Darf ich mich als AP "Schwester" nennen?

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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Christl
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Registriert: Mi 25. Jan 2006, 22:01

AW: schwester oder nicht?

Beitrag von Christl »

Also, bei uns im Heim ist das so geregelt: Das Personal nennt die PDL z.B. Schwester soundso, sie wird aber gesiezt.

Die examinierten Schwestern haben auch auf ihrem Namensschild die Bezeichnung Schwester Blabla stehen, Nachname, außerdem noch die Funktion also meinetwegen exam. Altenpflegerin/Wohnbereichsleitung, usw... Bei uns Schülern steht der Vor- und Nachname, darunter Altenpflegeschülerin. Wir führen also auch schon hausintern den "Titel Schwester" noch nicht, erst nach bestandener Prüfung. Wie macht ihr das in anderen Heimen???



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Bene
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Registriert: Mo 6. Jun 2005, 17:34

AW: Darf ich als AP mich "Schwester" nennen?

Beitrag von Bene »

Ich bin auch gegen die Bezeichnung "Schwester". Was sind dann männliche Kollegen, etwa "Brüder"? Warum sollen sich Beschäftigte in der Pflege eigentlich mit dem Vornamen anreden lassen "Schwester Inge"?. Ich finde hier sollte es genau sein wie in anderen Berufen auch, man wird mit Nachnamen angesprochen. Im übrigen ist deine Berufsbezeichnung "ex. Altenpflegerin" bzw. Pflegefachkraft. Du kannst dich ja auch so am Telefon melden: "Ambulanter Pflegedienst ABC Pflegefachkraft Müller", wenn du gerne magst. Ansonsten denke ich reicht auch das "Pflegedienst ABC Müller Guten Tag". Wenn jemand wissen möchte wer du bist, fragt er schon nach. Ruf mal irgenwo an und höre was die Sekretärin sagt " Firma XY Müller" und nicht "Firma XY kaufmännische Angestelle Müller" oder gar "Firma XY Vorzimmerdame Müller"



Pflegeakademiker
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AW: Darf ich als AP mich "Schwester" nennen?

Beitrag von Pflegeakademiker »

die neue berufsbezeichnung ist ja: gesundheits und krankenpflegerin
welche sich für kinder, alten etc. auch noch ergänzt oder abwandelt.
die alten schwestern können ihre berufsbezeichnung auch ändern lassen. glaube aber diese müssen hierfür einen kurs absolvieren, da die neuen ausbildungsrichtlinien teilweise zusätzliche inhalte haben.
nennen darf man sich nur so, wie es auf der urkunde steht, welche die jeweilige person trägt.


Ausbildung aktuell
Vom Krankenpfleger zum Gesundheits- und Krankenpfleger
Ab dem 1. Januar 2004 gibt es eine neue Berufsbezeichnung für die bisherigen Ausbildungen zum Krankenpfleger/zur Krankenschwester und zum Kinderkrankenpfleger/zur Kinderkrankenschwester: Wer einen dieser beiden Berufe erlernt, darf sich künftig Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in nennen.
Auch im Inhalt der Ausbildung hat sich einiges geändert. So stehen nun zum Beispiel Maßnahmen, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit dienen, wie Vorsorge, Gesundheitsförderung, Rehabilitation und Schmerzlinderung im Mittelpunkt der modernen Pflege.
Wie auch bei vielen neu geordneten betrieblichen Ausbildungsberufen orientiert sich jetzt auch in der Krankenpflege der Berufsschulunterricht stärker an den Anforderungen der betrieblichen Praxis. Anders gesagt: Gelernt wird nicht mehr in traditionellen Unterrichtsfächern, sondern anhand von Themenbereichen und praxisbezogenen Aufgaben.


Ausführliche Informationen über die Neuordnung findest du in MACH´S RICHTIG ONLINE (In der Berufeliste des Programmteils Infobase die Berufe Krankenpfleger/- schwester und Kinderkrankenpfleger/- schwester und im BERUFEnet der Bundesagentur für Arbeit.

(06.01.04)

Quelle: http://www.was-werden.de/04_1/html/pinn ... nwand4.php
Zuletzt geändert von Pflegeakademiker am Mo 6. Feb 2006, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.



