Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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Igelchen
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Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Igelchen »

Hallo zusammen...Ich hoffe ich bin hier richtig und man kann mir weiterhelfen...Ich habe eine Ausbildung zur Seniorenbetreuer Paragraph 87b.gemacht und da auch schon längere Erfahrung mit gemacht ..Ich arbeite zur Zeit noch im ambulanten pflegedienst in der ambulanten Betreuung und ärgere mich tag ein tag aus über die schlechte Bezahlung.
Nun überlege ich ob ich mich damit im Nebengewerbe lieber selbstständig machen soll.
Ich muss nur wissen ob ich das so einfach kann?Zb.wenn ich klienten habe die ich natürlich vorher gesucht habe wie kann man die Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen?Kann ich das so einfach?Oder muss ich eine Annerkennung haben?Muss ich mich registrieren lassen bei der Krankenkasse?
Ich habe seit Tagen deswegen rum telefoniert.Keiner was da so richtig Bescheid...Hier vielleicht jemand??Ich möchte mich selbstständig machen nur in der reinen Betreuung...Ich wäre so glücklich wenn es hier jemanden gibt der mir da mal Tipps geben kann..Ich danke vorab lg



Benutzer 10209 gelöscht

Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Frag´doch mal die IHK. Die haben da alles über Existenzgründung und dgl.



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doedl
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von doedl »

Hallo Igelchen,

da weiß ich etwas Bescheid.

Die Grundlage ist der SGB XI, dann geht es weiter mit der jeweiligen Länderverordnung. Du bist NRW, also trifft deren Verordnung für Dich zu.

Du musst beim Amt für Soziales Deiner Stadt oder der Gemeinde, wo Du Deine Dienste anbieten willst, eine Anerkennung Deines Angebotes beantragen. Dafür brauchst Du ein Konzept- was willst Du erreichen, wie usw.

Hier mal der Link zum Text der Verordnung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d=AnF%F6VO

und hier eine Auflistung, wer bei euch was anbietet
https://www.demenz-service-nrw.de/Betreuung.html

Ein Knackpunkt könnte sein- wie stellst Du sicher, dass bei einer Erkrankung Deinerseits die betreuten Leute auch weiterhin erhalten, was Du ihnen versprochen hast- also mal Gedanken machen, wen Du da ins Boot holen könntest. Vielleicht ist das aber bei euch auch eher locker geregelt- das weiß ich nicht. Kenne mich nur mit der Regelung von BW gut aus.

Dann viel ERfolg

Doedl


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Griesuh
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Griesuh »

An den Fragesteller Ingelchen:
warum ärgerst du dich über die schlechte Bezahlung?
Bekommst du nicht den Pflegemindestlohn von 10,20€ der seit 1.1.17 in den alten Bundesländern gilt?

Und warum ärgern, dir ist doch sicher bewusst, dass du als Alltagsbegleiter keine Berufsausbildung hast, sondern "nur" einen Anlernjob ausübst?
Und nach dem Gesetz zählst du als Hilfskraft in der Pflege.

Grundsätzliche Frage: was hälst du davon die 3 jährige APF Ausbildung zu machen?

Hallo doedl, und Hallo Ingelchen:

Ich möchte das Engagement der Fragerin nicht schmälren leider ist es nicht so einfach sich mit der "Qualifikation" als Alltagsbegleiter Selbstständig zu machen.

Warum?

Lese dazu eiunmal die § 7 - § 12 deines eingestellten Links

Wenn sie direkt mit den Pflegekassen abrechen will, nützt die Meldung bei von dir genannten Stellen nichts.
Sie benötigt eine Zulassung zu den Pflegekassen als Einzelpflegekraft n. § 77 SGB XI.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html

und das ist als Alltagsbegleiter so gut wie unmöglich. Denn dazu benötigt sie mind. die einjährige APH Ausbildung.
und müsste die Qualitätsauflagen wie die eines ambul. PD 's erbringen.

Schaut hier die Voraussetzungen:

https://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/P ... kblatt.pdf
Das zu einen


Zum andern

Als erstes rate ich davon ab in einer Leifirma zuarbeiten.


Das große Problem: du kannst du nicht mit den Pflegekassen abrechen. Deine Kunden müssen dich privat bezahlen.

Um davon Leben zu können brauchst du unter 25€/h bis 30€/h die Stunde nicht an zu fangen.

Warum?

Von diesem Brutto/h Lohn musst du deine Sozialabgaben, deine Rente, deine Steuern selbst bezahlen.

Du benötigst neben deiner KV auch noch eine Krankenhaustagegeld und eine Krankengeldversicherung. Das ist ein muss für jeden Selbstständigen.

Weiter benötigst du eine Betriebshaftpflciht und eine Betriebsrechtschutzversicherung, das ist ebenfalls ein muss.

Du musst die Kosten für dein Fahrzeug tragen.

Du benötigst PC und entsprechende Programme.

Du musst Beiträge zur Berufsgenossenschaft BGW bezahlen.
Und du musst die Qualitätsauflagen eines ambul. PD's erfüllen.

Dann musst du Rücklagen bilden wenn du in Urlaub willst oder falls du krank werden würdest.

Und wer versorgt dann deine Kunden bei Urlaub oder Krankheit?

Wie heist es so schön im Verordnungstext § 7: ?

(1) Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angebotes nach dieser Verordnung sind, dass

1. es auf Dauer und Regelmäßigkeit angelegt ist,

2. die Leistungen durch angebotsbezogen qualifizierte Personen erbracht werden und mindestens eine Fachkraft in Aufsichts- und Anleitungsfunktion vorhanden ist,


Jetzt denkt einmal logisch:

Wie soll das erfüllt werden?
Wieviele Kunden benötigst du um auf mtl. mind. 3500€ zu kommen?
Soviele Kunden als von dir benötigt würden um davon Leben zu können, kannst du gar nicht alleine betreuen.

Das ist das minimum an Monatsumsatz den du haben müsstest, denn es gehen gut und gerne 50 % an Abgaben, Steuern und Kosten ab.
Du hättest dann noch ca. 1750€ Netto im Monat.
Wenn du überhaupt solch einen Umsatz machen würdest.

Denn die Kunden werden dich, wenn überhaupt nur Stundenweise buchen, da du privat bezahlt werden musst.

Und warum solltest ausgerechnet du von einem Pflege u. Hilfebedürftigen gebucht werden, wenn er einen Pflegegrad hat und die Leistungen von zugelassenen ambul. Pflegediensten mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.?
Auch die sogenannten Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sind nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechen bar.
Warum sollte der Pflegebedürftige das privat bezahlen.?

Das was du vorhast in Ehren, es jedoch ist als Einzelkämpfer kaum realisierbar.

Warum?

Du darfst als Alltagsbegleiter Betreuung erbringen. Im erforderlichen Fall, und das wird zu 150 % geschehen wirst du auch Hilfe bei der Grundpflege, Mobilität, Hilfe bei Ausscheidungen und Hilfe bei der Ernährung erbringen müssen. Denn du bist Einzelkämpfer vor Ort und kannst nicht mal schnell eine Pflegekraft anfordern.

Auch Hauswirtschaft darfst du ausführen.

Jedoch ist jegliche Behandlungspflege für Dich tabu.



Nun zu den Formalitäten.
Was musst du tun?

Zulassung bei der Pflegekasse als Einzelpflegeperson n. § 77 SGB XI beantragen, Die Voraussetzungen erfüllen, die in der Verordnung stehen
( Siehe Link von Doedl) Gewerbe anmelden, BG anmelden, Finazamt melden, Betriebsnummer beantragen, extra Firmenkonto eröffnen, Firmenfahrzeug anschaffen. Steuerberater suchen und zwingend einen Kurs für Existenzgründer besuchen.
Dann ein Qualitätsmanagement erstellen, Konzept erstellen, Marketing ausarbeiten.
Und hoffen, dass du Kunden gewinnst.
Das abwerben von Kunden deines jetzigen Arbeitgebers wird ärger nach sich ziehen.

Du kannst dich natürlich auch an Pflegeeinrichtungen vermieten.

Das wäre die beste Lösung.

Aber aufpassen, dass du nicht nur einen Auftraggeber hast: Sonst ist das Scheinselbstständigkeit.


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doedl
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von doedl »

Hallo Griesuh,

habe mir die Verordnung von NRW nun genauer durchgelesen; ich komme nicht zu Deinen Erkenntnissen.

