Pflege- Entlastungsbetrag ?

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
Antworten
Fragezeichen
Beiträge: 1
Registriert: Mi 7. Feb 2018, 11:51
Beruf: pfl. Angehöriger
Einsatz Bereich: Wohnung
Wohnort: Hamburg
Interessen: pflegen

Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von Fragezeichen »

Hallo, ich pflege meine kranke Frau. Sie hat noch Pflegegrad 2.
Wir benötigen Hilfe im Haushalt, da ich noch voll berufstätig bin.
Die kontaktierten Pflegeeinrichtungen (ambulante Dienste) lehnen "NUR"
die Hilfe im Haushalt ab, angeblich weil sie nicht über den Entlastungsbetrag von 125,-
abrechnen können?
Es hat sich schon ein kleines Guthaben des Entlastungsbetrages angesammelt und kann
nicht in Anspruch genommen werden. Ich verstehe das nicht so ganz. Wer kann hier einen
Rat und Hilfestellung geben?
Die Kranken- und Pflegeversicherung hat Ihren Sitz in Ludwigsburg und wir wohnen in Hamburg.
Gibt es da einen Zusammenhang, Nachteile oder Vorteile?



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von doedl »

Hallo Fragezeichen,

es gibt ein Bundesgesetz und leider---- 16 verschiedene Ausführungen in den Bundesländern.

Falsch ist die Aussage, dass ein Pflegedienst keine Entlastungsbeträge abrechnen kann; das steht so im Bundesgesetz und ist für alle gülitg.

Vielleicht hat der Pflegedienst ja keine Kapazitäten frei und sucht nach einer Ausrede.... möglich.

Bei dem Pflegestützpunkt Hamburg erhältst Du Antworten, welche Institutionen in Frage kommen:

http://www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte/


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzer 10209 gelöscht

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Moin doedl !

