleichsweise geringem Aufwand dein Examen zur Altenpflegerin machen können - wenn ich das richtig gelesen habe, hättest du in minimal einem Jahr das Examen haben können.
Zur 3 jährigen AP Ausbildung kannst du laut diesem Projekt ein Jahr, unter bestimmten Voraussetzungen, die ich schon aufgezeigt hatte, erlassen bekommen.
Aber du kannst nicht nach einem Jahr Ausbildung das 3 jährige Examen erhalten.
[/quote]
http://www.nachqualifizierung-altenpfle ... Regelungen :
Genau das steht jetzt auch im Altenpflegegesetz drin.Personen mit einer anderen abgeschlossenen Ausbildung. Sie können die Ausbildung um bis zu zwei Jahre verkürzen. Die Ausbildung muss Inhalte der Altenpflegeausbildung enthalten. Die fachliche Gleichwertigkeit wird im Einzelfall geprüft.
Abschnitt 2 §7 Absatz 2
Ist insofern hier interessant, weil in RP eine Nichtschüler-Prüfung für APH möglich ist.
Griesuh, im Zweifelsfall kannst du davon ausgehen, dass ich tatsächlich genau nachlese, bevor ich etwas behaupte.
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Halööchen Zusammen,
ich habe meine Ausbildung ganz normal 3 Jahre mach müssen,was ich im Nachhinein auch gut fand.
Nichtmal verkürzen ging,und das obwohl ich 21 Jahre in der Pflege als Helferin war.
Ausbildung war 2006-2009 in NRW
LgFrasume
ich habe meine Ausbildung ganz normal 3 Jahre mach müssen,was ich im Nachhinein auch gut fand.
Nichtmal verkürzen ging,und das obwohl ich 21 Jahre in der Pflege als Helferin war.
Ausbildung war 2006-2009 in NRW
LgFrasume
Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur.
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- Registriert: Mi 21. Dez 2005, 19:56
- Beruf: AP - PDL - Stellv. HL
- Einsatz Bereich: Seniorenheim
- Wohnort: NRW
- Interessen: Lesen, Schwimmen, Stricken
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
ich habe nach 7 Jahren Pflegeerfahrung 6 Monate verkürzt
Ausbildung 94 - 97 NRW
Ausbildung 94 - 97 NRW
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
- Griesuh
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- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Im § 7 des AltPflG seht:
§ 7
(1) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 verkürzt werden:
1. für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern,
Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre,
2. für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen,
Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer,
Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu einem Jahr.
(2)
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.
(3) Auf Antrag ist bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch für Personen gemäß Absatz 1 Nummer 2, die einschließlich der Ausbildung in einem Umfang, der einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren entspricht, in einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt waren, die Dauer der Maßnahme gegenüber der Regelausbildung um ein Drittel der Ausbildungszeit zu verkürzen.
Gemäß Abs. 1 Nummer 2 bedeutet = Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen,
Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer,
Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer.
Aber keine UNGELERNTE Kräfte
§ 7
(1) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 verkürzt werden:
1. für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern,
Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre,
2. für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen,
Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer,
Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu einem Jahr.
(2)
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.
(3) Auf Antrag ist bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch für Personen gemäß Absatz 1 Nummer 2, die einschließlich der Ausbildung in einem Umfang, der einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren entspricht, in einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt waren, die Dauer der Maßnahme gegenüber der Regelausbildung um ein Drittel der Ausbildungszeit zu verkürzen.
Gemäß Abs. 1 Nummer 2 bedeutet = Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen,
Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer,
Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer.
Aber keine UNGELERNTE Kräfte
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 23. Apr 2014, 06:38, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Kann man nach 14 Jahren Berufserfahrung seinen Beruf anerkennen lassen?
Tja suse, zu der Zeit gabs auch noch kein Altenpflegegesetz, sondern nur Länderregelungen.
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