Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

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maxohnenamen
Beiträge: 7
Registriert: Mo 29. Feb 2016, 19:13

Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von maxohnenamen »

Hallo Leute,

ich habe eine besondere Frage und würde gerne Leute lesen, die wirklich Ahnung davon haben und mir gesicherte Informationen oder Quellen nennen können, da es hier um ein heikles Thema geht. :)

Meine Frage ist, muss Jeder der in einem Krankenhaus arbeitet zur Pflichtvorsorge nach Arbmedvv (Arbeitsmedizinischen Verordnung)?

Mir geht es besonders um Reinigungskräfte bzw. Angstelle ohne direkten Bezug zur Pflege.

Grund: Mir ist aufgefallen, dass Reinigungskräfte in einem bestimmten Krankenhaus auf Stationen keine Untersuchung beim Betriebsarzt durchlaufen haben. Diesen Vorgang kann ich nicht verstehen. Meiner Auffassung nach, muss Jeder Mitarbeiter zur Pflichtvorsorge, die meiner Meinung auch nach Arbmedvv Pflicht ist und keine Wahlveranstaltung.

Vielleicht weiß Jemand mehr, denn kann mir kaum vorstellen, dass Reinigungskräfte auf Stationen keine Pflichtuntersuchung machen müssen. Sie kommen doch genauso in Kontakt mit vielleicht kontaminierten was auch immer.

liebe Grüße



Suse2
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AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von Suse2 »

gerade bei den Reinigungskräften kommt die G 24 zum Tragen
Vorsorge bei Feuchtarbeit..

bei uns im Betrieb gehen alle zum Betriebsarzt


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
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Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

maxohnenamen
Beiträge: 7
Registriert: Mo 29. Feb 2016, 19:13

AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von maxohnenamen »

Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon absolut weiter.



Gutzeit
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AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von Gutzeit »

Hallo Maxohnenamen,

wer ist denn der Betriebsarzt der Reinigungskräfte in der Klinik die Du meinst?
Hier gab es einen Riesenaufwand, weil ich der Meinung war auch diese (externen) Mitarbeiter benötigen eine gewisse Grundversorgung (Impfungen, G 42 usw.). Damals noch als externes Unternehmen mit der Suche nach einem niedergelassenen Betriebsarzt - jetzt als Tochtergesellschaft mit dem Vertrag bei der, auch für uns zuständigen, Betriebsarztpraxis.

Und:

Diese Angebote sind keinesfalls "verpflichtend" sondern sind vom Arbeitgeber anzubieten (da ist die Pflicht! = ArbMedVV, TRBA 250, BiostoffVO) und können ! vom Arbeitnehmer angenommen werden. Es gibt keine Pflichtuntersuchungen, allerdings wäre ich als Arbeitgeber schön blöd Leute einzustellen bzw. zu behalten die nicht mal bereit sind, sich einem Arbeitsmediziner (der ja nun wirklich kein Feindbild ist) zu zeigen bzw. impfen zu lassen. Und ja, ich bin für Pflichtimpfungen (auch wenn es in D nie dazu kommen wird).

Gruß Gutzeit



maxohnenamen
Beiträge: 7
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AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von maxohnenamen »

Sorry, aber selbstverständlich ist das die Pflicht des Arbeitgebers, bei bestimmten Tätigkeiten eine Pflichtvorsorge für ALLE Mitarbeiter veranlassen, vor Antritt der Arbeit. Der Arbeitnehmer darf anstonsten nicht arbeiten. Und diese vom Gesetzgeber vorgegeben Regel:

§*4*ArbMedVV*– Pflichtvorsorge

(1)*1Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des*Anhangs*Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen.*2Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

(2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

Weiter:

Pflichtuntersuchung*im Anhang aufgelistete, besonders gefährliche Tätigkeit:

Arbeitgeber muss die Untersuchung veranlassen

Angebotsuntersuchung*im Anhang aufgelistete gefährliche Tätigkeit:

Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten

Wunschuntersuchung

Wunsch des Beschäftigten, der eine nicht im Anhang aufgelistete, aber gesundheitsschädliche Tätigkeit ausführt:

Arbeitgeber muss die Untersuchung ermöglichen



Ansonsten macht sich der Arbeitgeber strafbar!



Gutzeit
Beiträge: 109
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AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von Gutzeit »

Sag ich doch: Arbeitgeberpflicht!!

Wenn der Arbeitnehmer nicht will - hat der Arbeitgeber Pech (oder einen Mitarbeiter weniger - je nach Situation)

Wir sprachen hier von einer Klinik - da kannst Du eingestellt und beschäftigt werden ohne dass du jemals einen Betriebsarzt besuchen musst.

Ist schon oft passiert.

Gruß Gutzeit



maxohnenamen
Beiträge: 7
Registriert: Mo 29. Feb 2016, 19:13

AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von maxohnenamen »


Wir sprachen hier von einer Klinik - da kannst Du eingestellt und beschäftigt werden ohne dass du jemals einen Betriebsarzt besuchen*musst


Wo steht das denn bitte? Nochmal, als Beispiel nehmen wir ein Krankenhaus und wir hier genannt Reinigungskräfte. Sie dürfen ohne beim Betriebsarzt gewesen zu sein, nicht arbeiten. Das regeln eben die Arbeitsvorschriften. Der Mitarbeiter MUSS VOR ANTRITT beim Betriebsarzt gewesen sein.

Das es anders ist im realen Leben, spielt keine Rolle. Ansosten macht sich der ARBEITGEBER strafbar und nicht der Mitarbeiter. Sollte der Mitarbeiter sich der Pflichtuntersuchung entziehen wollen, darf er nicht beschäftigt werden. Der Mitarbeiter darf gar nichts ohne die Untersuchung machen, null.

1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.

entgegen § 4 Abs. 1 eine Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst,

entgegen § 4 Abs. 2 eine Tätigkeit ausüben lässt,

entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 1 eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder
Zuletzt geändert von maxohnenamen am Di 1. Mär 2016, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.



maxohnenamen
Beiträge: 7
Registriert: Mo 29. Feb 2016, 19:13

AW: Stationen gleich OP nach Arbmedvv, muss jeder zum Betriebsarzt?

Beitrag von maxohnenamen »

Nochmal für Alle, bevor sich Jemand was Falsches merkt, hier sind ja nun auch Azubis und Schüler.

https://komnet.nrw.de/files/ccnxtg/1296 ... ngen-1.pdf

Hier oben ist ein Leitfaden im PDF-Format von dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bzw. Vom Landesinstitut für*Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) herrausgegeben.

Dort wird ganz klar vermekt, dass der Mitarbeiter zwar die freie Arztwahl hat, jedoch nicht ohne Pflichtuntersuchung in besonderen Konstellationen bzw. Der dortigen Gefahrentabelle zu entnehmen (Beispiel Pfleger, Reinigung = Feuchtarbeit) arbeiten darf. Der Arbeitgeber hat dies zu kontrollieren und zu veranlassen, ansonsten macht er sich strafbar. Sollte der Mitarbeiter sich weigern, darf dieser nicht eingesetzt werden. Die friee Arztwahl bleibt davon unberührt.

Und nochmal, in der Realität sieht das sicher teilweise anders aus, unterstützten kann ich das allerdings nicht und distanziere mich auch von solchen Arbeitgebern oder Leuten, die sowass befürworten.. meiner Meinung nach, können auch etliche Fälle von MRSA oder Ähnlich verhindert werden.



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