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Vollständige Version anzeigen : Abmahnung weil Klingel nicht innerhalb von 10 Minuten abgearbeitet wurde.


PeterG
22.09.2006, 01:02
Hallo Zusammen,

ich habe von meinen Arbeitgeber eine Abmahnung bekommen weil ich im Nachtdienst mehrer Schellen nicht innerhalb von 10 Min. bedient habe.
Folgende Zeiten wurden durch ein Klingelprotokoll festgestellt:

1. 23 Min (01.09/02.09)
2. 17 Min (01.09/02.09)
3. 22 Min (01.09/02.09)
4. 30 Min (03.09/02.09)
5. 23 Min (05.09/06.09)
6. 17 Min (05.09/06.09)
7. 18 Min (05.09/06.09)

Bei den 30 Min bin ich mir nicht sicher ob es auf meiner Station war.
Wir haben bei uns 3 Station im Altenheim. Auf jeder Station ist eine Kraft.
Eine examiniert Kraft ist die Schichtleitung. An den obengenannten Tagen war ich die Schichtleitung. Von daher sind woll alle drei Stationen überprüft worden und ich muß es verantworten.
Die Station auf der ich die Nachtwache mache ist eine dementen Station.
Wir haben viele Bewohner die einen hohen Bewegungsdrang haben und wo auch weglauftendenz da ist. Neuerdings haben wir die Vorgabe das wir innerhalb von 10 Min zu Klingel gewesen sein müssen. Zu den Zeitpunkt der oben genannt wurde hatte wir die Vorgabe nicht. Auch jetzt liegt noch keine Dienstanweisung vor. Es wurde nur mündlich weitergegeben.
Ich finde das ist machmal schon im Tagdienst schwer, aber im Nachtdienst ist sehr oft nicht möglich diese Zeit einzuhalten.
Wenn ich z.B. einen Bewohner auf sein Zimmer bringe und es schellt kann ich nicht so einfach sagen warten sie bitte hier ich muß erst zur scheller.

Ich weiß ich was ich machen soll. Soll ich die Abmahnung so hinnehmen oder soll ich dagegen angehen.
Meine Ängste sind das wenn ich dagegen Arbeitsgerichtlich angege ich ob ich nun gewinne oder verliere bei meinen Arbeitsgeber auf der Abschußliste stehe und er über kurz oder lang eine Möglichkeit findet mich zu kündigen oder das ich kündige.

Ich bitte um eure Meinung.

Gruß PeterG

Gast
22.09.2006, 02:49
Hallo !
wenn ich die klingelzeiten lese stehen mir die haare zu berge.
auch ich bin nachtwache,wir versorgen zu dritt 6 wohnbereiche und haben alle hände voll zu tun.
wieso geht dann von den anderen 2 nachtwachen keiner zu der klingel wenn es so lange schellt?
WENN DU SCHICHTLEITUNG BIST HAST DU DAS WEISUNGSRECHT !also kannst du deine kolleg.auffordern auch zu den klingeln zu gehen.
wenn es soviel klingelt warum nimmst du keine rücksprache
mit der wbl,pdl und heimleitung und erklärst ihnen daß der
arbeitsaufwand riesig ist und daß es kaum zu schaffen ist ?
AUCH GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT EINER ÜBERLASTUNGSANZEIGE !
persönlich glaube ich daß du mit einer abmahnung noch gut bedient bist,belasse es dabei und versuche die umstände zu ändern!
lg

sophie
22.09.2006, 05:52
Guten Morgen PeterG,

ich sehe es genauso wie die Dame über mir. Wenn ihr zu dritt in der Nacht seid, sollte es möglich sein alle Klingeln unter 10 Minuten abzuarbeiten. Ich weiss was für ein Gerenne das ist, da man ja in der Nacht auch die Treppenlaufen muss. ABER stell dir mal vor, da klingelt jemand wegen Atemnot z.b. den kannste wohl nicht ne halbe stunde warten lassen. Und du weisst ja nicht weshalb der klingelt. Also solltest du was an deiner Organisation ändern--> schick deine Kollegen, wenn sie nicht von selber drauf kommen.

Gruss Sophie

Thanos
22.09.2006, 11:36
Zu Deiner Eigentlichen Frage habe ich keine Ahnung, aber zu dem Grund der Abmahnung fällt mir was sein.
Wenn bei Dir im Haus es möglich ist, die Rufsysteme zu überwachen, besteht dann auch eine Möglichkeit, mit den Patieten über die Rufanlage Kontakt auf zunehmen, und den Ruf in eine Warteschleife zu legen?
Ich kenne Rufsysteme von Ackermann oder so, die sind dazu in der Lage, man kann von jedem Ort aus, den Ruf annehmen, und innerhalb bestimmter Optionen damit verfahren. Wenn das möglich ist, kannst Du Dir vielleicht für die Zukunft einiges ersparen.

PeterG
22.09.2006, 11:49
Hallo Thanos,

wir haben die Möglichkeit die Bewohner anzurufen, aber ich kann nicht die Klingel in Warteschleife legen oder ähnliches.