Pflegeakademiker
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AW: Darf ich als AP mich "Schwester" nennen?

Beitrag von Pflegeakademiker »

hi fibu,

das problem in der praxis ist mir bekannt. das schwester keine geschützte bezeichnung ist weiß ich auch.

bei deinem link steht nichts. ich kann mich aber entsinnen, dass dies bei uns gesagt wurde, als wir das neue krankenpflegegesetz mit dem alten verglichen haben. wie es mit der änderung der berufsbezeichnung aussieht und wie die kurse oder nicht laufen weiß ich nicht.
in diesem zusammenhang wurde auch gesagt, dass über kurz oder lang alle examinierten pflegenden durch fortbildungen diese neuen kompetenzen erlangen müssten, damit alle gleich eingesetzt werdne können.
in der praxis wird es (meine meinung) anders aussehen.

hier ist wieder zu unterscheiden :
-rechtliches (kompetenzen der alten und der neuen examinierten pflegekraft)
-erfahrung der alten hasen. (haben sie durch die erfahrung nicht eh fast alle dieser quallifikationen?)



Pflegeakademiker
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Registriert: Mi 1. Feb 2006, 15:40

AW: Darf ich als AP mich "Schwester" nennen?

Beitrag von Pflegeakademiker »

habe mich nicht wirklich genau mit befasst. gesagt wurde, dass in diesen kursen dinge wie blutentnahme etc. gelehrt werden, da die träger de rneuen berufsbezeichnung dies können müssten. ist auch von bundesland zu bundesland verscheiden, was gelehrt wird.

allerdings wie gesagt kann es auch gut sein, dass berufserfahrung, vorhandene fort- und weiterbildungen, etc. anerkannt werden.

müsste man sich genau informieren, welche richtlinien im einzelfall zutreffen für eine umbenennung.



Dodger
Beiträge: 1277
Registriert: So 19. Jan 2003, 22:55

AW: Darf ich als AP mich "Schwester" nennen?

Beitrag von Dodger »

wow wow wow ihr beiden macht mal langsam!!!


ALso erstens möcht ich mal anmerken, das sich unser Beruf nicht mit so kleinigkeiten aufhalten sollte, ob wir nun Schwestern oder Pflegerinnen oder sonstwie heissen, aber das ist meine ganz persönliche meinung, nun zum Thema

Berufsbezeichnungen sind auch nur namen und spiegeln keine kompetenz wieder.
Ob nun Wächter, Bruder,Waschbär oder Krawallschachtel, egal ich persönlich mag es am liebsten wen man mich mit meinem Namen anspricht, oder mit der Kurzform des Namens, ds reicht mir auch.

Ob man sich so nennen darf, nun eigentlich steht nirgends das dem nciht so ist. Schwestern, im eigentlichen sinne eigentlich Schwestern eines Ordens, haben nicht mit KS zu tun, auch mit AP nicht, aber gut, warum jeder bei Schwester gleich an KS denkt ist klar, früher zur zeiten als die Medizin noch nicht so weit war, waren die meisten Spitale von Ordensschwestern geführt, folglich hiessen sie schwestern. nun nach und nach gab es mehr Krankenhäuser, ergo auch mehr KS, diese wurden dann aus gewohnheit Schwestern genannt, so ähnlich wie das mit dem 2 stündigen lagern ist (dnekt grad an das Schwein, ach quark an die Frau mit der LAmpe) .


in diesem Sinne

Dodger



Pflegeakademiker
Beiträge: 83
Registriert: Mi 1. Feb 2006, 15:40

AW: Darf ich als AP mich "Schwester" nennen?

Beitrag von Pflegeakademiker »

jup. stimmt ;)
berufsbezeichnung ist eher zweitrangig
die kompetenz und quallifikation der pk sind entscheidend ;)



Pflegeakademiker
Beiträge: 83
Registriert: Mi 1. Feb 2006, 15:40

AW: Darf ich mich als AP "Schwester" nennen?

Beitrag von Pflegeakademiker »

warum überheblich ?
es ging doch nur rein sachlich um die alte oder neue berufsbezeichnung.

keiner nimmt eine wertung zwischen altenpflege, krankenpflege, kinderkrankenpflege, etc vor.

:confused:



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