Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hallo "kranke "Schwestern und Pfleger!
Habe eine Frage: Bei uns ist es auf Station so geregelt, wenn wir 2 Bettrahmen anbringen müssen, dann muss der Arzt einen Zettel ausfüllen und das wird dann irgendwohin gemeldet, dass jene Maßnahme zur persönliche Sicherheit des Pat. vollzogen werden müssen.
Jetzt war ich auf einer Fortbildung bzw. Pflegemaßnahmen und der Moderator hat uns gewarnt, dass Fixierung und das Anbringen von Bettgitter ein heißes Thema sei. Wir haben auch darüber diskutiert, aber er könnte keine guten Antworten anbringen.
Bei uns werden Menschen auch fixiert, wenn sich ständig aufstehen wollen, unruhig sind, Leberversagen und dergleichen, weil der Nachtdienst alleine ist und so eben weniger passiert. Dies wird aber nirgendwo gemeldet oder aufgeschriegen.
Hat zufällig eine/r eine Seite oder aktuelle Infos über die neuesten rechtlichen Gegebenheiten bezüglich freiheitseinschränkende Maßnahmen?
Vielen Dank !
laula
Mich würde auch interessieren, wie eure Vorgehensweise an der Klinik oder im Altenheim ist!
Habe eine Frage: Bei uns ist es auf Station so geregelt, wenn wir 2 Bettrahmen anbringen müssen, dann muss der Arzt einen Zettel ausfüllen und das wird dann irgendwohin gemeldet, dass jene Maßnahme zur persönliche Sicherheit des Pat. vollzogen werden müssen.
Jetzt war ich auf einer Fortbildung bzw. Pflegemaßnahmen und der Moderator hat uns gewarnt, dass Fixierung und das Anbringen von Bettgitter ein heißes Thema sei. Wir haben auch darüber diskutiert, aber er könnte keine guten Antworten anbringen.
Bei uns werden Menschen auch fixiert, wenn sich ständig aufstehen wollen, unruhig sind, Leberversagen und dergleichen, weil der Nachtdienst alleine ist und so eben weniger passiert. Dies wird aber nirgendwo gemeldet oder aufgeschriegen.
Hat zufällig eine/r eine Seite oder aktuelle Infos über die neuesten rechtlichen Gegebenheiten bezüglich freiheitseinschränkende Maßnahmen?
Vielen Dank !
laula
Mich würde auch interessieren, wie eure Vorgehensweise an der Klinik oder im Altenheim ist!
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
bringst du bettgitter an ist dies eine freiheitsbeschränkende maßnahme und darf nur entweder auf wunsch des bw. oder durch eine gerichtliche verfügung (oder so) gemacht werden.
trifft weder das eine noch das andere zu, ist dies freiheitsberaubung. viele mobile demente bei uns haben kein bettgitter. wäre dies angbracht würden darüber klettern und die sturzgefahr wäre somit noch erhöht. umherwandern in der nacht bei dementen ist nichts seltenes. aus diesem grund gibt es in manchen einrichtungen auch nachtcafes.
bei freiheitseinschränkenden maßnahmen, dies können auch medikamente sein, stehst du mit einem fuß im knast, wenn du sie durchführst ohne dazu die erlaubnis zu haben
trifft weder das eine noch das andere zu, ist dies freiheitsberaubung. viele mobile demente bei uns haben kein bettgitter. wäre dies angbracht würden darüber klettern und die sturzgefahr wäre somit noch erhöht. umherwandern in der nacht bei dementen ist nichts seltenes. aus diesem grund gibt es in manchen einrichtungen auch nachtcafes.
bei freiheitseinschränkenden maßnahmen, dies können auch medikamente sein, stehst du mit einem fuß im knast, wenn du sie durchführst ohne dazu die erlaubnis zu haben
liebe grüße sabine
das glück ist keine leichte sache: es ist schwer, es in uns selbst zu finden und unmöglich, es anderswo zu finden.
das glück ist keine leichte sache: es ist schwer, es in uns selbst zu finden und unmöglich, es anderswo zu finden.
