Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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Mallorca_2020
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Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von Mallorca_2020 »

Guten Abend Zusammen,
meine Frau und ich werden ab Sommer 2018 dauerhaft nach Mallorca ziehen; das genaue Datum ist davon abhängig, wann meine Frau einen Job findet.

Ich fange jetzt langsam mit den Planungen und Vorbereitungen an, so dass wir am Tag X quasi direkt starten können und z.B. nicht dann noch schauen müssen, wie der Umzug von statten geht, wie das mit der NIE funktioniert usw.

Aufgrund aktueller Gesetzesänderungen in Deutschland steht nun hier in Deutschland eine ganz wichtige Frage im Raum, die vielleicht auch Auswirkungen auf unser Leben auf Mallorca hat.

Die offizielle Berufsbezeichnung meiner Frau lautet:
Altenpflegehelferin mit LG1 u.LG2 Ausbildung sowie Alltagsbegleiterin nach §87b.

Bisher hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) ihre Zusatzausbildung LG1/LG2 akzeptiert und sie konnte bestimmte Tätigkeiten damit machen.
Nun legt man ihr und vielen anderer ihrer Kollegen Steine in den Weg und meint, dass sie diese Tätigkeiten nicht mehr machen darf und man empfehle ihr -um zukünftigen Problemen aus dem Weg zu gehen - Ihr Examen zu machen und sich dann also examinierte Altenpflegerin schimpfen zu dürfen.
Soweit klingt das ja erst einmal gut; ihr Arbeitgeber wäre sogar bereit, die Kosten für diese Weiterbildung zu übernehmen und sie für die nächsten 3 Jahre (solange läuft ja die Ausbildung zur Examinierten) auch sonst finanziell zu unterstützen.

ABER: ihr Arbeitgeber weiß nicht, dass wir ab nächstes Jahr, spätestens ab 2020 nach Mallorca wollen. Es wäre somit unfair, wenn der Arbeitgeber nun eine Ausbildung finanziert und sie/wir dann spätestens 2020 dann dem Arbeitgeber gegenüber kündigen werden.
Und 2.ABER: Da meine Frau mit Ende 40 nicht mehr die Jüngste ist und im zunehmenden Alter auch Gebrechen (Rückenbeschwerden etc.) zunehmen, ist ihr langfristiges Ziel eigentlich nur noch die Betreuung und nicht mehr die Pflege, also würde es theoretisch auch hier vielleicht keinen Sinn machen, noch 3 Jahre für ein Examen zu lernen.

Deshalb nun meine Fragen:
1. Welche Voraussetzungen/Qualifikationen benötigt eine Altenpflegerin nun für die Anstellung bei einem deutschsprachigen Seniorenheim? Reicht es, dass sie „nur“ Altenpflegerin ist oder muß sie Examinierte sein? Wichtig hierbei ist, dass sich die Frage auf deutschsprachige Senionenheime bezeiht die also an deutsche Versicherungen bzw. Krankenkassen abrechnen oder aber direkt an die deutschen Pflegebedürftigen. Meine Frau möchte keine Anstellung in einem spanischen/mallorquinischen Heim!
2. Da sich meine Frau durch Fortbildungen auf die Demenzerkrankung spezialisiert hat, käme für sie evtl. auch die Pflege/Betreuung einer Bedürftigen in einem privaten Haushalt in Frage. Also entweder über die mobile Altenpflege (also mit dem Auto von A nach B und C usw. fahren) oder eine Rundum-Betreuung bei nur einem Haushalt! Hier auch die Frage, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Bei diesem 2.Punkt käme evtl. auch die Möglichkeit der Selbstständikeit in Frage, aber auch hier muß man wissen, welche Voraussetzungen die Krankenkassen, privaten Pflegekassen etc. verlangen.

So, ich hoffe, dass ich hier alle Informationen genannt habe, damit eine möglichst genaue Antwort von Euch erfolgen kann.

Über Eure Antworten freuen wir uns nun schon sehr.

Vielen Dank im voraus.

