"In seinem 19. Tätigkeitsbericht hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz jetzt klar gestellt, dass die Einsicht in Pflegedokumentationen ambulanter Pflegedienste durch die Kassen zur Abrechnungsüberprüfung nicht zulässig ist."
Quelle: Newsletter Vincentz. net
Gemeint ist die Praktik vieler Krankenkassen, zugleich mit der Abrechnung auch Dokumentationsblätter einzufordern. Dies ist rechtswidrig, wie oben angeführt.
Einsicht darf nur der Medizinische Dienst nehmen.
Gruss Doedl
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Dokumentation und Datenschutz
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Hi
Warum wollen die Pflegekassen das eigentlich haben? um nach zu kontrollieren ob vieleicht eine Leistung an einem Tag nicht erbracht wurde und man so 2,50 sparen kann? Wenn man den Kosten Aufwand für die Ermittlung bedenkt währe das doch schizophren oder???
Grüße
Marcell
P.S Danke für den Hinweis Doedl wieder was schlauer
Warum wollen die Pflegekassen das eigentlich haben? um nach zu kontrollieren ob vieleicht eine Leistung an einem Tag nicht erbracht wurde und man so 2,50 sparen kann? Wenn man den Kosten Aufwand für die Ermittlung bedenkt währe das doch schizophren oder???
Grüße
Marcell
P.S Danke für den Hinweis Doedl wieder was schlauer
Hallo Leute,
Die Krankenkasse müssen doch alles überprüfen ob nicht betrogen wird usw. das schlimme ist wenn man zum Arzt geht bekommt man bilige Medikamente die erst nach Tagen helfen.
Ich frag mich nur wo se noch eisparen wollen, wenn ich in ein paar monaten mal krank sein sollte muß ich ja schon damit rechnen das der Arzt mir keine Medis mehr verschreibt.
Pipysch Krankenkassen und die Gesetzte
LG
Triexi
Die Krankenkasse müssen doch alles überprüfen ob nicht betrogen wird usw. das schlimme ist wenn man zum Arzt geht bekommt man bilige Medikamente die erst nach Tagen helfen.
Ich frag mich nur wo se noch eisparen wollen, wenn ich in ein paar monaten mal krank sein sollte muß ich ja schon damit rechnen das der Arzt mir keine Medis mehr verschreibt.
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