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Ich schließe mich hak44 an. Fixierung (hier Bettgitter) nur auf eig. Wunsch (schriftl. festgehalten und von Bew. unterschrieben) oder per Beschluß durch das Amtsgericht, wenn der Bew. sich selbst und/oder andere in starkem Maße gefährdet. Kurzfristig ohne Zustimmung des Bewohners ( in akuten oder dringenden Fällen) auch zunächst mit (schriftlicher) Zustimmung des behandelnden Arztes/des Betreuers/Angehörigen. In ganz akuten und schlimmen Fällen ist eine Fixierung ohne Zustimmung für max. 24h möglich. Alles andere ist Freiheitsberaubung. Verletzt sich ein Bewohner aufgrund der von dir durchgeführten Fixierung, für die du keine rechtliche Handhabe hast (zumindest in Form von Dokumentation oder Zustimmung Angehöriger), bist DU diejenige, die dran ist! In Krankenhäusern kann (meines wissens nach) auch ohne irgendeine Zustimmung länger fixiert werden (lasse mich aber gerne eines besseren belehren...?), und eine Fixierung im KH darf nicht so ohne weiteres im PH übernommen werden.
...soweit der Stand in unserer Einrichtung.
LG K
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Zuletzt geändert von Kassandra am Sa 27. Feb 2010, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
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AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
wenn der Bewohner nicht mehr in de Lage ist willensgesteuerte Bewegungen durchzuführen , sondern wird das Bettgitter zum Schutz vor Stürzen bei unwillkürlichen Bewegungen angebracht, ist ein richterlicher Beschluß nicht notwendig
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Das wußte ich z.B. nicht, wird bei uns anders gehandhabt. Wo steht das??
LG K
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AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
das entscheidet der zuständige Richter, wenn ein Bettgitter erforderlich ist, wird ein enrtsprechender Antrag beim Gericht gestellt und beim Hausbesuch entscheidet der Richter dann ob ein Beschluß nötig ist, ansonsten wird auf dem Schreiben vom AG festgehalten das es sich aus aus o.g.Gründen nihct um eien Fixierung handelt..
habe das auch schriftlich...muss gucken...
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AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Im Altenheim läuft das folgendermaßen ab:
Zum Einen ist wichtig, ob der Bewohner noch selbst entscheiden kann oder ob Angehörige / Betreuer für ihn entscheiden.
Er selbst kann schriftlich das Anbringen von Bettgittern verlangen ( sollte mit Grundangabe in der Akte liegen ). Auch eine vorrübergehende Fixierung im Notfall ( hier greift der Rechtfertigungsgrund des Notstandes ) ist über 24 std. machbar ( mit ausführlicher Doku und sofortiger Unterrichtung der Heimleitung, die nach mind. 24 h einen Antrag bei Gericht stellt )
Kann er selbst nicht entscheiden, werden die Betreuer / Angehörigen über die Risiken informiert ( dies sollte auch nachweislich geschehen ), dann geht eine Info an den HA, welcher in einem Attest bestätigt, dass eine Gefährdung vorliegt ( z.b. Sturzgefahr aus dem Bett wegen ... ). Und dann kommt es darauf an, wie der Heimvertrag die Vorgehensweise regelt. Viele Häuser kümmern sich dann selbst darum ( mit Einverständnis des Betreuers ), häufig muß aber der Betreuer / Angehörige dann bei Gericht einen Eilantrag stellen. Der Richter kommt dann zur Anhörung vor Ort und entscheidet meist mit sofortiger Wirkung.
Da eine Fixierung aber nur genehmigt und nicht angeordnet wird, muß ein Nachweis über die Fixierungszeiten erfolgen ( also wann war der Pat. fixiert und wann nicht - und mit was ).
Einige Fixierungsmaßnahmen ziehen auch weitere Fixierungen nach sich ( z.b. Bauchgurt nie ohne Bettseitenschutz... ).