Lieben Gruß
Andreas



christ.ai
Beiträge: 39
Registriert: Do 18. Feb 2010, 09:46

AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von christ.ai »

zu 1.
mit spanischen Recht kenne ich mich leider nicht aus.
Allerdings ist Ihre Frau keine "Altenpflegerin" nach Dt. Recht. Sondern gilt meines Wissens als "Pflegehilfskraft". Wenn ich richtig unterrichtet bin, gilt sie damit vor den dt. Gesetz als "Ungelernte". Wenn auch mit viel Berufserfahrung.

zu 2.
auch hier gilt: Spanisches Recht. Und da kenn ich mich nicht aus. Gibt es den keine Infostelle im Mallorca für solche Fragen. z. B. ein Arbeitsamt, BIZ oder eine Heimaufsicht nach dt. Vorbild oder evtl. einen Rechtsanwalt.

Allg. würde ich mal sagen:
Ihre Frau sollte sich gut überlegen, ob sie die Ausbildung zur AP nicht doch machen sollte. Ggf. zahlen sie dem AG halt die Ausbildungskosten zurück. Das wäre ja auch nur Fair dem AG gegenüber.
Die langfristige Zielsetzung auf Betreuung zu legen sehe ich ebenfalls nicht ohne Probleme. Selbst in Dt. sind die diesbezüglichen Stellen rar gesät und werden meist durch ehrenamtliche Mitarbeiter besetzt. Auf dem Hintergund das Examen zur AP zu haben, ist da mit Sicherheit ein besseres Standbein, als lediglich "Pflegehelferin" angeben zu können.
Ansonsten kann es durchaus sein, dass in Spanien eine ganz andere Rechtslage als in Dt. besteht und daher die Abschlüsse ihrer Frau auch ganz anders bewertet werden dort von den Behörden. Von "gilt garnichts" bis "Fachkraft" ist da theoretisch alles möglich.



Mallorca_2020
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von Mallorca_2020 »

Danke für die Antworten, auch wenn diese natürlich nur Ihre persönliche Meinung ist; und nicht auf Fakten/Gesetzen basiert.

Nach Rücksprache mit meiner Frau hat sie eine anerkannte abgeschlossene Ausbildung mit Prüfung.

Bezüglich Ihrer Frage Arbeitsamt etc. haben wir uns parallel auch schon an Heime gewandt. An Arbeitämter etc. können wir uns noch nicht wenden, weil wir noch keine anerkannten Residenten auf Mallorca sind.



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doedl
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von doedl »

Zur Ausbildung als Altenpflegerin:

Der Ausbildungsvertrag ist keine Weiterbildung, sondern wie gesagt Ausbildung. Das schließt eine Rückzahlung von vornherein aus.

In der Ausbildungszeit steht der Mitarbeiter dem Ausbildungsbetrieb ja zu Verfügung (außer den Praxiseinsätzen) und bezieht ein geringeres Gehalt, wie im Beispielsfall als Altenpflegehelferin 1 jährig.

Wenn ich die Jobangebote richtig lese, so scheint auch Bedarf an Altenpflegehelfern zu bestehen; ob das lukrativ ist- keine Ahnung. Vielleicht mal daran orinetieren, was gezahlt wird und dann entscheiden, ob die Ausbildung lohnt.

Gruß


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Sa-Biene
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von Sa-Biene »

[quote=""Mallorca_2020""]
Nach Rücksprache mit meiner Frau hat sie eine anerkannte abgeschlossene Ausbildung mit Prüfung.

[/quote]

Ja, aber christ.ai hat Recht, sie darf sich zumindest in Deutschland nicht Altenpflegerin nennen, denn das ist eine geschütze Berufsbezeichnung, nachzulesen im Altenpflegegesetz.

Im Übrigen würde ich einfach bei einem entsprechenden Haus auf Mallorca oder überhaupt in Spanien nachfragen.
Zuletzt geändert von Sa-Biene am Sa 4. Feb 2017, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.



Mallorca_2020
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von Mallorca_2020 »

Ja, richtig. Ausbildung zur Altenpflegerin.

Und auch richtig, es ist eine Ausbildung und keine Weiterbildung.
Aber ihr Betrieb würde ihr das jetzige Gehalt der Altenpflegerin weiterbezahlen und nicht das niedrigere Gehalt einer Auszubildenden. Natürlich mit dem Hintergedanken, nach der Ausbildung eine weitere Examinierte zu beschäftigen.

Sicher könnte sie danach ggf. die (Zusatz)Kosten an ihren Arbeitgeber zurückzahlen, aber es wäre trotzdem nicht fair, wenn man vor Beginn der Ausbildung schon weiß, dass man direkt nach der Ausbildung den Betrieb verlät.
Wie gesagt, man will SIE. Man will meine Frau als Examinierte, und nicht vielleicht irgendwelche anderen. Für meine Frau ist der Beruf eine Berufung und das wissen sowohl der Arbeitgeber als auch die Patienten von denen es nur Lob gibt.

Wenn sie aber gar keine Examinierte unbedingt sein muß, dan könnte sie bis 2020 ganz normal weiter als Pflegerin arbeiten und alles wäre gut. Vor allem mit dem Hintergrund, dass sie ja langfristig sowieso nur noch Betreuung machen will.

Du schreibst, dass Du Jobangebote gelesen hast. Wo denn? Also ich habe auf den Seiten der deutschsprachigen Pflegeheime auf Mallorca keine Jobangebote gefunden.
Hättest Du vielleicht einen Link?

Danke schon mal.



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doedl
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von doedl »

Hallo Mallorca

das was der Arbeitgeber vor hat, nennt sich Förderung nach WEGEBAU- einer Maßnahme der Agentur für Arbeit, die die Differenz zwischen Ausbildungsgehalt und Pflegehelfergehalt an den Arbeitgeber zahlt und dieser es an den Azubi weiter gibt.

Eine besonderer Gunstbeweis ist es also nicht, da weit verbreitet (wir machen das auch mit unseren Azubis).

Zu den Jobangeboten : reingeschaut habe ich nicht, sondern bei vielen Suchmaschinen die Verbindung Altenpflegehelferin Mallorca Job gefunden.

Gruß Doedl


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thomas09
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von thomas09 »

Zur Begriffsbestimmung:
Altenpflegehelferin und
Altenpfleger enden immer mit Examen und sind geschützte Berufsbezeichnungen, die nur getragen werden dürfen, wenn ich das Examen abgelegt habe und die Erl. erhalten habe.

Diese beiden Berufe gibts aber nur in Deutschland, deshalb ist es abzuklären, wie und ob diese Berufsausbildung in Spanien überhaupt anerkannt wird.

Da würde dir bzw. deiner Frau ja dann eher die KPH und GuKausb. weiter helfen?

Einige EU Länder weigern sich mit der Begründung - Kurzfassung:
was es bei uns nicht gibt, kann auch nicht anerkannt werden
Berifft auch GuKK.

Politisch - weigern sich den Deutschen Sonderweg mitzutragen.



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fmh
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von fmh »

Hallo,

ich hab während meiner Ausbildung ein Praktikum in einem deutschsprachigen Pflegeheim auf Mallorca gemacht. Die Mitarbeiter/innen damals kamen alle aus Deutschland, Qualifikationen waren Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen sowie entsprechende Helfer/innen.

Die Trägerschaft hat inzwischen gewechselt (damals war es ein deutsches Unternehmen, jetzt ein balearische Firma), aber vielleicht können die dir ja dennoch bei konkreten Fragen weiterhelfen: Residencia Es Castellot in Santa Ponça.

Gruß
fmh


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Mallorca_2020
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von Mallorca_2020 »

Danke für die Infos.
Das Es Castelot habe ich letzte Tage schon per Mail angeschrieben, aber bis dato noch keine Rückantwort erhalten.
Es ist inzwischen übrigens wieder in deutscher Hand, das Diakonische Werk hat da seine Finger drin...



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fmh
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AW: Voraussetzungen / Qualifikationen in Spanien?

Beitrag von fmh »

Hallo,

ok, habe ich nicht mitbekommen, dass das wieder gewechselt hat. Damals war der Träger auch "irgendwas kirchliches" und ich meine, dass es auch das Diakonische Werk war (kann ich mich aber auch täuschen).

Ich kann mich erinnern, dass die Kontaktaufnahme per Mail damals auch nicht so einfach war (mit dem Heim direkt). Ich hatte dann angerufen und da waren die sehr freundlich und hilfsbereit.

Viel Erfolg weiterhin!

Gruß
fmh


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Beitrag von doedl »

Das habe ich heute gefunden, vielleicht hilfreich

http://www.rechtsdepesche.de/pflege-in-spanien/


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