Zur Info: Pflegegeld und Kombinationsleistung

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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Kirschie
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Registriert: Mi 14. Dez 2016, 17:05

Zur Info: Pflegegeld und Kombinationsleistung

Beitrag von Kirschie »

Pflegegeld und Kombinationsleistung
Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach §39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.
Die Vorschrift zur hälftigen Fortzahlung des (anteiligen) Pflegegeldes wurde an die flexibilisierten zeitlichen Höchstgrenzen für Kurzzeit-und Verhinderungspflege nach dem PSG angepasst, um eventuell auftretende Nachteile für die Versicherten zu vermeiden.Dies bedeutet, dass das (anteilige) Pflegegeld währendeiner Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe fortgewährt wird.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
Pflegeberatung

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