Nachttarif

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NJ95
Beiträge: 1
Registriert: Do 22. Feb 2018, 20:35
Beruf: Krankenschwester
Einsatz Bereich: Betreutes Wohnen
Wohnort: Niedersachsen

Nachttarif

Beitrag von NJ95 »

Hallo, ich habe ein paar Fragen bzw. Probleme...

Zunächst die Situation: Ich (Gesundheits- und Krankenpflegerin) habe vor 6 Monaten eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung angenommen, da ich als Studentin dringend etwas brauchte und mir die Stelle an sich sehr zu sagte.
10 Stunden Nachtwache im betreuten Wohnen (von 20.00 bis 6.00) mit einer Nachtpauschale von 90€ vergütet.
Beim Einstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass von den 10 Stunden, ca. 6-7 Stunden Bereitschaftsdienst sind, es gäbe aber keinen Stundenlohn, da eben diese 90€ Nachtpauschale an alle Nachtwachen ausgezahlt würde.
Von der Arbeit selbst her deckt sich das auch, also ich arbeite ca. 3 Stunden lang und muss dann 6-7 Stunden vor Ort sein und „wachen“.

Jetzt bin ich aus der Probezeit raus und das erste Semester ist rum und habe mich mit dem Ganzen etwas mehr auseinander gesetzt und einige Fragen:

1. Darf ein Arbeitgeber überhaupt eine Pauschale von 90€ festsetzten?
2. Müsste ich nicht mindestens den Pflegemindestlohn von 10,55 pro Stunde verdienen?
Da laut eines Urteils des BAG (5 AZR 716/15) Bereitschaftsdienst doch auch mit dem Mindestlohn vergütet werden muss und ich ja schließlich als Gesundheits- und Krankenpflegerin angestellt bin. Oder wird das durch die Pflegeverordnung ausgehebelt?
3. Wie reiht sich da das neue Urteil vom EuGh (C-518/15) ein, worin entschieden wurde, dass Bereitschaftszeit mit der Pflicht am Arbeitsplatz zu sein als Arbeitszeit gilt.
4. Wie sieht dass mit gesetzlichen Nacht und Feiertags-zuschlägen aus? Das habe ich noch nie wirklich verstanden... und wir bekommen aufgrund dieser dubiosen Nacht-Pauschale keine.

Ich weiß, dass ich damit viel zu spät um die Ecke komme, aber vielleicht findet sich hier ja jemand der so nett ist und mir die ganzen Tarifsachen richtig erklären kann, damit ich eine Basis habe auf der ich vor meiner Chefin argumentieren kann.
Ich bin damit ehrlich gesagt ziemlich überfordert.

MfG NJ



überflüssig
Beiträge: 371
Registriert: Sa 7. Aug 2010, 21:11

Re: Nachttarif

Beitrag von überflüssig »

Hallo NJ,
Was möchtest du denn erreichen?
Darf ein Arbeitgeber überhaupt eine Pauschale von 90€ festsetzten?
Ja, (angemessene) pauschale Vergütungen dürfen festgesetzt werden
Müsste ich nicht mindestens den Pflegemindestlohn von 10,55 pro Stunde verdienen?

10 Std. mit 10,55 € voll bezahlt bekommen? Obwohl du nur 4 effektiv arbeitest? Rest: Bereitschaft evtl. sogar mit der Möglichkeit zum Schlafen?
Verträge dürfen geringere Stundensätze für die BD-Std. festlegen.
Warum? Ganz einfach ...Der Bereitschaftsdienst birgt, was ja auch bei dir der Fall ist, weniger Belastung.
BAG (5 AZR 716/15)
Das bezieht sich noch auf einen Mindestlohn (ML) von 8,50€ und die Klage des AN wurde abgewiesen, denn der AG hatte den ML (sogar mehr) bezahlt. Ob das genug ist, lasse ich mal dahin gestellt.
EuGh (C-518/15)
Feuerwehrmann, der während des BD zu Hause war.
Zählt zwar als Arbeitszeit, lt. Diesem Urteil aber doch hauptsächlich in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz und nicht auf Bezahlung. Denn: das Entgelt richtet sich nach den jeweiligen Zitat: anwendbaren Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Stichwort „passiver Arbeitseinsatz“.
Nacht und Feiertags-zuschläge

Können bezahlt werden, müssen aber nicht. In „Pauschalvergütung“ sind sie i.d.R. nicht drin.
Zu guter letzt....
Rechne es mal durch.... Würde dein AG für deine Vollarbeitszeit von 4 Std. auch voll zahlen und den Rest anteilig, also mit 40% des üblichen Stundenlohnes vergüten, was legitim wäre, hättest du wieviel? Dein AG würde so einen besseren Schnitt machen.
Du musst selbst entscheiden, ob du mit dem, was du hast, zufrieden bist.
Wenn du dich aufgrund dieser Quellen mit deiner Chefin „auseinandersetzten“ willst, wirst du, fürchte ich, den Kürzeren ziehen.

VG überflüssig, die unabhängig von diesen (fiesen .. grins) gesetzlichen Vorteilen für die AG, findet, dass es natürlich zu wenig ist



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

Re: Nachttarif

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . überflüssig hat schon ausführlich zu den einzelnen Fragen Stellung genommen. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass das Urteil des EuGH noch lange nicht in nationales Recht umgesetzt wurde und bis da mal ein deutsches Gericht eine Beispielentscheidung trifft, fließt noch viel Wasser die Flüsse lang runter.
Ob Du nun mit 10 Stunden x Mindestlohn viel besser wegkommst, als mit der Pauschale, ist für mich fraglich und der Aufwand und Ärger steht vermutlich in keinem vernünftigen Verhältnis zum monetären Ergebnis . . .



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