Betreuungsleistungen sind ERstattungsleistungen, also muss Igelchen nicht mit den Pflegekassen abrechnen, sondern die Betreuten ihre Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.

Einen Einzelvertrag als Pflegekraft ist nach meiner Leseart nicht Voraussetzung, sondern nur eine Kooperation mit einer anleitenden Fachkraft. Das kann eine Altenpflegerin, Krankenschwester oder auch Sozpäd, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeut sein.

Was Igelchen braucht, sind noch zwei geringfügig Beschäftigte, dann kann sie nach meiner Meinung den Antrag auf Anerkennung stellen.

Sinn macht es auf jeden Fall, das Sozialreferat der Stadt anzusprechen; die werden fundierte Auskunft geben.

Gruß Doedl


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Griesuh
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Griesuh »

Hallo Doedl,
die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind nur erstattungsfähig, wenn die Betreuung durch zugelassene Pflegeeinrichtungen erfolgt.
Insofrn hast du Recht, dass es sich hierbei um eine sogenannte Erstattungsleistung handelt.
Die zugelassene Pflegeeinrichtung erbringt die Betreuung.
Die Rechnung bekommt der Pflegebedürftige.
Dieser bezahlt die Rechnung an die Pflegeeinrichtung.
Der Betreute reicht die Rechnung bei der Pflegekasse zur Rückerstattung ein und bekommst den Rechnungsbetrag bis um mtl. Höchstbetrag der Entlastbungsleistungen erstattet.
Das geht aber nur, wenn die Pflegeeinrichtung oder die Betreuungsperson eine Zulassung zu den Pflegekassen hat.

Es ginge auch einfacher; der Betreute unterschreibt eine Abtrittserklärung, dann könnte die zugelassene Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Der § 45 SGB XI ist BUndesrecht.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Ob der Bundesparagraph 45 SGB XI, nun durch die Verordnung in NRW ausgeheblet wird kann ich nicht erkennen und auch nicht sagen.
Jedenfalls in HESSEN ist der Ablauf so wie von mir beschrieben.

Und ja, Igelchen braucht nicht mit der Pflegekasse abrechen, jedoch erhält der Betreute die Rechnung von Igelchen von der Pflegekasse NICHT Rückerstattet, da diese keine Pflegekassenzulassung hat.
Somit muss der Betroffene die Leistungen letztendlich selbst bezahlen.
Und da sehe ich das große Problem.
Denn selbst von den Anspruchsberechtigten, welche die mtl. 125€ zur Verfügung haben, nimmt kaum ein Pflegebedürftiger diese Entlastungsleistung in Anspruch.
Und deshalb stelle ich nochmals die Frage: warum sollte ein Pflgebedürftiger bei einer Alltagsbegleiterin, ein Betreuung beauftragen, wenn er letztendlich doch privat bezahlt.?
Sie soll es es einfach versuchen und die Anerkennung beantragen.


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doedl
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von doedl »

Hi Griesuh, das mag in Hessen stimmen, in BW nicht.

Jede Nachbarschaftshilfe mit Anerkennung durch Stadt kann refinanzierte Betreuungsleistungen erbringen und die Verordnung von Nrw liest sich ähnlich unserer.

Also m. Meinung nach kann Igelchen starten.

Gruß Doedl


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Audy
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Audy »

Griesuh hat geschrieben:
Mi 14. Jun 2017, 09:38
Und warum solltest ausgerechnet du von einem Pflege u. Hilfebedürftigen gebucht werden, wenn er einen Pflegegrad hat und die Leistungen von zugelassenen ambul. Pflegediensten mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.?
Auch die sogenannten Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sind nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit den Kassen abrechen bar.
In der Hoffnung, dass sie flexibler ist, öfter kommt und nicht Pflege statt Betreuung macht. Beim Pflegedienst gibt's für das Geld vier Stunden und ob die nochmal extra kommen um meinem Mann ein-zweimal die Woche die Jacke anzuziehen, dass er alleine raus kann im Winter mag ich bezweifeln. Oder mit ihm einkaufen. Eine 87b macht das.

Das was du vorhast in Ehren, es jedoch ist als Einzelkämpfer kaum realisierbar.

Warum?

