Intertigobehandlung

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Der Rebell 2010
Beiträge: 99
Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52

Intertigobehandlung

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Kurze Frage
Darf eine Pflegeassistentin/ PH, Intertrigobehandlung durchführen ?
Patient ist adipös, hat fast dauerhaft Hautprobleme, bzw. Problemhaut.
Die Frage bezieht sich nicht auf Prophylaxe sondern auf bestehenden Intertrigo mit starker großflächiger Rötung und Einrissen in der Haut.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Intertigobehandlung

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Einrisse ?

Ganz klar ! "Wundbehandlung" = Aufgabe der EXE oder PHK mit materieller Qualifikation. Und das auch nur mit einer ärztlichen Verordnung.
Liegt die vor ? Was sagen Eure hausinternen Standards zur Wundbehandlung ?
Wer ist verantwortlich ? Was sagt Euer Wundbeauftragter/Wundexperte ?

Kurze Frage - knappe Antwort : Meldung machen - helfen lassen.

LG, Frieda



Der Rebell 2010
Beiträge: 99
Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52

AW: Intertigobehandlung

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Hallo Elfiede
Danke für Deine Antwort, bin voll und ganz Deiner Meinung!
Wundexperte ist bei uns extern, sehr gut, kommt regelmäßig aber nur wöchentlich. Dazu benötigen wir Zustimmung HA. Nächstes Problem. Von den ca. 5 HA sind 2 sehr gut, nehmen aber keine Patienten mehr. Die anderen drei, na ja, sind ganz nett aber ich wäre dort kein Patient.
( verordnen z.B. Heparinsalbe bei Dekubitus Gesäß )
AO von "Facharzt" Mischsalbe (Clotrimazol + Zink), entspricht wohl nicht mehr ganz dem aktuellen Stand, aber liegt vor. Dieser kommt wöchentlich, begutachtet aus Zeitgründen den Behandlungsverlauf meist
14 tägig.
und nun?



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Intertigobehandlung

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Druck und Dosenbrot !

Ist die Patientin geschäftsfähig ? Oder lässt sich mit dem ges. Betreuer sprechen ?
Das OK für Fotodokumentation unterschreiben lassen, dieselbe durchführen, eine exakte Wundbeschreibung auf ein geeignetes Formblatt bringen, alles kopieren und die Kopie in der Patientendoku niederlegen.
Das Original lässt Du dem Arzt zukommen. Mit der "Bitte um schriftliche Stellungnahme/Handlungsanweisung/AVO".
Auch diese "Bitte" (Anschreiben an den Arzt) kopierst Du und ab zur Pat-Doku.

Dann bist Du zumindest rechtlich auf der sicheren Seite.

(Deine Beschreibung der Ärzte kommt mir nur allzu bekannt vor.
Besonders die Ablehnung des ext. Wundexperten durch den HA.)



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