Minusstunden durch Urlaub
Minusstunden durch Urlaub
Hallo. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin Altenpflegerin und arbeite als Dauernachtwache. Ich arbeite 35 Std. Meine Woche sind immer 7 Nächte und dann 7 Tage frei. Mir stehen im Jahr 26 Urlaubstage zu. Meine Chefin meint, das ich immer 2 Wochen Urlaub nehmen muss. Wenn ich nur in meiner Arbeitswoche Urlaub nehme, würde ich jede Menge Minusstunden machen. Wie kann das denn sein?? Im Urlaub Minusstunden. Ich versteh das nicht. Ist das rechtens oder will man mich übern Tisch ziehen. Ich freu mich wenn man aufklärt.
AW: Minusstunden durch Urlaub
Naja du arbeitest ja nicht 35h wöchentlich sondern eher 70. Ansonsten kommst du ja nie auf deine Stunden. Also benötigst du auch 70 Stunden für eine Woche Urlaub. So wird sie das sehen.
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=21465
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- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Minusstunden durch Urlaub
Hi Minnie,
Urlaubstage werden nicht wie geplante Dienste gerechnet.
Angenommen Du hast einen Betrieb, wo eine Vollzeitkraft 40 Stunden arbeiten muss, dann hast Du eine 87,5 Stelle bei 35 Stunden Woche.
Bei Dir entspricht ein Urlaubstag dann 7 Stunden.
Gruß Doedl
Urlaubstage werden nicht wie geplante Dienste gerechnet.
Angenommen Du hast einen Betrieb, wo eine Vollzeitkraft 40 Stunden arbeiten muss, dann hast Du eine 87,5 Stelle bei 35 Stunden Woche.
Bei Dir entspricht ein Urlaubstag dann 7 Stunden.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Minusstunden durch Urlaub
Bei uns sind Arbeitsnächte gleich Urlaubsnächte .
Bsp. : eine MA hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 19 Tagen ,bedeutet demzufolge 19 Nächte .
Urlaub wird wie folgt eingeteilt : 1-2-3 Woche(n).
Für 1 Woche nimmt sie 3 UT-UN.
Also arbeitet sie im Februar vom 01.-04.02. / 05.-08.02. frei / 09.-12.02 D /
13.-15.02. frei / 16.-22.02. U ( 3 N ) 23.-28.02. frei .
ergibt auf Grund der SOLL-Berechnung für Februar ein Minus von 0,73 h .
LG
Bsp. : eine MA hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 19 Tagen ,bedeutet demzufolge 19 Nächte .
Urlaub wird wie folgt eingeteilt : 1-2-3 Woche(n).
Für 1 Woche nimmt sie 3 UT-UN.
Also arbeitet sie im Februar vom 01.-04.02. / 05.-08.02. frei / 09.-12.02 D /
13.-15.02. frei / 16.-22.02. U ( 3 N ) 23.-28.02. frei .
ergibt auf Grund der SOLL-Berechnung für Februar ein Minus von 0,73 h .
LG
- doedl
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AW: Minusstunden durch Urlaub
Hallo Peagan,
es geht beides: entweder werden die tariflichen Urlaubstage, meinetwegen 30, gewährt- dann zählt der Urlaubstag wie von mir beschrieben, oder die Anzahl der Urlaubstage wird auf die Nachtschichtstunden heruntergerechnet- dann ergibt es eben weniger Tage.
Gruß
es geht beides: entweder werden die tariflichen Urlaubstage, meinetwegen 30, gewährt- dann zählt der Urlaubstag wie von mir beschrieben, oder die Anzahl der Urlaubstage wird auf die Nachtschichtstunden heruntergerechnet- dann ergibt es eben weniger Tage.
Gruß
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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- Registriert: Sa 7. Aug 2010, 21:11
AW: Minusstunden durch Urlaub
Hallo zusammen,
ich kenne beides...
Variante 1
50 % Stelle mit 50% Urlaubsanspruch.
Die Urlaubstage wie gearbeitet. 8 Std Dienst = 8 Std Urlaub. Dadurch hat der AN seine freien Tage, die ihm sonst zustehen, auch im Urlaub frei.
=> keine Minusstunden.
Variante 2
50 % Stelle mit gleichem U-Anspruch, wie 100% Stelle.
Dabei werden die Urlaubs-Stunden bei 50% also pro U-Tag 4 Std berechnet. Dabei entstehen natürlich Minusstunden, die der Dienstherr auf die (eigentlich) freien Tage des AN verteilen kann. Für den Urlauber bedeutet dies, dass er bei z.B. 2 Wochen U (5Tage Woche) 40 Minusstd aufbaut.
Bei diesem System wird quasi eine Woche frei weggeknappst.
Arbeitsrechtler sehen es so, dass der Urlaubsanspruch sich für Teilzeitler, die feste Arbeitstage haben, der Urlaubsanspruch reduziert. Mit einem, einfachen Dreisatz kommt der AG auf die zustehenden Tage
24 Tage = 100%
x Tage = 50%
Anspruch = 12 Tage
Die freien Tage bleiben allerdings unangetastet.
Ohne feste Arbeitstage, aber feste Stundenzahl, ist der U-Anspruch, wie für Vollzeit.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
VG überflüssig
ich kenne beides...
Variante 1
50 % Stelle mit 50% Urlaubsanspruch.
Die Urlaubstage wie gearbeitet. 8 Std Dienst = 8 Std Urlaub. Dadurch hat der AN seine freien Tage, die ihm sonst zustehen, auch im Urlaub frei.
=> keine Minusstunden.
Variante 2
50 % Stelle mit gleichem U-Anspruch, wie 100% Stelle.
Dabei werden die Urlaubs-Stunden bei 50% also pro U-Tag 4 Std berechnet. Dabei entstehen natürlich Minusstunden, die der Dienstherr auf die (eigentlich) freien Tage des AN verteilen kann. Für den Urlauber bedeutet dies, dass er bei z.B. 2 Wochen U (5Tage Woche) 40 Minusstd aufbaut.
Bei diesem System wird quasi eine Woche frei weggeknappst.
Arbeitsrechtler sehen es so, dass der Urlaubsanspruch sich für Teilzeitler, die feste Arbeitstage haben, der Urlaubsanspruch reduziert. Mit einem, einfachen Dreisatz kommt der AG auf die zustehenden Tage
24 Tage = 100%
x Tage = 50%
Anspruch = 12 Tage
Die freien Tage bleiben allerdings unangetastet.
Ohne feste Arbeitstage, aber feste Stundenzahl, ist der U-Anspruch, wie für Vollzeit.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
VG überflüssig
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