Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

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Grünberg
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Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Grünberg »

Hallo zusammen.

Eine Freundin ist in der Ausbildung zur Altenpflegerin. In ihrer Spät oder Nachtschicht passiert es ab und zu das ihr Bewohner hinfallen auf Grund von Kreislaufproblemen oder weil sie unterwegs irgend was suchen oder unruhig sind. Von den Kollegen gibt es wenig bis keine Hilfe. Auch vorschrift von der Heimleitung. Fast alles muss alleine erledigt werden.
Was kann sie tun damit das nicht so häufig passiert? Irgend eine Technik oder auf etwas bestimmtes beim Patienten achten?


Mit freundlichen Grüßen
Grünberg



Benutzer 10209 gelöscht

Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Moin !

Das Suchwort heist (Expertenstandard) Sturzprophylaxe.

Im QualitätsMamagementHandBuch (QMHB) des Pflegeheims sollten/müssen Standards zu finden sein:
- Erfassung des Sturzrisikos *)
- Maßnahmen zur Sturzprophylaxe *)
Wenn diese Standards nicht im Pflegeplan umgesetzt werden oder der Pflegeplan (aus welchen Gründen auch immer) nicht exakt durchgeführt wird, hat diese Einrichtung ein massives Qualitätsproblem. :!:

*) Im Internet gibt´s Beispiele und Listen dazu. :yo

L.G. Frieda



Grünberg
Beiträge: 2
Registriert: Di 1. Mai 2018, 10:20
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Grünberg »

Vielen Dank für Information. Sehr Interessant wie komplex die ganze Geschichte ist.
Ich denke das wird ihr auf jeden Fall weiterhelfen.

Nachmals Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Grünberg



Suse2
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Suse2 »

Im QualitätsMamagementHandBuch (QMHB) des Pflegeheims sollten/müssen Standards zu finden sein:
- Erfassung des Sturzrisikos *)
- Maßnahmen zur Sturzprophylaxe *)
Wenn diese Standards nicht im Pflegeplan umgesetzt werden oder der Pflegeplan (aus welchen Gründen auch immer) nicht exakt durchgeführt wird, hat diese Einrichtung ein massives Qualitätsproblem. :!:
, aber auch das verhindert nicht, dass ein Bewohner stürzt,
jeder hat das Recht zu stürzen

Man kann die Risiken minimieren, versuchen die den BW vor Verletzungen zu schützen
aber Stürze immer zu verhindern, wird nicht gelingen..


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

Winkelspinne
Beiträge: 29
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Suse,
ich gehe grundsätzlich mit deinem Beitrag konform, aber:

jeder hat das Recht zu stürzen

Also niemand hat ein "Recht" zu stürzen, wurde bei mir auch noch nie von den Angehörigen
eingeklagt.

Jeder hat das "Recht" sich in sofern allein fortbewegen zu dürfen, wie es ihm möglich
ist, ohne das ihm Begleitung aufgezwungen wird - und man kann keinen ansonsten
teilweise akzeptabel mobilen Bewohner zwingen die Glocke für den Toilettengang
zu nutzen - und findet den Bewohner halt vorm Bett oder in der Nasszelle.

Dann muss halt Befragung/Untersuchung und bei symptomfreiheit Belehrung stattfinden, aber dafür sorgen
das nicht gestürzt wird kann man nicht.

Das der TE schrieb das es von den Kollegen keine, oder wenig Hilfe gibt, ist eher ein Problem.
Alleine kann man manche Bewohner nicht aufheben.

Gruß
Winkelspinne



silversurfer
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Wohnort: Bayern

Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von silversurfer »

hHallo winkelspinne

Also niemand hat ein "Recht" zu stürzen, wurde bei mir auch noch nie von den Angehörigen
eingeklagt.


Und doch hat jeder Mensch das Recht zu stürzen.
Und was hat das mit den Angehörigen zu tun?
Das versteh ich jetzt gerade nicht. Hat nicht jeder Mensch seinen freien Willen? Auch wenn er pflegebedürftig ist!

und man kann keinen ansonsten
teilweise akzeptabel mobilen Bewohner zwingen ......

er ist vielleicht für dich teilweise akzetapel mobil
aber er fühlt sich sehr mobil

Empathie!!!!!!


Gruss Silversurfer


Auch ein kleiner Reissnagel kann einen grossen Hintern bewegen

Winkelspinne
Beiträge: 29
Registriert: Mi 7. Mär 2018, 08:49

Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Silversurfer,

(Zitat von Winkelspinne:)
Also niemand hat ein "Recht" zu stürzen, wurde bei mir auch noch nie von den Angehörigen
eingeklagt.


Und doch hat jeder Mensch das Recht zu stürzen.


Nein, falsch. Recht – Rechtsprechung – Gesetz – Niemand hat das „Recht“ auf einen Sturz. Jeder Mensch kann / darf stürzen, aber ein „Recht“ darauf hat er nicht. Ein Recht auf etwas zu haben deutet darauf hin einklagbar zu sein, und niemand klagt ein, in einer gewissen Zeit nicht einen Sturz gehabt zu haben.

Und was hat das mit den Angehörigen zu tun?


Ist doch ganz klar. Manche Angehörige haben die Betreuung und üben ihre dementsprechenden Pflichten gewissenhaft aus – und wenn ein Bewohner sehr oft stürzt fragen sie schon nach.

Das versteh ich jetzt gerade nicht. Hat nicht jeder Mensch seinen freien Willen? Auch wenn er pflegebedürftig ist!

Und genau das habe ich geschrieben, oder möchtest Du mir jetzt sagen das Bewohner (Suizidbehaftete ausgenommen) extra stürzen?

und man kann keinen ansonsten
teilweise akzeptabel mobilen Bewohner zwingen ......


Ich habe dies geschrieben:

und man kann keinen ansonsten
teilweise akzeptabel mobilen Bewohner zwingen die Glocke für den Toilettengang
zu nutzen - und findet den Bewohner halt vorm Bett oder in der Nasszelle.

Es wäre nett meine Sätze nicht zu zerpflücken und aus dem Kontext zu reißen.

er ist vielleicht für dich teilweise akzeptabel mobil
aber er fühlt sich sehr mobil


Exakt, er fühlt sich mobil, ist es aber nicht. Er hat das „Recht“ sich fortzubewegen, wobei er leider stürzen kann – und dies kann man nicht verhindern, auch nicht mit der entsprechenden Belehrung. Wie mobil er „für mich“ ist, spielt dabei absolut keine Rolle. Ich habe niemals
geschrieben das die Freiheit dieses Bewohners eingeschränkt werden sollte.

Empathie!!!!!!

??
Was hat Empathie damit zu tun was ich schrieb? Bewohner können selbständig sich fortbewegen, auch wenn man Stürze damit nicht verhindern kann. Sorgen mach mir eher die Empathie der Kolleginnen und Kollegen die neu sind oder ehe sehr empathisch und damit schon ein Problem haben wenn der Bewohner mit hoher Wahrscheinlichkeit stürzen wird.

Gruß
Winkelspinne



Sa-Biene
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Sa-Biene »

Grünberg hat geschrieben:
Di 1. Mai 2018, 14:15
Eine Freundin ist in der Ausbildung zur Altenpflegerin. In ihrer Spät oder Nachtschicht passiert es ab und zu das ihr Bewohner hinfallen auf Grund von Kreislaufproblemen oder weil sie unterwegs irgend was suchen oder unruhig sind.
Fallen die Menschen, wenn sie alleine sind oder wenn sie von ihr begleitet werden?
-> Kreislaufprobleme: nicht zu schnell aufstehen lassen, evtl. Gründe für Schwindel medizinisch abklären lassen, etc.
-> wenn derjenige allein ist und stürzt, kommt es darauf an, wie mobil die Person ist und wie einsichtig in vorbeugende Verhaltensweisen bzw. Hilfsmittel
Von den Kollegen gibt es wenig bis keine Hilfe. Auch vorschrift von der Heimleitung. Fast alles muss alleine erledigt werden.
Was kann sie tun damit das nicht so häufig passiert? Irgend eine Technik oder auf etwas bestimmtes beim Patienten achten?
Sie hat ein Recht auf Hilfe, sie ist in der Ausbildung.. Auf was man achten sollte, ist so unterschiedlich wie jeder Mensch einzigartig ist.



