Hallo,
ich muss mal wieder nerven. Vieleicht kennt sich jemand von Euch mit dem Schwerbehindertengesetz aus und kann mir weiterhelfen.
Frage: Stehen mir als Schwerbehinderter (50 %) 3 Wochen Urlaub am Stück zu? Wenn ja wo kann ich darüber etwas nachlesen?
Und dann noch: Mir ist bekannt, das mein Arbeitgeber mir Urlaub "aufzwingen" kann, jedoch wieviel? 1 Woche? 2 oder 3 Wochen? In einer Zeit wo ich es nicht will und nicht gebrauchen kann.
Wäre toll, wenn jemand von Euch weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Kerry
Schwerbehindertengesetz
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Hallo Kerry!
Nach §125 SGB IX stehen schwerbehinderten Arbeitnehmern mindestens 5 Tage Zusatzurlaub zu. Weitere Einschränkungen oder Ergänzungen zum Bundesurlaubsgesetz macht das SGB IX nicht. Demnach müssen lediglich mindestens 2 Wochen pro Urlaubsjahr am Stück gewährt werden, nicht jedoch 3 Wochen.
Zur Lage bzw. Vergabe des Urlaubs, speziell bei Auszubildenden, haben wir hier im Forum bereits unter showthread.php?t=925 gepostet. Sollte sich die Frage jedoch auf einen Schwerbehinderten in einem normalen Arbeitsverhältnis, also nicht in der Ausbildung, beziehen, so kann die Behinderung sicherlich ein Aspekt sein, unter dem er/sie unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang vor anderen erhalten kann.
Gruß
Jutta und Peter
Nach §125 SGB IX stehen schwerbehinderten Arbeitnehmern mindestens 5 Tage Zusatzurlaub zu. Weitere Einschränkungen oder Ergänzungen zum Bundesurlaubsgesetz macht das SGB IX nicht. Demnach müssen lediglich mindestens 2 Wochen pro Urlaubsjahr am Stück gewährt werden, nicht jedoch 3 Wochen.
Zur Lage bzw. Vergabe des Urlaubs, speziell bei Auszubildenden, haben wir hier im Forum bereits unter showthread.php?t=925 gepostet. Sollte sich die Frage jedoch auf einen Schwerbehinderten in einem normalen Arbeitsverhältnis, also nicht in der Ausbildung, beziehen, so kann die Behinderung sicherlich ein Aspekt sein, unter dem er/sie unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang vor anderen erhalten kann.
Gruß
Jutta und Peter
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