Hallo zusammen!
Ich habe bereits einige viele Beitrage gelesen, aber auf meine Frage nicht die richtige Antwort gefunden:
Im nächsten Jahr nehme ich ander Weiterbildung Palliative Care teil.
Diese werde ich selbst finanzieren, mein AG stellt mich dazu frei (Dienstbefreiung).
Nun habe ich heute per Post eine Rückzahlungsvereinbarung bekommen:
"Für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach dem Ende der Weiterbildung werden 1 / 36 des Aufwendungsbetrages erlassen"
Im Vergleich: meine Weiterbildung zur Praxisanleitung wurde vom AG finanziert, da galt diese Klausel über 1/18.
Ist das so okay? Mir ist schon bewusst, dass an den Tagen wo ich freigestellt werde andere Kollegen für mich arbeiten müssen und mein Gehalt weiter läuft, aber die Höhe scheint mir doch übertrieben....was meint ihr?
MfG, Katharina
P.S: es handelt sich um 23 Tage Dienstbefreiung verteil auf 1 Jahr
Freistellung / Dienstbefreiung -> Rückzahlungsverpflichtung
Freistellung / Dienstbefreiung -> Rückzahlungsverpflichtung
Zuletzt geändert von Katharina am Di 16. Aug 2016, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
Was uns befreit, das muss stärker sein als wir es sind!
AW: Freistellung / Dienstbefreiung -> Rückzahlungsverpflichtung
Hallo,
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... l#tocitem3
Du bist einen Monat freigestellt 23 Tage, also 1Jahr Vertagsbindung.
Meiner Meinung kannst du das gelassen unterschreiben.
Willst du dann doch früher gehen ist die vereinbarte Dauer unwirksam.
Zur Absicherung einen RA für Arbeitsrecht befragen.
Du kannst natürlich jetzt Pockern mit der Gefahr, dass der AG dich nicht frei stellt
oder
du lässt es auf dich zukommen und pockerst dann, wenn der Fall eintritt.
Oder hast du bereits jetzt vor nach der Ausb. zu kündigen?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... l#tocitem3
Du bist einen Monat freigestellt 23 Tage, also 1Jahr Vertagsbindung.
Meiner Meinung kannst du das gelassen unterschreiben.
Willst du dann doch früher gehen ist die vereinbarte Dauer unwirksam.
Zur Absicherung einen RA für Arbeitsrecht befragen.
Du kannst natürlich jetzt Pockern mit der Gefahr, dass der AG dich nicht frei stellt
oder
du lässt es auf dich zukommen und pockerst dann, wenn der Fall eintritt.
Oder hast du bereits jetzt vor nach der Ausb. zu kündigen?
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