Hm, ohne jemandem nahe treten zu wollen, würde ich unter "fest bettlägerig" verstehen, :eek daß der Bewohner seit einer halben Ewigkeit nicht mehr mobilisiert wurde, nicht aber, daß er/sie strenge Bettruhe hat. Andererseits impliziert eine Anordnung des Hausarztes, das Gewicht zu bestimmen, sein Einverständnis, denjenigen hierfür aus dem Bett zu bewegen. Selbst bei seit längerem bettlägerigen Menschen ist es - sofern notwendig - allemal einen Versuch wert, diesen, wenn auch nur kurz, in eine sitzende Position zu bewegen, um sein Gewicht zu bestimmen.
Ich würde dies aber vorher mit dem Hausarzt zwecks Kreislaufprobs oder sonstigen Zwischenfällen abklären!!!!!!!!!!!!!!!!
Sprich, ich würde es auf keinen Fall machen, wenn es nicht "abgesegnet" wird!!
Zitat von Jutti
Öhm, hier mal kritisch angemerkt: Wo kommen wir denn hin, wenn wir alle möglichen pflegerischen Tätigkeiten erstmal von Ärzten "absegnen" lassen? Die Entscheidung, ob und wie ein Mensch zu mobilisieren ist, abgesehen von medizinischen Kontraindikationen, die aber eher den KH-Bereich und weniger die AP betreffen, liegt doch wohl eher bei der verantwortlichen Pflegekraft! Aus Angst, etwas nicht zu tun, kann m.E. ein größerer Schaden entstehen, als es wenigstens zu versuchen.
Gruß
Apo
Ich pflege, also bin ich.