Du darfst als Alltagsbegleiter Betreuung erbringen. Im erforderlichen Fall, und das wird zu 150 % geschehen wirst du auch Hilfe bei der Grundpflege, Mobilität, Hilfe bei Ausscheidungen und Hilfe bei der Ernährung erbringen müssen. Denn du bist Einzelkämpfer vor Ort und kannst nicht mal schnell eine Pflegekraft anfordern.

Auch Hauswirtschaft darfst du ausführen.

Jedoch ist jegliche Behandlungspflege für Dich tabu.


Küche aufräumen, ikm wechseln, Toilettengänge, Essen anreichern, Pillen geben ist im Heim auch Alltag (auch wenn ich gerne anreiche, weil man, wenn man nicht gerade zwei-drei gleichzeitig hat, viel zeit für einen Bewohner hat), Insoweit ändert sich nicht viel.



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Griesuh
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Griesuh »

Audy du schreibst

In der Hoffnung, dass sie flexibler ist, öfter kommt und nicht Pflege statt Betreuung macht. Beim Pflegedienst gibt's für das Geld vier Stunden

Und wa glaubst du, wie viele Stunden bekommt der Hilfebedürftige durch eine Selbstständidige Betreuungskraft?
Genau so wenig.
Denn unter 25 bis 30€ die Stunde brauch sie gar nicht anfangen. Denn sie muss alle Abgaben und Steuern, die aus ihrer Selbstständigkeit entstehen inkl. ihrer Betriebskosten mit diesem Geld abdecken.

Und wer einmal nach schaut der wird erfahren dass nur wenige betroffene Hilfebedürftige, die Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Das sind so um die 40 % der berechtigten, die das überhaupt machen.

http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.6255382

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 29921.html

Und da sehe ich das Hauptproblem für Ingelchen.

Und diese Betreuungskraft nach § 87b SGB XI im stationären Bereich ist nichts anders als eine Betreuungskraft nach § 45 a SGB XI im anbulanten Bereich.
Und ob diese selbstständige Betreuungskraft so viel flexiebler ist mag ich ernst haft zu bezweifeln. Denn auch diese wird und kann nicht einfach mal so bei Anruf oder wegen einer Jacke anziehen vorbeikommen. Denn gerade für solche Selbstständige Betreuungskräfte ist dies absolut wirtschaftlich und nicht tragbar.


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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Audy »

Griesuh hat geschrieben:
Sa 17. Jun 2017, 12:07
Audy du schreibst

In der Hoffnung, dass sie flexibler ist, öfter kommt und nicht Pflege statt Betreuung macht. Beim Pflegedienst gibt's für das Geld vier Stunden

Und wa glaubst du, wie viele Stunden bekommt der Hilfebedürftige durch eine Selbstständidige Betreuungskraft?
Genau so wenig.
Denn unter 25 bis 30€ die Stunde brauch sie gar nicht anfangen. Denn sie muss alle Abgaben und Steuern, die aus ihrer Selbstständigkeit entstehen inkl. ihrer Betriebskosten mit diesem Geld abdecken.
Bei 25€ wär es wenigstens eine Stunde mehr. Schlimm genug, dass es nicht mehr ist im Vergleich zu dem was wir im Heim machen.
Und wer einmal nach schaut der wird erfahren dass nur wenige betroffene Hilfebedürftige, die Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Das sind so um die 40 % der berechtigten, die das überhaupt machen.
Da gehören wir dazu.

Und diese Betreuungskraft nach § 87b SGB XI im stationären Bereich ist nichts anders als eine Betreuungskraft nach § 45 a SGB XI im anbulanten Bereich.
Das weiß ich. Bin ja selber eine 87b. Heißt übrigens jetzt 43b, 53c.
Und ob diese selbstständige Betreuungskraft so viel flexiebler ist mag ich ernst haft zu bezweifeln. Denn auch diese wird und kann nicht einfach mal so bei Anruf. Denn gerade für solche Selbstständige Betreuungskräfte ist dies absolut wirtschaftlich und nicht tragbar.
Geht mir nicht darum, dass man anruft und sie sofort springt. Das das nicht möglich ist, ist mir klar. Denke aber dass sie auf Verschiebungen doch anders reagiert/reagieren kann als ein Pflegedienst. Aber würde auch nicht wollen, dass das Geld in die normale pflege einfließt. Und nicht immer könnte und würde er raus gehen können, wenn der Pflegedienst kommen würde.
oder wegen einer Jacke anziehen vorbeikommen.

