Pflegegeld - Berechnung und Auszahlungstermin

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
raller
Beiträge: 3
Registriert: Mo 16. Apr 2018, 19:32

Pflegegeld - Berechnung und Auszahlungstermin

Beitrag von raller »

Hi,

Meiner Mutter wurde am 14.03 im Krankenhaus nach Aktenlage erstmalig Pflegegrad 2 zuerkannt.
Am 16.03 ging der Antrag auf Pflegegeld zur Krankenkasse und es wurde wegen starker Schwäche (konnte kaum Laufen nach grippalem Infekt) auf Anraten des Doktors direkt nach der Entlassung am 19.03 die Überleitung in die Kurzzeitpflege empfohlen. Nach nur 2 Tagen war Sie soweit wieder hergestellt und besonders von den menschenunwürdigen Umständen dort angetrieben, dass sie nach Hause konnte.
Ist der tägliche, wenige Minute dauernde morgendliche Einsatz eines Pflegedienstes zur Blutzuckerkontrolle und Insulingabe leistungsrelevant?
- Ab welchem Tag wird gezahlt?
- Wann wird gezahlt?
- Wieviel wird gezahlt oder besser: Bis wann muss laut Gesetz das Geld beim Anspruchsberechtigten verfügbar sein?
- Hat sie einen Anspruch auf detailierte Darstellung des Anspruchs, d.h, muss der Auszahlungsbetrag transparent nachvollzogen werden können?
- Wann sollte ich mahnen? Einschreiben/Rückschein oder reicht Fax?
Gruß
Ralf
ps: Der Mdk meldet sich zur persönlichen Begutachtung bisher nicht (Ihr soll es recht sein, solange keine erneute Feststellung getroffen wurde, gilt ja sicher PG 2)



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

Re: Pflegegeld - Berechnung und Auszahlungstermin

Beitrag von Griesuh »

Die Leistung des Pflegedienstes, hier BZ Kontrolle und Insulin Injektion hat mit der Pflegegeldauszahlung und der Höhe des Pflegegrades
( das ist SGB XI) nichts zu tun.

Der Pflegedienst erbringt Behandlungspflege n. dem SGB V. Und das ist unabhängig eines Pflegegrades möglich.

Ihr hattet doch bestimmt eine Verordnung zur BZ Kontrolle und Insulin Injektion vom Arzt erhalten.

Und diese von euch und dem Pflegedienst unterschriebene Verordnung wurde an die Krankenkasse zur Kostenbewilligung eingereicht.
Liegt eine Kostenübernahme vor, rechnet der ambul. PD seine Behandlungspflege direkt mit der Krankenkasse ab.
Ihr habt einmalig, maximal 10% an Kosten der Behandlungspflege privat zu bezahlen.
Diese aufgeschlüßelte Rechnung erhaltet ihr von der Krankenkasse.

Das Pflegegeld ist Sache der Pflegekasse nach dem SGB XI.

Ihr habt doch sicherlich einen Bescheid über den Pflegegrad erhalten.

In diesem Schreiben steht welche Geldleistung , Pflegegeld, bei Pflegegrad 2 an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Das sind zur Zeit mtl. 316€ Pflegegeld bei Pflegegrad 2.
Und fertig.
Da gibt es nichts mehr auf zuschlüsseln.
Und dem Schreiben lagen auch Merkblätter und Informationsblätter bei, die darüber aufklären welche Leistungen dem Pflegebedürftigen aus der Pflegekasse zu stehen.
Ach noch was.
Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad erhalten haben, müssen per Gesetz der Pflegekasse sogenannte Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI nachweisen.
Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen. bei Pflegegrad 2 u. 3 ist der Pflegeberatungsbesuch 1 mal pro halbjahr und in Pflegegrad 4. u. 5 einmal pro Quartal der Pflegekasse nach zuweisen.
dazu müsst ihr euch einen örtl. ambul. Pflegedienst aussuchen und diesen mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Und dass der MDK noch nicht zur Nachbegutachtung bei euch war liegt daran, dass der MDK zur Zeit mit den NEU- Begutachtungen nicht mehr nachkommt und daher Nachbegutachtungen nach hinten verschoben werden.
Und dass die Kasse noch kein Pflegegeld ausgezahlt hat, liegt daran, dass es nach einer Eilbegutachtung nach Aktenlage,wie hier geschen, bei einer Nachbegutachtung evtl. zu einer Rückstufung kommen könnte und ihr dann das zuviel gezahlte Pflegegeld zurückzahlen müsstet.
Und das wollt ihr doch sicherlich nicht.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

raller
Beiträge: 3
Registriert: Mo 16. Apr 2018, 19:32

Re: Pflegegeld - Berechnung und Auszahlungstermin

Beitrag von raller »

Das hier kann weg. Mutter ist wieder fit. Tageweise Abrechnung des Pflegegrades mit ggf. Rückrechnung ist sicher nicht vorgesehen? Also hat der PG2 keinerlei finanzielle Relevanz gehabt. Ausser für die 2 Tage Horror-Pflegeheim. Gute Nacht!



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast