Kündigungsfrist?

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housefrau
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Kündigungsfrist?

Beitrag von housefrau »

Hallo ihr Pfleger-Kollegen.
Ich bin seit 2011 ex. AP und seitdem vollzeit in der stationären Pflege.
Es macht mir keinen Spass mehr, vielmehr bin ich total niedergeschlagen und erschöpft wenn ich nur daran denke, dass ich morgen wieder zum Dienst erscheinen muss. Demnach hab ich entschlossen mir eine neue Stelle zu suchen unzwar in der Tagespflege.

Jetzt ist nur meine Frage, wie lang meine Kündigungsfrist ist?
In meinem Arbeitsvertrag ist nichts demnach geklärt.
Wenn ich über den TVÖD bezahlt werde, gelten dann auch die Kündigungsfristen des TVÖDs?
Ich bin mit der Frage total überfordert da ich mich null auskenne.
Danke im Vorras für eure Hilfe!



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Angie
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AW: Kündigungsfrist?

Beitrag von Angie »

Hallo Housefrau,

wie in deinem Arbeitsvertrag sind keine Hinweise zu den Kündigungsfristen?
Verstehe ich nicht, muss eigentlich ein Bestandteil sein.

Ansonsten gilt dies beim den Öffentlichen

bis in Jahr 4 Wochen zum Monatsende
ab 1 Jahr bis 5 Jahre 6 Wochen
ab 5 Jahre bis 8 Jahre 3 Monate

LG Angie


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doedl
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AW: Kündigungsfrist?

Beitrag von doedl »

Hier der Gesetzestext:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß Doedll


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Griesuh
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AW: Kündigungsfrist?

Beitrag von Griesuh »

Arbeitsvertrag ohne Reglung der Kündigungsfristen ?? Sehr sonderbar.

Je nach Betriebszugehörigkeit können die Kündigunsfristen bis zu 6 Wochen zum Quartalsende betragen.
Ansonsten schaue die Links di doedl eingestellt hat.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

housefrau
Beiträge: 5
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AW: Kündigungsfrist?

Beitrag von housefrau »

ja ich verstehs auch nicht das nichts im vertrag steht. hab meinen azubi vertrag gefunden vom gleichen arbeitgeber, darin steht während der ausbildung 4 wochen frist. aber das wird wohl nicht auch für den arbeitsvertrag gelten?
danke für eure antworten :) ))))



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doedl
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AW: Kündigungsfrist?

Beitrag von doedl »

Hallo Housefrau,

aber Du wirst wissen, ob Ihr einen Tarifvertrag habt (wenn das Heim öffentlicher Dienst, Caritas, Diakonie, andere Wohlfahrtverbände angehört). Dann gilt die Kündigungsfrist des TArifvertrages, die Du überall per Google finden kannst.

Ansonsten die o. g. Kündigungsfristen aus dem Arbeitsgesetz.

Gruß Doedl


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