Das Recht zu Stürzen ist die Umkehrformulierung des Grundrechts auf Fortbewegungsfreiheit.


Wenn wir schon bei Recht sind: Altenpfleger ist eine geschützte Berufsbezeichnung...



silversurfer
Beiträge: 238
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Wohnort: Bayern

Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von silversurfer »

Hallo Winkelspinne

(Zitat von Winkelspinne:)
Also niemand hat ein "Recht" zu stürzen, wurde bei mir auch noch nie von den Angehörigen
eingeklagt.

Das Recht zu stürzen wurde vielleicht noch nie eingeklagt. Aber das "Recht" nicht zu stürzen wurde schon oft von Gerichten abgewiesen indem FEM nicht genehmigt wurden

Recht - Rechtsprechung - Gesetz


Beitrag von mir:
Und doch hat jeder Mensch das Recht zu stürzen.
Und was hat das mit den Angehörigen zu tun?
Das versteh ich jetzt gerade nicht. Hat nicht jeder Mensch seinen freien Willen? Auch wenn er pflegebedürftig ist!

Beiträge von dir
Und was hat das mit den Angehörigen zu tun?

Es wäre nett meine Sätze nicht zu zerpflücken und aus dem Kontext zu reißen.

ich hab die selben "Rechte" wie du, daher wäre es nett meine Sätze nicht zu ...........usw

Beiträge von dir:
wurde bei mir auch noch nie von den Angehörigen eingeklagt.

Ist doch ganz klar. Manche Angehörige haben die Betreuung und üben ihre dementsprechenden Pflichten gewissenhaft aus – und wenn ein Bewohner sehr oft stürzt fragen sie schon nach.


und plötzlich wurde aus dem Angehörige ein Betreuer,
rechtlich gesehen ein riesen Unterschied



Gruss Silversurfer


Auch ein kleiner Reissnagel kann einen grossen Hintern bewegen

Winkelspinne
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Sa-Biene,

Das Recht zu Stürzen ist die Umkehrformulierung des Grundrechts auf Fortbewegungsfreiheit.

Du meist wohl eher Umkehrschluss?
Und auch dann passt es nicht. Wenn man die Aussage „Das Recht zu stürzen“
im Umkehrschluss sehen würde, wäre es eher, dass nicht stürzen auch erlaubt ist.
(nach meiner Auffassung der Rhetorik)

Aber davon ab, jeder hat ein Recht auf Fortbewegungsfreiheit. Die daraus resultierenden Stürze
unserer Bewohner sind nicht ein „Recht“ sondern leider eine traurige Folge des
gesundheitlichen / mobilen Zustandes der Bewohner. Diese sollen sich wohlfühlen und man
sollte genau abwägen wann ein Bewohner so oft und gefährlich stürzt, dass man Maßnahmen einleitet,
weil es ansonsten unverantwortlich wäre.
(und in guten Heimen wird dies erst angeregt wenn es wirklich nicht mehr anders geht)



Wenn wir schon bei Recht sind: Altenpfleger ist eine geschützte Berufsbezeichnung...

Hast Du damit auch mich gemeint? Wenn ja, dann habe ich nicht verstanden was Du mir sagen willst.

Viele Grüße
Winkelspinne



Winkelspinne
Beiträge: 29
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Silversurfer,

Das Recht zu stürzen wurde vielleicht noch nie eingeklagt. Aber das "Recht" nicht
zu stürzen wurde schon oft von Gerichten abgewiesen indem FEM nicht genehmigt wurden


Die Gerichte haben die Maßnahmen nicht abgelehnt, weil ein Mensch ein Recht auf Sturz hat, sondern weil sie diese Maßnahmen nicht als erforderlich beurteilten und dem Menschen somit sein Recht auf Bewegungsfreiheit (wir reden hier nicht von Unterbringung) zugesprochen haben.
Somit muss das Sturzrisiko einigermaßen gering gewesen sein, da es sonst zu anderen Beschlüssen gekommen wäre. (Bei uns wurde noch niemals eine Fixierung nicht genehmigt) Aber egal, bei einer Fehlentscheidung (Sturz mit Todesfolge) würde den Entscheidern nichts passieren.


Recht - Rechtsprechung - Gesetz
Beitrag von mir:
Und doch hat jeder Mensch das Recht zu stürzen.
Und was hat das mit den Angehörigen zu tun?
Das versteh ich jetzt gerade nicht. Hat nicht jeder Mensch seinen freien Willen? Auch wenn er pflegebedürftig ist!
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Und was hat das mit den Angehörigen zu tun?
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ich hab die selben "Rechte" wie du, daher wäre es nett meine Sätze nicht zu ...........usw


Was Du mir damit sagen möchtest verstehe ich leider nicht.

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wurde bei mir auch noch nie von den Angehörigen eingeklagt.

Ist doch ganz klar. Manche Angehörige haben die Betreuung und üben ihre dementsprechenden Pflichten gewissenhaft aus – und wenn ein Bewohner sehr oft stürzt fragen sie schon nach.


und plötzlich wurde aus dem Angehörige ein Betreuer,
rechtlich gesehen ein riesen Unterschied


Da sollten nicht gleich aus allen Angehörigen sofort Betreuer werden.
Gut (da hast Du recht), ich hätte schreiben können, das sich Angehörige Sorgen machen und bei der HL stehen und nach Stürzen fragen.
In dieser Hinsicht ist es aber völlig egal ob die Angehörigen eine GV haben oder Betreuer (gibt es auch bei Angehörigen) sind.
Den Unterschied kenne ich sehr wohl, wobei mir Angehörige mit GV aus wirtschaftlicher Sicht sehr viel lieber sind als Angehörige mit Betreuungsausweis.


Gruß
Winkelspinne



Sa-Biene
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Wohnort: NRW

Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Sa-Biene »

Ich habe das schon so gemeint wie geschrieben. Das Recht auf freie Fortbewegung, Selbstbestimmung, freie Entfaltung der Persönlichkeit usw, all diese Grundrechte bedeuten auch, dass ich mich gegen Sicherheit und für die Gefahr zu stürzen entscheiden kann. Genauso wie mich keiner zwingen darf, mich zu waschen. Das Recht auf Verwahrlosung eben.

Mir ist nicht klar, wie man sich an der Formulierung «das Recht zu stürzen » so aufhängen kann.



silversurfer
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von silversurfer »

:yo
Sa-Biene hat geschrieben:
Mo 7. Mai 2018, 22:54
Mir ist nicht klar, wie man sich an der Formulierung «das Recht zu stürzen » so aufhängen kann.
Mir auch nicht :yo

Gruss Silversurfer


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Winkelspinne
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Re: Bewohner im Pflegeheim fallen hin.

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo ihr beiden,

ich muss gestehen, wenn ich vorausgesehen hätte, was mein erster Beitrag auslöst, hätte
ich ihn gar nicht erst geschrieben. (Und so wenig wie hier los ist, habe ich nicht einmal
mit einer Antwort gerechnet)

Also, jeder behält seine Meinung und wir treffen das nächste Mal hier vielleicht sehr
viel gleichgesinnter aufeinander.

Grüße
Winkelspinne



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