Mach ich mich strafbar?

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Tenahr
Beiträge: 3
Registriert: Mo 30. Nov 2009, 12:42

Mach ich mich strafbar?

Beitrag von Tenahr »

Erstmal hallö...

Ich fang mal vorne an.

Ich arbeite seit 2014 in einer Tracheotomierten Intensivversorgung (24h 1 zu1 versorgung zu hause).

Unsere aktue probleme:
1. in Beatmungspflichtigen versorgungen werden Hilfskräfte bei Personalmangel eingesetzt (die dann kein formular unterschreiben dürfen). Mach ich mich strafbar wenn ich ihn mit meinem Pat dann alleine lasse?

2. Wenn sich jemand krank meldet, ist ein 24h dienst vorprogrammiert. Wie wehren?

3. Keine bzw. Mangelhafte schulungen und keine fortbildungen. Kann man darauf bestehen?

4. Kollegen bauen am laufenden band müll.....sowas wie: inhalationsgerät ohne expirationsventil, dicht an eine gebockte Trachealkanüle anschließen (war bis jetzt das härteste)

5. Wenn jemand bei uns bzw. anderen Versorgungen arbeitet, der es eigentlich nicht nicht darf (mangelnde quali oder angestellter wird nicht von KK bezahlt), darf er nicht unterschreiben. Die Angehörigen müssen ende des monats auf dem Leistungsnachweis unterschreiben um die Richtigkeit zu bestätigen. Bisher habe ich noch keinen lückenhaften Leistungsnachweis gesehen d.h. im büro werden die fehlenden unterschriften nachgetragen.

Wie soll man mit so etwas umgehen?

Schonmal vielen lieben dank :-)



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Mach ich mich strafbar?

Beitrag von johannes »

Hallo, Tenahr,

zu 1. solange nichts passiert, ist die Frage nach der Strafbarkeit irrelevant. Sie tritt erst dann ein, wenn etwas passiert.

Wenn allerdings eine dritte Person eine Leistung abzeichnet, die sie nicht geleistet hat, ist das eine Urkundenfälschung und strafbar. Das ist leider sehr vielen nicht bewußt!

Hier gilt jedoch das geflügelte Wort:

"Wo kein Kläger, da kein Richter!"


zu 2. 24-Stunden-Dienste sind ein eindeutiger Rechtsbruch gegen geltendes Arbeitsrecht. Die max. Beschäftigungsdauer sind 10 Stunden.

zu 3. Es ist sicher wünschenswert, wenn der AG Fort- und Weiterbildungen anbietet. Aber die Verantwortung, auf dem aktuellen Stand des Wissens zu sein, liegt beim AN. Der AG ist verpflichtet, die Möglichkeit von Fortbildungsmaßnahmen einzuräumen. Er kann sich zusätzlich an den Kosten hierfür beteiligen, muss es aber nicht, wenn dies vertraglich nicht geregelt ist.

zu 5. ein "eigentlich nicht darf" gibt es nicht. Entweder darf er oder er darf nicht. Hier geht es dann um die Durchführungsverantwortung (Haftungsfrage!). Es wäre nicht das erste Mal, dass ein AG sich im Ernstfall damit heraus geredet hätte, dass der AN doch von ihm keinen Auftrag zum Gesetzesbruch erhalten hätte. Schließlich werden solche ungesetzlichen Anweisungen in aller Regel weder vom AG noch vom AN dokumentiert. Hat der AN keinen Zeugen für die Anweisung, kann er ganz schön im Regen stehen.

Wer eine unterschriftspflichtige Aufgabe ausführt, muss die Durchführung auch unterschreiben. Alles andere ist Unfug, den man mitmachen kann oder auch nicht. Derzeit ist Zoll und Staatsanwaltschaft in SH unterwegs wegen Abrechnungsbetrug. Das sollte zu denken geben. Auch wenn es sich hier um andere Tatbestände handelt.

Kommen die Kontrollorgane dahinter, dass PD, AN und Angehörige zusammen gemauschelt haben, kann es ganz schön happig werden. Aber jeder muss selber wissen, was er verantworten kann oder will.


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
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Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

resigniert
Beiträge: 318
Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35

AW: Mach ich mich strafbar?

Beitrag von resigniert »

@Tenahr: du bisst angehender Azubi/Altenpflege und arbeitest seit 2014 in der Tracheotomierten Intensivversorgung?



Tenahr
Beiträge: 3
Registriert: Mo 30. Nov 2009, 12:42

AW: Mach ich mich strafbar?

Beitrag von Tenahr »

Altenpfleger....seit knapp 4 jahren examiniert



Tenahr
Beiträge: 3
Registriert: Mo 30. Nov 2009, 12:42

AW: Mach ich mich strafbar?

Beitrag von Tenahr »

Zu 1. Noch: macht sich bei einem....nennen wir es unglück....nur der arbeitgeber strafbar oder auch ich, weil ich kenntnis davon hatte und totzdem nach der übergabe gegangen bin?



Eleni
Beiträge: 41
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 04:46

AW: Mach ich mich strafbar?

Beitrag von Eleni »

Hallo Tenahr,

erstmal irritiert dein Profil angehender Azubi/ Altenpflege
zweitens hat Johannes alle Ängste/Fragen beantwortet.
Also im Klartext du machst dich nur strafbar wenn du Leistungen abzeichnest die du selber nicht durchgeführt hast .

ich verstehe, das du ein Gewissenkonflikt hast , meines Erachtens zu Recht , ich würde an deiner Stelle den Arbeitgeber schnell wechseln.

Gruß
Eleni


Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen.

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