Warum sollte sie dies nicht tun, wenn es ihm ermöglicht am sozialen leben teil zu haben? Sie muss ja nicht nur deswegen kommen. Aber im Winter wäre das eine große Hilfe und Gegenmittel gegen Depriphasen, weil er nicht raus kann. Ich würde das tun.



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Griesuh
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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Griesuh »

Du fragst : im Bezug auf meinen Einwand: ........ oder wegen einer Jacke anziehen vorbeikommen.


Warum sollte sie dies nicht tun, wenn es ihm ermöglicht am sozialen leben teil zu haben? Sie muss ja nicht nur deswegen kommen. Aber im Winter wäre das eine große Hilfe und Gegenmittel gegen Depriphasen, weil er nicht raus kann. Ich würde das tun.

Wie stellst du dir das vor? Sie fährt 10-15 Min quer durch den Ort um einem Hilfebedürftigen die Jacke anzuziehen?
15 Min hin 5 mIn Jacke anziehen , kostet 15 € Das wird ein teuerer spas.
Das kann nie und nimmer klappen und das wird auch keiner bezahlen wollen.
Ich weis wo von ich rede
Und deine es heißt jetzt § 43 b und § 53 c die gibt es schon lange und beziehen sich von Anfang an auf stationäre Einrichtungen.

Im ambul. Bereich ist es noch immer der § 45 b SGB XI und das betrift die zusätzlichen ambulanten Entlastungsleistungen

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Grüße von einer PDL mit vormals eigenem ambul. PD und jetzt in Rente.

Was mich noch viel mehr verwundert ist, dass sich die Fragestellerin bisher nicht mehr gemeldet hat. Was ist los mit ihr?


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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Audy »

Wie stellst du dir das vor? Sie fährt 10-15 Min quer durch den Ort um einem Hilfebedürftigen die Jacke anzuziehen?
15 Min hin 5 mIn Jacke anziehen , kostet 15 € Das wird ein teuerer spas.
125:15= Z.b. 4x15€ = 60€ = 4x im Monat kommen, Jacke anziehen, Mann kann selbstständig (oder wenn er möchte in Begleitung) an die frische Luft, einkaufen etc.
125€ - 60€ = 55€ für andere Betreuungs-/entlastungsleistungen
Wäre möglich oder? Günstiger als Antidepressiva?
Würde ihm helfen seinen Alltag zu gestalten und mich entlasten, da ich meinen Job an diesem Tag entspannter ausüben könnte, weil ich wüsste, dass mein Mann an dem Tag ausgeglichener ist, weil er was anderes gesehen hat außer die üblichen vier Wände.
Ehrlich gesagt, wenn ich sicher wüsste, dass das Geld für so was eingesetzt werden würde und nicht auch noch für pflegerische Tätigkeiten abgerechnet werden würde, würde ich auch die Verhinderungspflege dafür einsetzen. Aber sorry, bei allem Verständnis für die bescheidene allgemeine Situation in der Pflege, da wäre ich mir bei einem Pflegedienst nicht sicher.
Und deine es heißt jetzt § 43 b und § 53 c die gibt es schon lange und beziehen sich von Anfang an auf stationäre Einrichtungen.
Wir schimpfen uns seit 1.1.17 Betreuungsassistent(in) nach § 43 b und § 53 c. §87b regelt jetzt Unterkunft und Verpflegung.
Was mich noch viel mehr verwundert ist, dass sich die Fragestellerin bisher nicht mehr gemeldet hat. Was ist los mit ihr?
Vielleicht weil wir uns oft nicht ernstgenommen fühlen. Gibt zu viele die meinen wir spielen nur Mensch-arger-dich-nicht. Auch pflegekollegen. Und das fühlt man dauernd. Das ist schade!



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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Griesuh »

Deine Aufzählungen sind für einen Hilfebedürftigen wünschenwert.
Sind jedoch betriebswirtschaftlich nicht mach - und haltbar.
Und welcher Hilfebedürftige legt schon wegen Jacke anziehen 15€ hin??

