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Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: Fr 27. Mai 2016, 17:52
von afro
Ich benötige hier noch einmal eure Hilfe,Ehemalige HL noch angestellt im Unternehmen derzeit Langzeitkrank versucht meinem Team und der Einrichtung das Leben schwer zu machen .Sie ist Betreuerin einer Bewohnerin und lässt sich nun in regelmäßigen Abständen etwas Neues einfallen. Sie versucht Ihren eigenen Konflikt mit dem Personal auszutragen.
z.B. Versteckt Münzen unter Deckchen um zu sehen ob gereinigt wird,
Besteht auf einen Transfer der Bewohnerin der von ihr abgelehnt wird ist alles dokumentiert, jetzt möchte sie die Bewegungsförderungspläne und Betreuungsdoku von den letzten 2 Monaten usw.
Das kann auf lange Zeit nicht gut gehen. Zu meiner Frage ich glaube gelernt zu haben ,dass es nicht rechtlich ist, in der Einrichtung wo man Angestellt ist eine Betreuung zu übernehmen. Oder liege ich da falsch?


Danke schön jetzt mal fürs lesen afro

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: Fr 27. Mai 2016, 20:13
von Benutzer 10209 gelöscht
Mal logisch überlegt :
Wenn meine Mutter ins Heim muss, wäre es mir wohl doch lieber, wenn sie dort unterkommt, wo ich arbeite. Auch wenn ich gleichzeitig die rechtliche Betreuung habe.
Wenn es da gesetzlich/interessenmäßig irgendwo haken sollte, gibt es auch die Möglichkeit vom Gericht einen zweiten Betreuer einsetzen zu lassen - parallel.
.... Und der Münzentest ist keine Hygiene- sondern eine Langfingerprüfung.
Friedas Praxistipp : Sammle die Münzen ein, klebe sie auf ein DinA4-Blatt, das Blatt lochen und in die Doku einheften, die sie doch so gerne kontrolliert.
Aber bloss keinen Kommentar dazu! Die Aktion spricht für sich.

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: Fr 27. Mai 2016, 20:53
von Sa-Biene
§1897 Abs. 3 BGB....

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: Fr 27. Mai 2016, 21:00
von afro
Ja da habe ich wohl den ersten Fehler schon gemacht, BW ist Bettlägerig aber geistig rege die 1cent Münzen wurden ihr ausgehändigt und in der Doku vermerkt. Leider bringt sie auch mit ihren Aktionen die Bewohnerin in eine missliche Lage. Wie gesagt gibt es ja mehrere solcher Situationen.
Danke Elfriede kann auch deine Argumentation verstehen.
Ich versuche für die angespannte Situation eine Lösung zu finden in Gesprächen ist es mir leider nicht gelungen, nach kurzer Zeit Pause beginnt das Spiel von Neuen.

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: Fr 27. Mai 2016, 21:06
von afro
Danke Sabine ,
das habe ich gemeint, da habe ich ja doch aufgepasst. :D

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: Fr 1. Jul 2016, 20:30
von johannes
Wenn die HL noch im Unternehmen beschäftigt ist, dürfte sie wohl keine Betreuung eines dort wohnenden Betreuten übernehmen. So kenne ich es jedenfalls, da ich vordem auch mal Betreuer war. Das wäre ein Interessenkonflikt, der nicht zulässig ist.

Hier schafft voraussichtlich ein Anruf beim Vormundschaftsgericht Klarheit. Man kann ja diese Frage dort neutral stellen (allgemein) und braucht erst, wenn man will, konkret werden, wenn danach gefragt wird. So läßt sich m. E. einiger Ärger vermeiden.

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: So 3. Jul 2016, 18:04
von afro
Danke Johannes,
dies wäre noch eine Möglichkeit von der ich Gebrauch machen könnte, obwohl ich da auch Bauchschmerzen habe, besteht ja dann noch die Möglichkeit das sie ihren Mann als Betreuer einsetzt und das Problem sich nur verlagert oder verschärft.
Aber danke für deine Information wäre zu mindest eine Option sie zum Nachdenken zu bewegen.

AW: Darf ein HL auch Betreuer einer BW sein

Verfasst: So 3. Jul 2016, 19:28
von Sa-Biene
Da könnte aber auch das Gesetz greifen, da steht nämlich 'oder sonstige enge Beziehung'.