Soweit so gut.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der schnellen Entscheidungsfindung ist es seit 2 Jahren nun so, dass Menschen, die nicht mehr in der Lage wären das Bett / Rollstuhl aus eigener kraft zu verlassen auch keine richterlichen Anordnungen mehr benötigen. Wir schicken dann nur eine Info zur Kenntnisnahme ( incl. Attest vom HA, dass keine Bewegung mehr möglich ist ) an das Gericht und fast immer wird dann nach Aktenlage entschieden, dass weiterhin kein Beschluß nötig ist.
Übrigens fallen unter das Thema Fixierung noch mehr Maßnahmen als nur ein Bettgitter... auch Sedativa ( für KH vielleicht gar nicht so unwichtig ) können freiheitsentziehend sein, oder auch Therapietische ( wenn verschraubt ), mittlerweile sogar Chips wegen Weglauftendenzen, Schuhe und Kleidung in verschlossenen Schränken etc. die Palette ist groß.
Zum Einen ist wichtig, ob der Bewohner noch selbst entscheiden kann oder ob Angehörige / Betreuer für ihn entscheiden.
Er selbst kann schriftlich das Anbringen von Bettgittern verlangen ( sollte mit Grundangabe in der Akte liegen ). Auch eine vorrübergehende Fixierung im Notfall ( hier greift der Rechtfertigungsgrund des Notstandes ) ist über 24 std. machbar ( mit ausführlicher Doku und sofortiger Unterrichtung der Heimleitung, die nach mind. 24 h einen Antrag bei Gericht stellt )
Kann er selbst nicht entscheiden, werden die Betreuer / Angehörigen über die Risiken informiert ( dies sollte auch nachweislich geschehen ), dann geht eine Info an den HA, welcher in einem Attest bestätigt, dass eine Gefährdung vorliegt ( z.b. Sturzgefahr aus dem Bett wegen ... ). Und dann kommt es darauf an, wie der Heimvertrag die Vorgehensweise regelt. Viele Häuser kümmern sich dann selbst darum ( mit Einverständnis des Betreuers ), häufig muß aber der Betreuer / Angehörige dann bei Gericht einen Eilantrag stellen. Der Richter kommt dann zur Anhörung vor Ort und entscheidet meist mit sofortiger Wirkung.
Da eine Fixierung aber nur genehmigt und nicht angeordnet wird, muß ein Nachweis über die Fixierungszeiten erfolgen ( also wann war der Pat. fixiert und wann nicht - und mit was ).
Einige Fixierungsmaßnahmen ziehen auch weitere Fixierungen nach sich ( z.b. Bauchgurt nie ohne Bettseitenschutz... ).
Soweit so gut.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der schnellen Entscheidungsfindung ist es seit 2 Jahren nun so, dass Menschen, die nicht mehr in der Lage wären das Bett / Rollstuhl aus eigener kraft zu verlassen auch keine richterlichen Anordnungen mehr benötigen. Wir schicken dann nur eine Info zur Kenntnisnahme ( incl. Attest vom HA, dass keine Bewegung mehr möglich ist ) an das Gericht und fast immer wird dann nach Aktenlage entschieden, dass weiterhin kein Beschluß nötig ist.
Übrigens fallen unter das Thema Fixierung noch mehr Maßnahmen als nur ein Bettgitter... auch Sedativa ( für KH vielleicht gar nicht so unwichtig ) können freiheitsentziehend sein, oder auch Therapietische ( wenn verschraubt ), mittlerweile sogar Chips wegen Weglauftendenzen, Schuhe und Kleidung in verschlossenen Schränken etc. die Palette ist groß.
Menschen mit Phantasie langweilen sich nie
Altenpflege - come in & burn out...
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hi Suse.
[quote=""Suse2""]wenn der Bewohner nicht mehr in de Lage ist willensgesteuerte Bewegungen durchzuführen , sondern wird das Bettgitter zum Schutz vor Stürzen bei unwillkürlichen Bewegungen angebracht, ist ein richterlicher Beschluß nicht notwendig[/quote]
Auch wenn ich die Rechtslage u.a. in dem Punkt anders beurteile und keine philosophische oder neurobiologische Diskussion über den Willen beginnen will, interessiert mich eins brennend:
Wie stellt man fest, ob eine Bewegung willentlich gesteuert oder aber unwillkürlich ist?
