Bedarfsmedikation
Ich gebe dem auch Recht,
Bedarfsmedikamentation ist zulässig bei korrekter schriftlicher und unterschriebener Anordnung des Arztes!
Warum sollte es auch nicht zulässig sein? Will man wegen jedem Aspekt nen Arzt holen, zudem dann auch irgendwo die Professionalität der Pflegefachkräfte in Frage gestellt werden könnte, wenn diese nicht einschätzen können, welche Bedarfsmedikation wann gegeben werden darf und auch sollte.
Zudem es viele Medikmente gibt, bei denen es sinnvoller ist, diese bei Bedarf anzusetzen, wie z.B. Laxantien, Schmerzmedikamente u.s.w.
Gruß Ray
Bedarfsmedikamentation ist zulässig bei korrekter schriftlicher und unterschriebener Anordnung des Arztes!
Warum sollte es auch nicht zulässig sein? Will man wegen jedem Aspekt nen Arzt holen, zudem dann auch irgendwo die Professionalität der Pflegefachkräfte in Frage gestellt werden könnte, wenn diese nicht einschätzen können, welche Bedarfsmedikation wann gegeben werden darf und auch sollte.
Zudem es viele Medikmente gibt, bei denen es sinnvoller ist, diese bei Bedarf anzusetzen, wie z.B. Laxantien, Schmerzmedikamente u.s.w.
Gruß Ray
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