Sorry, falls woanders schon gefragt. Habe jedoch nichts explizites darüber gefunden.
Rein rechtlich gesehen :
Im AV des Hauptjobs steht nichts über die Aufnahme eines Nebenjobs, jedoch :
" ... Anderungen der Anschrift, des Familienstandes oder sonstige Gegebenheiten des/der Arbeitnehmers/in, die für das Arbeitsverhältnis Bedeutung haben, sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen..."
Beinhaltet dies auch die Info über Nebenjob?
Und Hauptjob in der stationären Pflege (Teilzeit), Nebenjob ebenfalls stationäre Pflege (andere Einrichtung) - ist das Konkurrenz?
Dankeschön.
nochmal zum Nebenjob ;)
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: nochmal zum Nebenjob ;)
. . . auf der sicheren Seite bist Du auf jeden Fall mit einer Mitteilung. Und da steht ja auch nur Mitteilung und nicht Antrag. Eine Bedeutung hat die Sache für das Hauptarbeitsverhältnis schon, denn beide Jobs zusammen dürfen nicht über die gesetzliche Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit hinausgehen. Und Du wirst den Urlaub abstimmen müssen. Auch alle unverhofften Einsätze oder Dienstplanänderungen sind nicht so leicht zu händeln.
Aber eine Konkurrenz sehe ich zwischen den beiden nicht . . .
Aber eine Konkurrenz sehe ich zwischen den beiden nicht . . .
- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: nochmal zum Nebenjob ;)
Dankeschön für deine Antwort.
Mir ging es nur darum, wie es sich bei dieser Formulierung im AV rechtlich verhält, da eine Kollegin mich gefragt hatte, welche einen Nebenjob annehmen möchte.
Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall mit einer Mitteilung. Aber rein rechtlich gesehen brauch sie es wohl nicht mitteilen, denn die Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit wird nicht überschritten, weil sie 8/8 arbeitet im Dauer-ND, so wie ich.
Und natürlich geht der Hauptjob immer vor.
Ich habe nicht vor einen Nebenjob anzutreten, auch wenn es mir zeitlich möglich wäre. Bei 8 ND / 8 Frei könnte ich noch 2x 2 ND`s unterbringen.
Aber meine Freizeit ist mir mehr wert in diesem Job , der schlaucht auch ohne NJ schon genug.
Vergessen : muss man dem AG des Hauptjobs auf Verlangen die Anschrift des AG NJ mitteilen?
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Mir ging es nur darum, wie es sich bei dieser Formulierung im AV rechtlich verhält, da eine Kollegin mich gefragt hatte, welche einen Nebenjob annehmen möchte.
Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall mit einer Mitteilung. Aber rein rechtlich gesehen brauch sie es wohl nicht mitteilen, denn die Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit wird nicht überschritten, weil sie 8/8 arbeitet im Dauer-ND, so wie ich.
Und natürlich geht der Hauptjob immer vor.
Ich habe nicht vor einen Nebenjob anzutreten, auch wenn es mir zeitlich möglich wäre. Bei 8 ND / 8 Frei könnte ich noch 2x 2 ND`s unterbringen.
Aber meine Freizeit ist mir mehr wert in diesem Job , der schlaucht auch ohne NJ schon genug.
Vergessen : muss man dem AG des Hauptjobs auf Verlangen die Anschrift des AG NJ mitteilen?
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Zuletzt geändert von Lilli2710 am Mi 10. Feb 2016, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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