Es war einmal vor ca 20.Jahren
da war´s noch üblich das bettlägerige Patienten bzw. Bewohner noch nachts gewaschen wurden.Die Gründe warum das so war weiss ich bis heute nicht.
Es war einmal vor 10 Jahren
vor 06.30 Uhr wird keine Grundpflege durchgeführt hat die PDL gesagt.
Ich war so froh die Patienten nicht um "kurz nach Mitternacht"zu waschen!
Ihnen den Schlaf zu rauben der wichtig ist zum Heilungsprozess.
Im Nachtdienst wurden uns alle "lärmenden" Arbeiten untersagt.
Und jetzt
alles wie vor 20 Jahren.
Ich jedenfalls möchte nicht,dass ich um 03.00 Uhr gewaschen und angezogen bis 08.00 Uhr auf´s Frühstück warten muss.
Deine Heimleitung sicherlich auch nicht.
Frag mal deine Kollegen/innen ob die das auch so wollen?
Nix für ungut
wundmentor
Arbeitszeiten?
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RE: Arbeitszeiten?
Frühschicht beginnt von 6.15Uhr- 14.30Uhr, Spätschicht von 14.15 Uhr bis 22.30Uhr und Nachtdienst 22.15Uhr-6.30Uhr.
Hallo Mandy,
wenn du jetzt Spätdienst hast musst du auch am nächsten Tag Frühdienst um 06.15 beginnen?
gruss wundmentor
Hallo Mandy,
wenn du jetzt Spätdienst hast musst du auch am nächsten Tag Frühdienst um 06.15 beginnen?
gruss wundmentor
Alt zu werden,
ist nun mal die einzige Methode, um lange zu leben!!
ist nun mal die einzige Methode, um lange zu leben!!
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Zum nächtlichen Waschen:
Zur eigentlichen Frage nach den Arbeitszeiten:
Das mit den "Stundenkontingenten" verstehen wir so, daß der Heimleiter die Arbeitszeit flexibilisieren möchte, um künstlich "Minusstunden" zu erzeugen, die er im Falle von Personalmangel durch das Streichen freier Tage wieder ausgleichen kann.
Gegenfrage: Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn nicht, solltet ihr schleunigst einen wählen. Wenn wir Deine Ausführungen richtig interpretieren, gibt es mehr als eine Station in Deiner Einrichtung, also möglicherweise mehr als 20 Arbeitnehmer? In dem Falle bestünde der BR aus 3 Mitgliedern, so daß nicht ein/e einzelne/r dem Chef die Stirn bieten müßte.
Vorteil eines bestehenden Betriebsrates: die Gestaltung der Arbeitszeiten ist mitbestimmungspflichtig und kann notfalls gerichtlich erstritten werden.
Gruß
Das ist allgemein verboten, vielleicht mal abgesehen von biographisch begründeten Ausnahmen, wie Naddel sie angeführt hat. Der Heimträger hat nämlich einen normalen Tag-Nacht-Rhythmus sicherzustellen, also Wecken, Waschen und Ankleiden in der Regel nicht vor 6-7 Uhr. Analog dann natürlich auch nicht nach Beginn der Nachtruhe zwischen 21 und 22 Uhr.bei uns ist es verboten
Zur eigentlichen Frage nach den Arbeitszeiten:
Nein. In der Regel wird in mindestens 3 Schichten gearbeitet. Es gibt zwar ein von Johannes Paetzold entwickeltes Arbeitszeitmodell mit nur 2 Schichten, allerdings bewegt sich dieses unseres Erachtens am Rande der Legalität und ist auch eher für kleinere Einrichtungen in ländlichen Gegenden geeignet.Insgesamt soll ein Stundenkontingent eingerichtet werden, sodaß das 3 Schicht System wegfällt. Sie sagen das wäre in allen Heimen jetzt so. Meine Frage: Ist das so?
Das mit den "Stundenkontingenten" verstehen wir so, daß der Heimleiter die Arbeitszeit flexibilisieren möchte, um künstlich "Minusstunden" zu erzeugen, die er im Falle von Personalmangel durch das Streichen freier Tage wieder ausgleichen kann.
Gegenfrage: Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn nicht, solltet ihr schleunigst einen wählen. Wenn wir Deine Ausführungen richtig interpretieren, gibt es mehr als eine Station in Deiner Einrichtung, also möglicherweise mehr als 20 Arbeitnehmer? In dem Falle bestünde der BR aus 3 Mitgliedern, so daß nicht ein/e einzelne/r dem Chef die Stirn bieten müßte.
Vorteil eines bestehenden Betriebsrates: die Gestaltung der Arbeitszeiten ist mitbestimmungspflichtig und kann notfalls gerichtlich erstritten werden.
Gruß
Jutta und Peter
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