Gruß Dirk
[quote=""Suse2""]wenn der Bewohner nicht mehr in de Lage ist willensgesteuerte Bewegungen durchzuführen , sondern wird das Bettgitter zum Schutz vor Stürzen bei unwillkürlichen Bewegungen angebracht, ist ein richterlicher Beschluß nicht notwendig[/quote]
Auch wenn ich die Rechtslage u.a. in dem Punkt anders beurteile und keine philosophische oder neurobiologische Diskussion über den Willen beginnen will, interessiert mich eins brennend:
Wie stellt man fest, ob eine Bewegung willentlich gesteuert oder aber unwillkürlich ist?
Gruß Dirk
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hallo Suse !
Unser Amtsgericht ist aber immer der Meinung daß es eine genehmigungspflichtige Fixierung ist wenn die Bettgitter hoch gezogen werden
ausser der Bew./Betreuer wünscht es selbst.
LG
Unser Amtsgericht ist aber immer der Meinung daß es eine genehmigungspflichtige Fixierung ist wenn die Bettgitter hoch gezogen werden
ausser der Bew./Betreuer wünscht es selbst.
LG
- lemuelreist
- Beiträge: 159
- Registriert: Fr 22. Jun 2007, 21:41
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hallo zusammen!
Zuerst möchte ich besonders meine in `Heimen´ tätigen KollegInnen daran erinnern, dass in Heimen ein anderes Gesetz(BGB) gilt als in der Behandlung von Menschen gewidmeten Kliniken/KH usw. (bspw. in NRW PsychKG!). Wenn auch über beide Gesetze die Kontrolle durch ein Amtsgericht geboten ist, so unterscheiden sich allein doch die Antragswege!
@laula: "wird irgendwohin gemeldet", dass eine FBM stattfindet - ich gehe mal davon aus, dass hiermit ein hausinternes, gesetzeskonformes Reglement gemeint ist
Wenn die Maßnahme nicht `gemeldet´ wird, so ist sie meiner Meinung nach auch nicht gesetzlich gedeckt - allein deshalb, weil so die richterliche Kontrolle über ein elementares Grundrecht ausgehebelt wird!
Wenn zur Begründung einer FBM dienen soll, dass der Nachtdienst überlastet sei, so würde meiner Meinung nach dies keinen Bestand haben: Oder wiegt Freiheit nicht ein wenig schwerer als ökonomisch-organisatorische Probleme?
Liebe Grüße,
Lemuel
Zuerst möchte ich besonders meine in `Heimen´ tätigen KollegInnen daran erinnern, dass in Heimen ein anderes Gesetz(BGB) gilt als in der Behandlung von Menschen gewidmeten Kliniken/KH usw. (bspw. in NRW PsychKG!). Wenn auch über beide Gesetze die Kontrolle durch ein Amtsgericht geboten ist, so unterscheiden sich allein doch die Antragswege!
@laula: "wird irgendwohin gemeldet", dass eine FBM stattfindet - ich gehe mal davon aus, dass hiermit ein hausinternes, gesetzeskonformes Reglement gemeint ist
Wenn die Maßnahme nicht `gemeldet´ wird, so ist sie meiner Meinung nach auch nicht gesetzlich gedeckt - allein deshalb, weil so die richterliche Kontrolle über ein elementares Grundrecht ausgehebelt wird!
Wenn zur Begründung einer FBM dienen soll, dass der Nachtdienst überlastet sei, so würde meiner Meinung nach dies keinen Bestand haben: Oder wiegt Freiheit nicht ein wenig schwerer als ökonomisch-organisatorische Probleme?
Liebe Grüße,
Lemuel
Das Leben ist eher breit als lang, und wir leben alle mittenmang! Walter Moers
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hallo Lemuel.