Es ist aber trotzdem eine gute Idee. Ich werde mal mit der Heimleitung darüber reden ob es ok ist wenn ich den Bewohner vorher anrufe und kein akuter Notfall ist das die Schelle schonmal länger schellt.

Durch die Beiträge vorher sehe ich die Sache mit der Abmahnung aus einer ganz anderen Sicht. Ich werde die Abmahnung annehmen und nach Lösungen suchen. Zur Zeit bin ich sowieso im Tagdienst.

Gruß Peter.

Jutta und Peter
22.09.2006, 20:43
Hallo Peter!

Wir halten die Dienstanweisung generell für eine Frechheit. Natürlich kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen, was er will, aber was unterstellt er euch denn mit solch einer Anweisung? "Die Nachtwachen sind faul, hocken die ganze Nacht auf ihrem Hintern und gehen absichtlich nicht zur Klingel?!"

Im Rahmen von Qualitätssicherung ist es natürlich auch möglich, das Ziel zu formulieren, daß kein Bewohner länger als 10 Minuten warten soll, bis sein Rufzeichen beantwortet wird. Zur Umsetzung reicht es allerdings nicht, die 10-Minuten-Grenze einfach anzuordnen und bei "Verstößen" mit einer Abmahnung zu reagieren. Der Arbeitgeber muß auch sagen, wie die Umsetzung des Ziels zu erreichen ist. Zu den Ergebniskriterien gehören auch Struktur- und Prozeßkriterien.

Zusätzlich zu den oben bereits erwähnten Überlastungsanzeigen solltet ihr mal im Nachtdienst akribisch aufschreiben, wer was von wann bis wann macht. Bestimmt ergibt sich daraus, daß es oft gar nicht möglich ist, die 10 Minuten einzuhalten.

Unseres Erachtens ist die Abmahnung anfechtbar:
1. Die abgemahnten "Verstöße" sollten zumindest fahrlässig und vermeidbar sein. Ohne Verfahrensanweisung wird es dem Arbeitgeber schwerfallen, Dir Fahrlässigkeit nachzuweisen.
2. Der Arbeitgeber hat die Dienstanweisung nicht schriftlich erteilt. Dies hätte er zumindest als Rundschreiben an die Wohnbereiche tun sollen.
3. Nach Deinen Erinnerungen trifft zumindest einer der vorgeworfenen Verstöße nicht zu. Damit ist die die gesamte Abmahnung hinfällig.

Gruß

ferdi
24.09.2006, 19:04
Hallo PeterG,

gegen die Abmahnung vorgehen würde ich nicht, nimm sie zur Kenntnis und gut ist.

Mit dem Rat von Jutta und Peter:

Zusätzlich zu den oben bereits erwähnten Überlastungsanzeigen solltet ihr mal im Nachtdienst akribisch aufschreiben, wer was von wann bis wann macht. Bestimmt ergibt sich daraus, daß es oft gar nicht möglich ist, die 10 Minuten einzuhalten.

kannst Du den Spieß umdrehen und die Abmahnung als Druckmittel benutzen.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Ansonsten müßt Ihr Euch einig sein.

ferdi

Schwester Wolfgang
26.09.2006, 09:09
Hallo PeterG,
den vorherigen Beiträgen stimme ich teilweise zu, manches ist nicht ganz meine Meinung, aber Du bist ja inzwischen in Dich gegangen und suchst nach Lösungen. Das ist gut!
Denn man sollte eine Abmahnung mal nicht so verbissen sehen, wie es oft getan wird! Huch, ich habe eine Abmahnung bekommen, wie schlimm, jetzt wollen sie mich wohl als nächstes kündigen! Ganz eigentlich ist eine Abmahnung jedoch eine arbeitserhaltende Maßnahme, denn Dein Arbeitgeber sagt Dir: mein Freund, mit diesem Verhalten bin ich nicht einverstanden, ich möchte Dich gern behalten, aber künftig mußt Du dies oder jenes anders machen, sonst trennen sich unsere Wege!. Das ist ähnlich wie auf einer Baustelle, da werden vor Gruben und Löchern auch Absperrungen und Warnschilder angebracht, die verhindern sollen, dass Du reinfällst. Eine Abmahnung ist ein solches Warnschild. Betrachte es mal unter dem Aspekt!
Viel Erfolg bei der Lösungssuche! ;-)

Gast
27.09.2006, 14:56
Hallo PeterG,
also, ob es richtig ist, eine Abmahnung "nicht verbissen zu sehen" mag ich bezweifeln. Wenn sie formell richtig geschrieben ist, d.h. z.B. muss direkt das Wort `Abmahnung´ benutzt sein und es müssen Dir im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden, dann ist das mit einer Kündigung nicht einfach von der Hand zu weisen. ABER, gerade aus den vielen bereits genannten Gründen, schreib eine Gegendarstellung, begründe Punkt für Punkt, warum die 10 Minuten überschritten wurden und teile Deinem Arbeitgeber mit, dass Du von einer Anweisung keine Ahnung hattest. Du hast das Recht darauf, dass diese Gegendarstellung mit in Deine Personalakte kommt. Und Du hast ein Recht diese einzusehen. Damit bist Du zumindestens einigermaßen auf der sicheren Seite, falls Du tatsächlich arbeitsrechtlich Schwierigkeiten bekommst.
Vielleicht hat es geholfen, auf alle Fälle, auf die leichte Schulter würde ich die Abmahnung nicht nehmen, es kann im Wiederholungsfall ne Kündigung werden, muss natürlich nicht.

