Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

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Sollen Altenpflegehelfer m. 1-Jahr Ausbildung einf. Behandlungspflegen machen dürfen?

Ja
59
42%
Nein
81
58%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 140

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Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Hi, der Tranzparenzbericht, der aktuelle Tranzparenzbericht, ist gut sichtbar für alle öffentlich auszuhängen.

Unter der Rubrik, so ab seite 9,:
Weitere Leistungen und Struckturdaten, müsste stehen:
Träger/Inhaber: xyz
Berufsverband: zxy

So wie ich es langsam herauslese, aus deinen Beiträgen, bist du dort keine Pflegekraft, sondern Angehörige eines Bewohners.
Nun erhebt sich mir die Frage, was ist der Grund warum du es so explizit wissen willst wer was mit welcher Ausbildung in der Behandlungspflege machen darf?


Gute Pflege braucht mehr Zeit

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Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Cocopina schreibt:
ich habe hier von Anfang an klar gemacht, daß ich eine Angehörige einer Bewohnerin in einem Pflegeheim bin.
Na ja, so ganz klar war mir das nun nicht und es ging auch aus deinen Beiträgen nicht eindeutig hervor. Deshalb nochmals meine Frage, da ich merkte, dass eine Pflegefachkraft so nicht fragen würde.


Cocopina schrreibt weiter
Das handhabt jede Schicht mit den eingeteilten Kräften aber unterschiedlich, selbst miterlebt.
Dann scheint hier wohl etwas am und im Management nicht zu stimmen und eine klare Ansage der "Obrigkeit" wie Heimleitung und PDL , wer was darf und wer nicht, zu fehlen.( Ob "die" das überhaupt selbst wissen?)

Und was die Aussage dieser:
....einer der Fachkräfte mir beiläufig mitteilte, daß in Pflegestufe 3 eigentlich nur Fachkräfte die Behandlungspflege durchführen dürften
, anbelangt

kannst du glatt vergessen. Diese Person wollte sich nur wichtig machen.

Die Ausführung der Behandlungspflege ist klar nach Ausbildungsstand geregelt.
Wer was mit welcher Ausbildung machen darf hat mit der Höhe der Pflegestufe des betroffen Pflegebedürftigen nichts, auch rein gar nichts, zu tun.
In einigen Bundesländern gibt es leicht höhere Honorare für Behandlungspflege, je nach Pflegestufe. Das hat aber auch nichts damit zu tun wer was mit welcher Ausbildung machen darf.

Cocopina fragt:
Ist meine Frage nun erlaubt?
Na klar, das ist dein Gutes recht.

Aber warum schlägt nun aufeinmal dein Ton um??

Gaben wir dir nicht umfangreiche Antworten und Tipps zu deinen Fragen?


Gute Pflege braucht mehr Zeit

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hexe1070
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von hexe1070 »

Ähm, fand jetzt am Ton nix zu beanstanden. ;)

(Standpunkt des Betrachters? )


viele Grüße Hexe

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der nur dahin führt,
wo andere bereits gegangen sind!
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Suse2
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Suse2 »

@ cocopima

eine stat. Einrichtung muss den Tranzparenzbericht
für jeden sichtbar aushängen..

für genwöhnlcih ist das die 1. Seite auf der die Noten stehen
und den vollst. Bericht darfst du dir jederzeit zu Einsicht geben
lassen..eben weil das so ist, werden die begutachteten Bewohner
ja anonymisiert


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

Benutzer 10209 gelöscht

AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Auch ambulante Einrichtungen sind gehalten, ihre Bewertungen in der Station auszuhängen, und den Transparenzbericht auf Verlangen auszuhändigen.



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