[quote=""lemuelreist""] Zuerst möchte ich besonders meine in `Heimen´ tätigen KollegInnen daran erinnern, dass in Heimen ein anderes Gesetz(BGB) gilt als in der Behandlung von Menschen gewidmeten Kliniken/KH usw. (bspw. in NRW PsychKG!). [/quote]
Diese Aussage entspricht nicht der Rechtslage!
Gruß Dirk
[quote=""lemuelreist""] Zuerst möchte ich besonders meine in `Heimen´ tätigen KollegInnen daran erinnern, dass in Heimen ein anderes Gesetz(BGB) gilt als in der Behandlung von Menschen gewidmeten Kliniken/KH usw. (bspw. in NRW PsychKG!). [/quote]
Diese Aussage entspricht nicht der Rechtslage!
Gruß Dirk
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hi Lemuel
das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht-danach kommt erstmal lange nichts.
Irgendwo viel weiter unten in der Nahrungskette erscheinen Verordnungen. Grundgesetze reichen aus, um politische Parteien ins Wanken zu bringen oder Lauschangriffe zu Fall.
Grundsätzlich ist jeder Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Menschen genehmigungspflichtig. Daher würde ich immer dringend raten, einen Amtsrichter zuzuziehen- egal ob der Bewohner bewegungsunfähig ist oder nicht. Da ich beruflich in einigen Bundesländern unterwegs bin, weiss ich, dass es sogar noch regionale Unterschiede gibt, so dass man in einem bundesweiten Forum- wie hier- niemals zu etwas raten kann, was an der Bundeslandgrenze schon wieder völlig anders gesehen wird.
Von der amtsrichterlichen Genehmigung gibts eine einzige Ausnahme:
Der Mensch selbst ist geistig so fit, dass er seinen Wunsch nach Bettgitter unmißverständlich äussern kann- dann ist der Wunsch ( möglichst schriftlich dokumentiert) so lange gültig, bis der Bewohner es selbst widerruft.
Für alle anderen Fälle gilt: Amtsgericht
Ob Angehörige was wünschen, Betreuer oder sonstige Leutz ist unerheblich.
Gruß Doedl
das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht-danach kommt erstmal lange nichts.
Irgendwo viel weiter unten in der Nahrungskette erscheinen Verordnungen. Grundgesetze reichen aus, um politische Parteien ins Wanken zu bringen oder Lauschangriffe zu Fall.
Grundsätzlich ist jeder Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Menschen genehmigungspflichtig. Daher würde ich immer dringend raten, einen Amtsrichter zuzuziehen- egal ob der Bewohner bewegungsunfähig ist oder nicht. Da ich beruflich in einigen Bundesländern unterwegs bin, weiss ich, dass es sogar noch regionale Unterschiede gibt, so dass man in einem bundesweiten Forum- wie hier- niemals zu etwas raten kann, was an der Bundeslandgrenze schon wieder völlig anders gesehen wird.
Von der amtsrichterlichen Genehmigung gibts eine einzige Ausnahme:
Der Mensch selbst ist geistig so fit, dass er seinen Wunsch nach Bettgitter unmißverständlich äussern kann- dann ist der Wunsch ( möglichst schriftlich dokumentiert) so lange gültig, bis der Bewohner es selbst widerruft.
Für alle anderen Fälle gilt: Amtsgericht
Ob Angehörige was wünschen, Betreuer oder sonstige Leutz ist unerheblich.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hallo
In unseren Heimen gilt für FEM ( Freiheitsentziehende Maßnahmen ) :
Seitenschutz , Therapietisch , Abschließen der Zimmertüre bei Nacht etc. nur mit schriftlichem Einverständnis des Bewohners. Er unterschreibt dies auf einem Formular , wo auch die Begründung für die Maßnahme erläutert wird . Diese Unterschrift muss regelmäßig erneuert werden ( alle 6 Monate ) sofern die Maßnahme noch nötig ist .