Schwester Wolfgang
27.09.2006, 15:46
@ Gast,
ich habe nun mal gar nicht behaupten wollen, dass man sich mit einer Abmahnung sozusagen den Hintern putzen sollte. Wenn das so rübergekommen ist, tut`s mir leid. Wie schon beschrieben, ist der PeterG ja in sich gegangen und das ist gut so! Die Auffassung, dass eine Abmahnung eine arbeitsplatzerhaltende Maßnahme ist, ist übrigens die höchstrichterliche. Die gehen nämlich davon aus, dass ein normal gebildeter Mitteleuropäer wohl schwerlich den gleichen Fehler wieder machen wird. Deshalb also mein Hinweis, deshalb nicht gleich in Panik zu verfallen!
Mit der Gegendarstellung - da habe ich mich inzwischen belehren lassen, dass das eigentlich nicht so gut ist. Man sollte schon eine schreiben, aber bitte zu Hause im stillen Kämmerlein aufbewahren (für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt was draus wird und ich nicht mehr recht weiß, wie das damals eigentlich alles gelaufen ist), oder: wenn es eine Personalvertretung gibt, dieser eine Kopie zur Aufbewahrung übergeben und dies dem Arbeitgeber mitteilen. Für den Fall nämlich, dass der Arbeitgeber die Abmahnung nicht als "gutgemeintes Warnschild" ausgesprochen hat, sondern kräftig am Ausscheiden des Mitarbeiters bastelt (so was solls ja auch hier und da geben). Dann gebe ich ihm nämlich im Vorfeld schon gefälliger Weise die Argumente in die Hand, die ich dagegen habe und er kann sich das dann entsprechend zurechtbiegen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur die Variante mit dem stillen Kämmerlein empfehlen, weil alles andere als eine "Kampfansage" gewertet werden könnte. Schlafende Hunde sollte man bekanntlich nicht wecken. Wenn man, wie PeterG die Abmahnung hinnimmt (sicherheitshalber eine Gegendarstellung aufbewahrt) und sich Gedanken dazu macht, wie solche Situationen künftig vermieden werden können, das Ergebnis der Gedanken auch dem Arbeitgeber mitteilt, signalisiert man jedenfalls Kooperationsbereitschaft und ist m.E. auf dem richtigen Dampfer.

ferdi
30.09.2006, 21:45
Hallo Zusammen,

Abmahnung: Ich habe einen Fehler begangen der für den Betrieb zu negativen Konsequenzen führen kann.

Dein Arbeitgeber sagt Dir: mein Freund, mit diesem Verhalten bin ich nicht einverstanden, ich möchte Dich gern behalten, aber künftig mußt Du dies oder jenes anders machen,

Das ist Fakt und da gibt es kein wenn und aber.
Konsequenzen hat die Abmahnung erst wenn ich dieses abgemahnte Fehlverhalten nicht einstelle.

Ich gehe bei Wolfgangs Äußerung,
Denn man sollte eine Abmahnung mal nicht so verbissen sehen, wie es oft getan wird! Huch, ich habe eine Abmahnung bekommen, wie schlimm, jetzt wollen sie mich wohl als nächstes kündigen!
davon aus das er auch die Erfahrung gemacht hat, es gibt AG die meinen und damit drohen 3 Abmahnungen, für weiß der Kuckuck was, berechtigen zur Kündigung.

KollegInnen die mit Abmahnungen für dies und das und jenes bomberdiert werden sage ich tatsächlich: "Damit kannst du dir den Hintern auswischen."
Nur Abmahnungen die ein und das selbe Fehlverhalten betreffen führen zur Kündigung.

Zu PeterG´s Fall:
wenn er in Zukunft die Schellen nicht innerhalb von 10 Min. bedient, bekommt er die 2. Abmahnung mit Androhnung einer personenbezogenen Künigung.

Meine Frage an PeterG:
Halten die Anderen die 10 Min. Frist ein? Wenn alle dem nicht gerecht werden liegt es an der Organinsation und nicht am Fehlverhalten eines Einzelnen.

Ich hoffe damit kannst Du den Ernst Deiner Abmahnung einschätzen.


ferdi

wundmentor
01.10.2006, 15:06
Hallo,

grundsätzlich :

Wurde überhaupt eine Protokollierung der "Klingelzeiten" von Eurem Arbeitgeber mit eurer Mitarbeitervertretung vereinbart?

Nix für ungut
wundmentor