Hallo und guten Abend zusammen!
Ich habe folgendes "Problem" - arbeite erst seit kurzem in der ambulanten Pflege und habe nun von meiner Schwangerschaft erfahren und dem AG auch mitgeteilt. Meine Tour wurde nun nicht wirklich abgeändert, ich mache immer noch große und kleine Grundpflegen, natürlich inkl. Ausscheidungen, betten/lagern, Wundversorgung, Kompressionsverbänden/ATS und auch s.c. Injektionen. Also noch genug Dinge, die ich - meine ich - laut MSchG gar nicht mehr darf. Ich muss teils lang stehend oder in gebückter Haltung arbeiten. Ich habe dabei zum Glück noch keine Beschwerden, aber darum geht es ja nicht unbedingt, ein Risiko besteht ja trotzdem. Mein AG hat nun die Gefährdungsbeurteilung (4 Blätter, kenne das viel umfangreicher..) ohne mich ausgefüllt und wenn man die sich so durchliest, könnte man meinen, ich arbeite in einem Bürojob ohne jegliche Gefährdung. Ich möchte das so eigentlich gar nicht unterschreiben, da es in meinen Augen eben nicht so ist, aber auf der anderen Seite möchte ich nun auch nicht so dastehen, als würde ich nicht arbeiten wollen, möchte mich mit meinem AG eigentlich ungern "streiten", aber hier geht's um mein ungeborenes Kind und dem gegenüber möchte ich auch kein schlechtes Gewissen, oder Angst haben müssen.. Ich hab so viel gelesen, dass gerade in der ambulanten Pflege idR sofort ein BV vom AG ausgestellt wird, weil es eigentlich kaum noch arbeiten gibt, die man verrichten darf.. das sieht mein AG scheinbar anders. Bin etwas in der Zwickmühle, und weiß nicht wie ich diese nun am besten löse.
BV in ambulanter Pflege/MSchG wird übergangen?
Re: BV in ambulanter Pflege/MSchG wird übergangen?
Moin !
Trage die Gefährdungsbeurteilung zu Deinem Frauenarzt. Schildere ihm "Soll & Ist". Unter solchen Bedingungen bist Du natürlich AU.
Trage die Gefährdungsbeurteilung zu Deinem Frauenarzt. Schildere ihm "Soll & Ist". Unter solchen Bedingungen bist Du natürlich AU.
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Re: BV in ambulanter Pflege/MSchG wird übergangen?
Hallo Cookies,
habe Dir mal das Merkblatt für werdende Mütter im ambulanten Dienst als Link gesetzt https://www.mags.nrw/sites/default/file ... pflege.pdf
Wenn Dir Dein AG keinen sicheren Arbeitsplatz bieten kann, dann solltest Du- wie Elfriede schon erwähnte- den Gang zum Frauenarzt antreten.
Kind hat absoluten Vorrang
Gruß Doedl
habe Dir mal das Merkblatt für werdende Mütter im ambulanten Dienst als Link gesetzt https://www.mags.nrw/sites/default/file ... pflege.pdf
Wenn Dir Dein AG keinen sicheren Arbeitsplatz bieten kann, dann solltest Du- wie Elfriede schon erwähnte- den Gang zum Frauenarzt antreten.
Kind hat absoluten Vorrang
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
Re: BV in ambulanter Pflege/MSchG wird übergangen?
Danke doedl !
Das mit dem Link kriege ich nicht hin. In Niedersachsen gibt es auch so ein Teilchen:
"Gewerbeaufsicht in Niedersachsen
Ratgeber
Mutterschutz
Ambulante und stationäre Pflege"
Inhaltlich das Gleiche.
Bei uns im QMHB abgelegt - Kapitel: "Verantwortung der Leitung". Eigentlich ein Selbstläufer --- dachte ich bislang.
Das mit dem Link kriege ich nicht hin. In Niedersachsen gibt es auch so ein Teilchen:
"Gewerbeaufsicht in Niedersachsen
Ratgeber
Mutterschutz
Ambulante und stationäre Pflege"
Inhaltlich das Gleiche.
Bei uns im QMHB abgelegt - Kapitel: "Verantwortung der Leitung". Eigentlich ein Selbstläufer --- dachte ich bislang.
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