Hilfe, wir wissen nicht weiter ...

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
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Lena59
Beiträge: 3
Registriert: So 19. Aug 2012, 17:30

Hilfe, wir wissen nicht weiter ...

Beitrag von Lena59 »

Liebe Fories,

ich wende mich mit der dringenden Bitte um Rat an Euch:

Der Schwiegervater meiner Freundin lebte bis vor 2 Jahren allein in seinem Haus und wurde von 2 selbst gewählten und nicht verwandten Pflegepersonen versorgt.
Vor 2 Jahren etwa bezog eine der Pflegepersonen (ohne pflegerische Ausbildung!!) eine große Wohnung und nahm den Schwiegervater mit. Auf (angeblich!) seinen Wunsch hin riss der Kontakt zu seinen Kindern ab. Die Wohnung wird außerdem noch von der Tochter der PP bewohnt und möglicherweise auch von einem der wechselnden Lebensgefährten der PP. Zudem befinden sich noch 2 Hunde und 4 Katzen im Haushalt.

Nun war Frau X., eine Freundin der Familie des Sohnes (Kr.sr.), zu Besuch beim Schwiegervater und erfuhr von der PP (Pflegeperson), dass der Vater nur noch bettlägerig ist (auch im Bett lag mit beidseitigen Bettgittern) wegen orthostat. Dysregulation. Gleichzeitig erklärte die PP jedoch, dass sie einen Pat-Lifter beantragt habe.
Desweiteren erzählte die PP, dass der Pat. vor 2 Monaten in stat. KH-behandlung wegen eines Dekubitalgeschwürs (vermutlich mindestens II°) war und der Hausarzt den Pat. vor 2 Monaten zuletzt gesehen habe, nur auf Anforderung komme. Zudem habe der Pat. MRSA.

Die Wohnung war wohl in sauberem und ordentlichem Zustand.

Frau X. hat beim Pat. beoabachtet, dass der Urin im Beutel (bei SPK-Anlage) recht braun verfärbt war. Zudem konnte sie sehen, dass ein erneutes Dekubitalgeschwür II° im Glutealbereich vorliegt, was während ihres Besuches mit Mirfulansalbe versorgt, mit etlichen Kompressen abgedeckt und mit großzügig verteiltem Fixomull abgedeckt wurde. Nach Angaben der PP sei ihr „das Pflaster“ zu teuer.
Und der Umgangston der PP ließ wohl deutlich zu wünschen übrig. Der Pat. wurde von ihr im Imperativ „Rumdrehen!“ zum Drehen im Bett aufgefordert. Der Pat. liegt auf einer Würfelmatratze.
Eine fürsorgliche, wohlwollende Zuwendung war der gesamten Kommunikation zwischen PP und dem Pat. nach Angaben von Frau X. nicht zu entnehmen.
Gleichwohl wirkte der Pat. wohl nicht unbedingt „unglücklich“.

Der Pat. liegt direkt unter einem Fenster, durch dem die Sonne direkt in sein Gesicht schien.
Erst, nachdem Frau X. darum bat, die Jalousie etwas herunter zu ziehen, wurde dieses von PP durchgeführt. Etliche Fliegen setzten sich immer wieder auf seine Bettdecke, sein Gesicht, die er selbst jedoch wohl noch wegschlug.

Der Pat. selbst erzählte auf Anfrage, dass er mittags Plätzchen zu essen bekommt und abends eine warme Mahlzeit.
Zeitfragen, die Frau X. ihm stellte, konnte er nicht korrekt beantworten. Er wusste auch seine jetzige Anschrift nicht, wusste wohl aber, dass er nicht in seinem Haus ist.

Die PP behauptet, vom Pat. „angestellt“ worden zu sein, weshalb sie sonst nicht arbeiten gehen könne. Gleichzeitig habe sie eine Generalvollmacht, konnte diese aber nicht vorlegen, weil die „gerade“ bei jemandem zur Prüfung sei (????)


Nun meine (unsere) Frage:

Welche rechtliche Handhabe haben Kinder, die Situation überprüfen zu lassen und vor allem: durch WEN oder WELCHE Institution – wenn der Pat. tatsächlich eine solche Generalvollmacht ausgestellt haben sollte (vllt. sogar noch zu Zeiten, in denen er (nachweislich?) nicht beginnend dement war??? Ein Amtsgericht bestellt doch dann keinen Berufsbetreuer oder die Kinder zu Betreuern. (?)

Die Kinder haben (für meine Begriffe berechtigte) Zweifel, ob der Vater tatsächlich „gut“ versorgt ist.
Meiner Meinung nach liegen doch schon gravierende Mängel vor:
1. Dekubitalgeschwür – Pflegefehler!
2. fraglich ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
3. Freiheitsentzug/-beraubung (Bettgitter, kein Aufenthalt außerhalb des Bettes)
4. Umgangston


Wir wären SEHR DANKBAR für weiter- und zielführende Informationen zu unseren Fragen und ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich dafür!

LG
Lena



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Hilfe, wir wissen nicht weiter ...

Beitrag von thomas09 »

Die Frage ist:

Was ist das Ziel?

Was heißt angeblich keinen Kontakt?
Warum wurde der Wunsch nicht persönlich überprüft?

Ist das Verhältnis zu den Kindern soooo schlecht?

Soll der Vater da raus, aufgrund von Hörensagen?
Was wollen die Kinder als Alternative?

Will man denn den Vater wieder regelmäßig besuchen?
Dann könnte man sich von den körperlichen Zustand und Geisteszustand des Vaters überzeugen.

Als erstes würde ich empfehlen, den persönlichen Kontakt wieder aufzubauen, ggf. wenns Widerstand gibt auch mit der Drohung sonst zum Vormundschaftsgericht zu gehen.

Natürlich bleibt auch der Weg zum Vormundschaftsgericht für eine Betreuung, da sollte sich aber ein Verwandter dazu anbieten und dieser, soweit Möglich, mit dem Vater besprechen.

Je nach geistigem Zustand des Vaters kann dabei natürlich auch dabei rauskommen, wenns ungünstig läuft, die PP wird Betreuerin oder ein Berufsbertreuer.

Ist damit was Gewonnen?



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Hilfe, wir wissen nicht weiter ...

Beitrag von thorstein »

Auf (angeblich!) seinen Wunsch hin riss der Kontakt zu seinen Kindern ab.
Na ja, die Kinder lassen 2 jahre den Kontakt abreissen auf einen angeblichen Wunsch hin? Aber eine Bekannte kann ihn problemlos besuchen? Passt das zusammen?



IMC
Beiträge: 758
Registriert: Di 8. Nov 2011, 20:33

AW: Hilfe, wir wissen nicht weiter ...

Beitrag von IMC »

Also mir ist im geschilderten Fall definitiv zu viel "angeblich" enthalten. Das weist m.M.n. auf keinen Kontakt zum Vater schon lange vor seinem "Umzug" hin,der jetzt noch um 2 Jahre verlängert wurde. Jetzt Bedenken anzumelden finde ich nach so langer Zeit mehr als seltsam,wozu ich mir aber kein Urteil anmaßen kann und will. Fakt ist,dass der Kontakt wieder angebahnt werden muss,die Kinder müssen zum Erheben von Vorwürfen die Gegebenheiten vor Ort überprüfen und ggfs. per Antrag beim Vormundschaft die Betreuung erstreiten.
Meinen augenfälligsten Eindruck allerdings behalt ich für mich...


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

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