Und ein Stundenhonorar für eine selbsständige Betreuerin von 15€ ist ebenfalls nicht tragbar. Sie hat wie ich schon ausführte, mit mind. 45-50% an Abgaben, Steuern, Versicherungen und weiteren Betriebskosten zu rechnen.
Und da geht sie dann für 7,50€/h arbeiten ? Glaube ich nicht.
Wie schon gesagt unter 25 bis 30€ die Stunde, braucht eine selbstständige Betreuungskraft erst gar nicht anfangen ( Gründe. siehe meine vorherigen Beiträge-)
Und auch dein Wunsch die Jacke anziehen , rausgehen, einkaufen, kann auch nicht auf Abruf erfolgen. Das klappt nicht. Es muss geplant werden.
Deshalb: Theorie und Praxis sind wirklich 2 paar verschiedene Schuhe.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch die Politik irgendwann begreifft, dass Betreuung mehr ist als nur mal da zu sein und es auch entsprechend honoriert werden wird.
Auch in der Bezahlung für Angestellte und den Stundenlöhnen für selbstständige Betreuuerinnen.


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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Jenni58 »

Hallo. Ich bin selbständig in der Senioren-Assistenz und kann nicht klagen. Meine Leitungen werden in Leistungspaketen berechnet, so komme ich auf ca. 35,- bis 39,-€ /Std. Zu meinen Aufgaben gehört sowohl die Demenzbegleitung (habe ich gelernt) als auch z.B. das Richten und Zubereiten der Mahlzeiten. Meine Klienten sind in der Regel noch nicht in Pflegegraden und zahlen die Leistungen selber. So bin ich ganz zufrieden und komme auch gut zurecht, meine Seniorinnen und ein Senior sind es auch, denn sie buchen mich immer wieder. Ich würde es immer wieder machen.
Jenni


Senioren-Assistentin Jenni, die mit den starken Nerven und dem guten Herz. Ich kann zuhören und vergessen oder behalten und erinnern, was auch immer verlangt wird. Menschen mit Demenz sind nicht krank, sie sind nur anders !

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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Griesuh »

Jenni58
Bin etwas verwirrt über deine Aussage.
Zum einen Schreibst du, dass du nach leistungspaketen bezahlt wirst und so auf ca. 35/39€ die Stunde bekommst.

Ja was denn nun?

Du kennst dein Stundenhonorar nicht?

Entweder sind es 35€ oder es sind 39€

Zum anderen werden die Honorare nach Leistungspaketen mit den Pflegekassen abgerechnet, wenn eine Einstufung, sprich ein Pflegegrad vorliegt.

Dann schreibst du jedoch," Meine Klienten sind in der Regel noch nicht in Pflegegraden und zahlen die Leistungen selber"

Ohne Pflegegrad keine Abrechnung über die Pflegekasse durch Leistungspakete.

Welches Stundenhonorar berechnest du denn deinen Klienten die Stunde?

35€ oder 39€?
Dann müssen das aber reiche Klienten sein.
Denn welcher normale Rentner kann sich denn für Betreuung und Haushalsthilfe jemanden suchen und den privat mit dem von dir genannten Honorar bezahlen.?

Alles etwas unverständlich für mich.

Kläre mich und evtl. die anderen einmal auf.


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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von Yazzmin »

Jenni58 hat geschrieben:
Mi 6. Dez 2017, 16:09
Hallo. Ich bin selbständig in der Senioren-Assistenz und kann nicht klagen. Meine Leitungen werden in Leistungspaketen berechnet, so komme ich auf ca. 35,- bis 39,-€ /Std. Zu meinen Aufgaben gehört sowohl die Demenzbegleitung (habe ich gelernt) als auch z.B. das Richten und Zubereiten der Mahlzeiten. Meine Klienten sind in der Regel noch nicht in Pflegegraden und zahlen die Leistungen selber. So bin ich ganz zufrieden und komme auch gut zurecht, meine Seniorinnen und ein Senior sind es auch, denn sie buchen mich immer wieder. Ich würde es immer wieder machen.
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Hallo Jenny hätte diesbezüglich ein ist Infos falls es für dich okay ist. Wäre dir sehr dankbar wenn du dich meldest liebe grüße



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Re: Selbstständig machen in der Seniorenbetreuung..Aber wie?????

Beitrag von doedl »

Hallo Yazzmin

der Beitrag von Jenny ist von 2017; ich befürchte, sie wird sich nicht melden.

Gruß Doedl


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