Da es immer wieder Beiträge im Forum gibt, die eine Namennennung sowie weitere Informationen enthalten und damit eine Identifizierung von Personen ermöglichen sei auf folgendes Urteil hingewiesen:
Landgericht Berlin
Urteil v. 25.10.2007 - Az.: 27 O 602/07 - Anonymität in Internet-Foren
Leitsatz:
1. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet grundsätzlich über rein private Umstände einer Person identifizierend (z.B. Nennung des Namens) in einem Internet-Forum zu berichten.
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die genannte Person von sich aus ihre Anonymität aufgegeben hat und zahlreiche Postings in einem Internet-Forum vornimmt. In einem solchen Fall tritt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück.
Zum Urteil
Um juristische Nachteile für den Forenbetreiber und damit das Forum zu vermeiden, bitten wir die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu respektieren.
Dirk Höffken
Team Pflegenetz
Persönlichkeitsrechte im Forum
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