Hauswirtschaftliche Tätigkeit

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andrea
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Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

Beitrag von andrea »

hallo Doris,
wenn ich dich richtig verstehe kümmerst du dich für ca. drei Stunden die Woche um den Haushalt wie Wäsche putzen ect. --> folglich keine Pflege sondern eben hauswirtschaftliche Tätigkeiten die je nach Pflegebedürftigkeit des Betroffenen auch bezahlt wird
Was spricht gegen den Lohn von 10 Euro die Stunde für rein hauswirtschaftliche Tätigkeiten??? Ich halte das für sehr gut bezahlt,
Deine Idee einen Pflegedienst zu eröffnen ist an sich nicht schlecht, jedoch kommt für mich bei dieser Fragestellung ein Gefühl hoch dass ich nicht mag, solltest dir die Frage mal beantworten weshalb du diese Idee hattest, aus Liebe zum Beruf oder weil du meinst gutes Geld damit verdienen zu können?? Vielleicht hab ich meine Antennen auch wieder zu weit ausgefahren und höre Gespenster raus :lol
schönen Tag noch lG andre



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doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

Beitrag von doedl »

Hallo Doris,

hab im Moment leider Stress, darum die verspätete Antwort.

Das Pflegeversicherungsgesetz definiert als Grundlage für Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf in den Bereichen
Körperpflege
Mobilität
Ernährung

Dazu gehören alle grundpflegerischen Tätigkeiten, die Versorgung von Ausscheidungen, Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Lagerung und die Essens- und Getränkeversorgung- nicht jedoch die Essenszubereitung.

Die hauswirtschaftliche Versorgung alleine begründet keine Pflegebedürftigkeit, wird aber bei Defiziten in den o. g. Bereichen mit berücksichtigt.

Die Gründung eines Pflegedienstes ist ein großes finanzielles Risiko, zumal die Kürzungen bei den Entgelten bereits zu einem Sterben der ambulanten Dienste geführt hat.

Nachdem Du eine Ausbildung in Betracht ziehst, hast Du ja mit Firmengründung noch 3 Jahre Zeit- vielleicht hat sich ja in diesem Zeitraum etwas an den Bedingungen zum Positiven verändert.

Was Du natürlich jetzt schon in Angriff nehmen könntest, wäre ein hauswirtschaftlicher Dienst; dazu brauchst Du keine Ausbildung als Altenpflegerin. Die Industrie und Handelskammer kann Dir für eine Firmengründung Tipps geben- überall werden auch Existenzgründungsseminare angeboten. Vielleicht kannst Du ja mit einem oder mehreren bestehenden ambulanten Diensten eine Kooperation eingehen; sprich Du übernimmst für diese die Hauswirtschaft.

Allerdings kannst Du nicht über die Pflegekassen abrechnen, da für einen Versorgungsvertrag mit diesen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen- Fachkräfte, Zusatzausbildung als Pflegedienstleitung etc.

Auskünfte zu einem Versorgungsvertrag erhältst Du über die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern, Sitz Kulmbach.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann maile mich an, Mailaddi ist auf meiner HP

Gruss Doedl

http://www.temporaire.info

Adressen hierzu findest Du beim statistischen Landesamt Bayern; dort gibt es eine Auflistung aller ambulanten Dienste- Branchenverzeichnis der Telekom tuts vielleicht auch.


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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