Wenn der Bewohner nicht in der Lage ist dies klaren Verstandes zu unterschreiben ( z.B. weil er zu dement ist und zudem eine körperliche Einschränkung hat die zu einer Selbstgefährdung führen würde , wenn der Seitenschutz nicht hochgemacht würde ), dann wird die FEM durchgeführt und separat dokumentiert ( und zwar mit Uhrzeit von ...bis durchgeführt + Grund ) und zeitgleich an die Heimleitung gemeldet , die dann zusammen mit dem Angehörigen / Betreuer den Antrag ans Amtsgericht stellt.
Andere Fixierungen wie z.B. Baugurte, Beingurte etc gibt es schon seit vielen Jahren nicht . Bei Medikamenten wird ebenfalls der Antrag ans Amtsgericht gestellt, wobei dies manchmal eine Gradwanderung ist.
Wenn ich das lese , stellen sich bei mir die Nackenhaare auf . Schlimm , daß es sowas gibt. Ein Dementer der unruhig ist und aufstehen möchte , wird ja nicht ruhiger , wenn er fixiert ist .....
Liebe Grüße
Milou
In unseren Heimen gilt für FEM ( Freiheitsentziehende Maßnahmen ) :
Seitenschutz , Therapietisch , Abschließen der Zimmertüre bei Nacht etc. nur mit schriftlichem Einverständnis des Bewohners. Er unterschreibt dies auf einem Formular , wo auch die Begründung für die Maßnahme erläutert wird . Diese Unterschrift muss regelmäßig erneuert werden ( alle 6 Monate ) sofern die Maßnahme noch nötig ist .
Wenn der Bewohner nicht in der Lage ist dies klaren Verstandes zu unterschreiben ( z.B. weil er zu dement ist und zudem eine körperliche Einschränkung hat die zu einer Selbstgefährdung führen würde , wenn der Seitenschutz nicht hochgemacht würde ), dann wird die FEM durchgeführt und separat dokumentiert ( und zwar mit Uhrzeit von ...bis durchgeführt + Grund ) und zeitgleich an die Heimleitung gemeldet , die dann zusammen mit dem Angehörigen / Betreuer den Antrag ans Amtsgericht stellt.
Andere Fixierungen wie z.B. Baugurte, Beingurte etc gibt es schon seit vielen Jahren nicht . Bei Medikamenten wird ebenfalls der Antrag ans Amtsgericht gestellt, wobei dies manchmal eine Gradwanderung ist.
Bei uns werden Menschen auch fixiert, wenn sich ständig aufstehen wollen, unruhig sind, Leberversagen und dergleichen, weil der Nachtdienst alleine ist und so eben weniger passiert. Dies wird aber nirgendwo gemeldet oder aufgeschriegen.
Wenn ich das lese , stellen sich bei mir die Nackenhaare auf . Schlimm , daß es sowas gibt. Ein Dementer der unruhig ist und aufstehen möchte , wird ja nicht ruhiger , wenn er fixiert ist .....
Liebe Grüße
Milou
- doedl
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- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
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- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Fixierungsmaßnahmen und Bettrahmen- Standards?
Hallo Alle
wir hatten schonmal den Unterschied freiheitsentziehender Maßnahmen im Pflegeheim- ambulanten Dienst und einem Akutkrankenhaus- Psychiatrie.
Leider habe ich beim Stöbern den Threat nicht mehr gefunden. Vielleicht wissen unsere Krankenhaus- Kollegen ja den passenden Text, der da zutrifft.
Ich hänge mal meinen Uralt Standard Umgang mit Fixierungen an- darf gerne verwendet werden, da er aus meiner Feder stammt.
Gruß Doedl
wir hatten schonmal den Unterschied freiheitsentziehender Maßnahmen im Pflegeheim- ambulanten Dienst und einem Akutkrankenhaus- Psychiatrie.
Leider habe ich beim Stöbern den Threat nicht mehr gefunden. Vielleicht wissen unsere Krankenhaus- Kollegen ja den passenden Text, der da zutrifft.
Ich hänge mal meinen Uralt Standard Umgang mit Fixierungen an- darf gerne verwendet werden, da er aus meiner Feder stammt.
Gruß Doedl
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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