Mit Deiner Vermutung wirst Du vermutlich richtig liegen.
Wir nehmen auch keine reinen "Putz- oder Fahrstellen" mehr an.
Mangels Kapazität müssen wir uns auf die Grund- und Behandlungspflege konzentrieren.

~~~ off topic ~~~
Ob Versicherte ihren gesetzlichen Anspruch geniessen können ...
Vergiss es. Und einklagen? Gegen wen?
Das Gesetz macht die Leistung von einem Erbringer mit IK-Nummer abhängig.
Und wenn da keiner verfügbar ist, ... lehnt sich die Kasse entspannt zurück. :music



Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von fmh »

doedl hat geschrieben:
Mi 7. Feb 2018, 19:01
Falsch ist die Aussage, dass ein Pflegedienst keine Entlastungsbeträge abrechnen kann; das steht so im Bundesgesetz und ist für alle gülitg.
Hallo doedl,

das ist natürlich richtig. Im netten Bayern wird hierfür aber z.B. seit einem Jahr eine entsprechende Anerkennung benötigt (https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/s ... /index.php), die viele Dienste scheuen, da es ein nicht zu verachtender bürokratischer Aufwand ist, bis man diese Anerkennung hat. Da höre ich dann oft, dass sie es lieber bleiben lassen und halt über die Sachleistung abrechnen. Vielleicht sind Hamburg und Bayern sich da etwas näher und die haben eine ähnlich bescheuerte Regelung? Da kann der Pflegestützpunkt bestimmt helfen.

Beste Grüße

fmh


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von doedl »

Hallo fmh,

bei uns auch; hatte deshalb vor 14 Tagen schon Schnappatmung, weil jemand von der Stadt da abenteuerliche Behauptungen aufstellte.

Für Entlastungsleistungen braucht kein Pflegedienst eine Anerkennung; nur wenn man gefördert werden möchte. Alles andere ist Schwachsinn.

Grmpf


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von fmh »

Off-Topic:

Das wurde mir hier aber tatsächlich von der zuständigen Behörde auch anders erklärt: §45a SGB XI besagt, dass die Angebote zur Unterstützung im Alltag eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Landesrecht benötigen. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. ein Konzept zur Qualitätssicherung, aber auch jede Menge anderer Kram. Ohne Anerkennung keine Abrechnung. Die Förderung ist davon unabhängig bzw. zusätzlich zu beantragen.

Werde ich aber heute gleich noch mal nachhaken, ob die da nicht doch Blödsinn erzählen...

Beste Grüße

fmh


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von fmh »

Off-Topic:

Ich hab da gerade noch mal nachgehört. Für Bayern ist der Sachstand tatsächlich wie oben beschrieben: der Entlastungsbetrag kann mit den Pflegekassen nur dann abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Anerkennung vorliegt. Relevant ist dabei § 45 b SGB XI Abs. 1 Punkt 4: Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 a. Und das bayerische Landesrecht sieht da einen ziemlichen Mist vor...

Die Erfahrung des Herren, mit dem ich gesprochen habe, ist schon auch, dass die Pflegedienste den Aufwand der Antragstellung scheuen (Konzept mit Projektbeschreibung notwendig). Wichtiges Argument ist aber auch, dass in Bayern jeder, der die Leistung durchführt (Mitarbeiter/innen oder Ehrenamtliche) an einer Schulung im Umfang von 40 UE teilgenommen haben muss. Spätestens da machen die Pflegedienste dann häufig nicht mehr mit (Kosten der Schulung + Ausfallzeit der Mitarbeiter/innen).

Ich würde also dabei bleiben wollen: fehlende Anerkennung kann ein Grund für die fehlende Bereitschaft/Möglichkeit zur Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag sein. Für ein schmissiges Gegenargument bin ich aber sehr offen!


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von doedl »

Steht eindeutig im Gesetz:

(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von

1.
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
2.
Leistungen der Kurzzeitpflege,
3.
Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,

Den Mist, den Du für Bayern beschreibst, wollte mir letztlich nämlich auch jemand erzählen. Die Dame vom Kreis war besser informiert und hat das Gleiche gesagt, was auch von unserem Verband kam.

Herr wirf Hirn vom Himmel und treffe die Richtigen!!

Anscheinend geht immer noch der Irrglaube rum, dass die Ehrenamtlichen nur auf einen STartschuss warten. Wo sind sie nur- ich seh keine!!!


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzeravatar
fmh
Beiträge: 2954
Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
Beruf: Altenpfleger
Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
Wohnort: Bayern

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von fmh »

Off-Topic:

Ok, klingt für mich auch immer noch nachvollziehbar... Ich beschäftige mich da aktuell nur am Rande mit dem Thema. Erschreckend finde ich aber, dass ich von einer Behörde offensichtlich eine falsche Auskunft bekomme und dass wir Pflegedienste haben, die die Leistung ablehnen, weil sie der Ansicht sind, dass sie es nicht abrechnen können (ich kenne einige von denen nun sich schon ein paar Jahre und bin mir sicher, dass die das nicht als Ausrede verwenden).

Ich werde da kommende Woche noch mal nach hören. Die Ursache für diese Fehlinformation muss ja irgendwo liegen... Absicht möchte ich erst mal niemanden unterstellen.

Danke auf jeden Fall für Deine Ausführungen, doedl! Ich stelle mich auch mal raus und hoffe, dass ich vom Hirnregen getroffen werde.

Beste Grüße
fmh


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

Re: Pflege- Entlastungsbetrag ?

Beitrag von doedl »

Mal wieder das beste Beispiel für Verkomplizieren von eigentlich einfachen Sachverhalten:
Politik beschließt Gesetz- Gedanke erstmal gut (lassen wir Realitätstauglichkeit mal außen vor), Länder kriegen es zur Umsetzung und schwuppsdiwupps wirds kafkaesk.

Man muss ja eigene Akzente setzen, erlässt Verordnungen, die dann wieder keiner versteht oder die uminterpretiert werden können.

Es lag nie in der Absicht, Betreuungsleistungen einzuschränken: man erinnere sich an das Machtwort von Gröhe, als die Barmer Betreuungsleistungen nur auf Antrag bezahlen wollte.

Kopfschüttel


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste