Hallo mrm!
Es kommt ganz darauf an, wo Du arbeitest und welches Tarif-Werk dort gilt. Im §35 Abs.2 Satz1 BAT ist eindeutig geregelt:
Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d und f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.
Das wird entsprechend auch in den Tarifverträgen kirchlicher Träger so stehen. Den kompletten BAT kannst Du nachlesen unter http://www.oetv-berlin.de/info/gb/bat
Gruß
Apo
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