Hi, der Tranzparenzbericht, der aktuelle Tranzparenzbericht, ist gut sichtbar für alle öffentlich auszuhängen.
Unter der Rubrik, so ab seite 9,:
Weitere Leistungen und Struckturdaten, müsste stehen:
Träger/Inhaber: xyz
Berufsverband: zxy
So wie ich es langsam herauslese, aus deinen Beiträgen, bist du dort keine Pflegekraft, sondern Angehörige eines Bewohners.
Nun erhebt sich mir die Frage, was ist der Grund warum du es so explizit wissen willst wer was mit welcher Ausbildung in der Behandlungspflege machen darf?
Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Cocopina schreibt:
Cocopina schrreibt weiter
Und was die Aussage dieser:
kannst du glatt vergessen. Diese Person wollte sich nur wichtig machen.
Die Ausführung der Behandlungspflege ist klar nach Ausbildungsstand geregelt.
Wer was mit welcher Ausbildung machen darf hat mit der Höhe der Pflegestufe des betroffen Pflegebedürftigen nichts, auch rein gar nichts, zu tun.
In einigen Bundesländern gibt es leicht höhere Honorare für Behandlungspflege, je nach Pflegestufe. Das hat aber auch nichts damit zu tun wer was mit welcher Ausbildung machen darf.
Cocopina fragt:
Aber warum schlägt nun aufeinmal dein Ton um??
Gaben wir dir nicht umfangreiche Antworten und Tipps zu deinen Fragen?
Na ja, so ganz klar war mir das nun nicht und es ging auch aus deinen Beiträgen nicht eindeutig hervor. Deshalb nochmals meine Frage, da ich merkte, dass eine Pflegefachkraft so nicht fragen würde.ich habe hier von Anfang an klar gemacht, daß ich eine Angehörige einer Bewohnerin in einem Pflegeheim bin.
Cocopina schrreibt weiter
Dann scheint hier wohl etwas am und im Management nicht zu stimmen und eine klare Ansage der "Obrigkeit" wie Heimleitung und PDL , wer was darf und wer nicht, zu fehlen.( Ob "die" das überhaupt selbst wissen?)Das handhabt jede Schicht mit den eingeteilten Kräften aber unterschiedlich, selbst miterlebt.
Und was die Aussage dieser:
, anbelangt....einer der Fachkräfte mir beiläufig mitteilte, daß in Pflegestufe 3 eigentlich nur Fachkräfte die Behandlungspflege durchführen dürften
kannst du glatt vergessen. Diese Person wollte sich nur wichtig machen.
Die Ausführung der Behandlungspflege ist klar nach Ausbildungsstand geregelt.
Wer was mit welcher Ausbildung machen darf hat mit der Höhe der Pflegestufe des betroffen Pflegebedürftigen nichts, auch rein gar nichts, zu tun.
In einigen Bundesländern gibt es leicht höhere Honorare für Behandlungspflege, je nach Pflegestufe. Das hat aber auch nichts damit zu tun wer was mit welcher Ausbildung machen darf.
Cocopina fragt:
Na klar, das ist dein Gutes recht.Ist meine Frage nun erlaubt?
Aber warum schlägt nun aufeinmal dein Ton um??
Gaben wir dir nicht umfangreiche Antworten und Tipps zu deinen Fragen?
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Ähm, fand jetzt am Ton nix zu beanstanden.
(Standpunkt des Betrachters? )
(Standpunkt des Betrachters? )
viele Grüße Hexe
Geh nicht immer auf dem vorgezeichneten Weg,
der nur dahin führt,
wo andere bereits gegangen sind!
(Alexander Graham Bell)
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
@ cocopima
eine stat. Einrichtung muss den Tranzparenzbericht
für jeden sichtbar aushängen..
für genwöhnlcih ist das die 1. Seite auf der die Noten stehen
und den vollst. Bericht darfst du dir jederzeit zu Einsicht geben
lassen..eben weil das so ist, werden die begutachteten Bewohner
ja anonymisiert
eine stat. Einrichtung muss den Tranzparenzbericht
für jeden sichtbar aushängen..
für genwöhnlcih ist das die 1. Seite auf der die Noten stehen
und den vollst. Bericht darfst du dir jederzeit zu Einsicht geben
lassen..eben weil das so ist, werden die begutachteten Bewohner
ja anonymisiert
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer
Auch ambulante Einrichtungen sind gehalten, ihre Bewertungen in der Station auszuhängen, und den Transparenzbericht auf Verlangen auszuhändigen.
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